Was ist Verhinderungspflege?
Wenn Sie als pflegender Angehöriger Urlaub machen, krank werden oder vorübergehend verhindert sind — wer pflegt dann Ihren Angehörigen? Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege). Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € pro Jahr für eine Vertretung.
Rechtsgrundlage: §39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) · gemeinsamer Jahresbetrag: §42a SGB XI seit 01.07.2025.
Typische Gründe für VPG
- Urlaub der Pflegeperson
- Krankheit / Kur / Reha der Pflegeperson
- Berufliche Termine, Dienstreisen, Überstunden
- Weiterbildungen, Kurse, Sport
- Persönliche Auszeit, Selbsthilfegruppe
- Krankenhausaufenthalt als Notfall
Wer übernimmt die Vertretung?
- Professionelle Pflegekraft (z. B. Diadema)
- Ambulanter Pflegedienst
- Entfernte Verwandte (ab 3. Grad)
- Freunde, Nachbarn, Bekannte
- Enge Verwandte bis 2. Grad — Sonderregel: max. 2× Pflegegeld
So funktioniert die 24h-Pflege bei Diadema.
Auch für kurze VPG-Einsätze gilt: Unsere erfahrenen, einfühlsamen Pflegekräfte unterstützen Sie rund um die Uhr, verbessern die Lebensqualität und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung.
Unsere sorgsam ausgewählten Pflegekräfte verfügen über Fachkompetenz, Empathie und emotionales Feingefühl. Das Leistungsspektrum umfasst Grundpflege, Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung — individuell angepasst.
Bei Diadema stehen wir Ihnen von Beginn an beratend zur Seite, um die ideale Lösung für Ihre Verhinderungspflege-Situation zu finden.
Diadema Pflege · Imagefilm · 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause
| Was sich geändert hat | Bis 30.06.2025 (alt) | Ab 01.07.2025 (neu) |
|---|---|---|
| Jahresbudget VPG | 1.685 € / Jahr | 3.539 € / Jahr (+110 %) |
| Max. Dauer pro Jahr | 42 Tage (6 Wochen) | 56 Tage (8 Wochen) |
| Vorpflegezeit | 6 Monate Pflege daheim nötig | Abgeschafft — sofort nutzbar! |
| Budget-Flexibilität | VPG & KZP getrennte Töpfe | Gemeinsamer Jahresbetrag (§42a SGB XI) |
| Erstattung enge Verwandte | max. 1,5× Pflegegeld | max. 2× Pflegegeld |
| Kombination VPG + KZP | Aufstockung bis max. 2.528 € | Gemeinsamer Topf = volle 3.539 € |
| Abrechnung | nur nachträglich | auch vorab möglich |
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Anforderungen wurden mit der Reform stark vereinfacht. Seit Juli 2025 gelten nur noch drei Bedingungen.
Pflegegrad 2–5
Pflegegrad 1 ist nicht ausreichend. Noch kein Pflegegrad? Diadema hilft bei der Orientierung — kostenlos.
Häusliche Pflege
Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt — kein stationäres Pflegeheim. Ambulant betreute WGs sind in der Regel ebenfalls berechtigt.
Eingetragene Pflegeperson
Mindestens eine Pflegeperson muss bei der Pflegekasse eingetragen sein — im Rahmen der Begutachtung oder nachträglich.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Grundsätzlich kann fast jede geeignete Person die Vertretung übernehmen. Die Höhe der Erstattung durch die Pflegekasse hängt jedoch vom Verwandtschaftsgrad ab.
Professionelle Pflegekraft
z. B. Diadema Osteuropa-PK
- Bis zu 3.539 €/Jahr erstattungsfähig
- Allianz-KV für Sicherheit
- EU-Entsendemodell + A1
- Ab 10 Tage buchbar
- 7–10 Tage Vorlaufzeit
Entfernte Verwandte / Bekannte
ab 3. Grad (Tante, Neffe …)
- Bis zu 3.539 €/Jahr erstattungsfähig
- Stundenlohn 5–25 €/Std.
- Quittung / Dokumentation nötig
- Steuerfrei bis zum jährl. Pflegegeld
Enge Verwandte / Haushalt
bis 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister)
- Max. 2× Pflegegeld erstattungsfähig
- PG2: 694 € · PG3: 1.198 €
- PG4: 1.600 € · PG5: 1.980 €
- Zusätzlich Fahrtkosten + Verdienstausfall
2× Pflegegeld — die Tabelle nach Pflegegrad (2026).
Bei Verwandten 1.–2. Grades oder Haushaltsmitgliedern gilt: maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes (neu seit 01.07.2025 — vorher 1,5-faches).
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Max. VPG enge Verw. (2×) | VPG Profis / Entfernte |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 694 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.198 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.600 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.980 € | 3.539 € |
Hinweis: Zusätzlich können enge Verwandte Fahrtkosten (0,20 €/km) und nachgewiesenen Verdienstausfall geltend machen — bis zum Gesamtlimit von 3.539 €/Jahr.
Stundenweise oder tageweise — das macht den Unterschied.
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege grundsätzlich weitergezahlt — aber nicht immer in voller Höhe.
Pflegegeld bleibt voll
- Pflegegeld wird ungekürzt weitergezahlt
- Zählt nicht auf die 56-Tage-Grenze an
- Ideal für Arzttermine, kurze Auszeiten, wöchentliche Entlastung
Beispiel: 6 h Vertretung › Pflegegeld komplett, Budget wird anteilig genutzt.
Pflegegeld 50 %
- Pflegegeld wird auf 50 % gekürzt
- Ausnahme: 1. und letzter Tag voller Satz
- Zählt auf die 56-Tage-Grenze an
Beispiel PG3 (599 €): bei 14 Tagen tageweiser VPG ≈ 200 € Pflegegeld.
Gemeinsamer Jahresbetrag VPG + Kurzzeitpflege.
Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget von 3.539 €. Maximale Flexibilität.
Verhinderungspflege (zu Hause)
Osteuropäische Pflegekraft zieht ein. Dauer: 10–56 Tage/Jahr, flexible Aufteilung — aus dem gemeinsamen Budget 3.539 €.
Kurzzeitpflege (im Heim)
Pflegebedürftiger kommt ins Heim. Dauer: bis zu 56 Tage/Jahr, z. B. nach Krankenhausaufenthalt — ebenfalls aus 3.539 € Budget.
Warum Diadema Pflege?
Die Pflege älterer Menschen und das Altern in Würde sind zentrale Aspekte unserer Gesellschaft. Viele Familien ringen mit der Sorge, ob sie den Anforderungen gerecht werden können — besonders, wenn die Hauptpflegeperson plötzlich verhindert ist.
Eine würdevolle Pflege bedeutet, den Menschen Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen und ihnen ein Leben in Qualität, Liebe und Achtung zu ermöglichen — auch in den Wochen, in denen Sie als pflegende Person eine Auszeit brauchen.
TV-Beitrag NDR „Hallo Niedersachsen" · 07.03.2011 — über die legale, bezahlbare 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause durch Diadema.
NDR · Hallo Niedersachsen — Reportage 24-Stunden-Pflege
Kurzzeit-Einsätze ab 10 Tagen.
Diadema vermittelt nicht nur Langzeit-24h-Pflege — auch für kürzere Einsätze im Rahmen der Verhinderungspflege stehen erfahrene Betreuungskräfte bereit.
Ideal für 14-tägigen Urlaub der Pflegeperson.
Von der Anfrage bis zur Anreise der Pflegekraft.
Keine Provisionen, keine versteckten Kosten.
Einzigartig — für alle eingesetzten Pflegekräfte.
100 % legal & dokumentiert.
Diadema-Kosten sind erstattungsfähig aus dem 3.539 €-Budget.
Was kostet ein Diadema-VPG-Einsatz?
Bei einer Monatspauschale von 2.390 € ergibt sich ein Tagessatz von ca. 80 €. Zwei typische Szenarien — die Pflegekasse erstattet bis zum Budget-Maximum.
Beide Beispiele zeigen: die Pflegekasse erstattet vollständig (Budget 3.539 €/Jahr) — sofern in diesem Jahr noch nicht genutzt. Es bleibt Budget für weitere VPG-Nutzung übrig.
Rechengrundlage: Diadema-Tagessatz ca. 80 € (2.390 € / 30 Tage).
VPG senkt den Eigenanteil bei laufender 24h-Pflege.
Wenn Sie Diadema dauerhaft für die 24h-Pflege nutzen, ist das VPG-Budget einer von vier Finanzierungshebeln — er reduziert den Eigenanteil erheblich.
› Vollständige Berechnung für alle Pflegegrade auf der Seite 24-Stunden-Pflege.
Verhinderungspflege beantragen — in 4 Schritten.
Ersatzpflege organisieren
Diadema kontaktieren — Pflegekraft buchen (7–10 Tage Vorlaufzeit). Termin festlegen.
Einsatz durchführen
Pflegekraft übernimmt die Betreuung. Kosten und Stunden dokumentieren.
Unterlagen sammeln
Diadema-Rechnung, Zahlungsnachweis, ggf. Quittungen für den Erstattungsantrag.
Antrag einreichen
Rückwirkend möglich (auch fürs Vorjahr). Erstattung meist innerhalb weniger Wochen.
Stundenweise VPG — oft unterschätzt.
Viele denken bei Verhinderungspflege nur an lange Auszeiten. Dabei ist gerade die stundenweise Nutzung besonders wertvoll — und von vielen Familien noch nicht genutzt.
- Pflegegeld bleibt voll erhalten
- Zählt nicht auf die 56-Tage-Grenze
- Beliebig oft nutzbar (bis Budget aufgebraucht)
- Auch Diadema-Pflegekräfte für einzelne Stunden einsetzbar
Voraussetzung: Ersatzpflege < 8 Stunden pro Tag.
Typische Szenarien
- Wöchentlicher Arztbesuch (3–4 Std.)
- Monatlicher Friseurtermin (2–3 Std.)
- Sportkurs / Fitness der Pflegeperson (2 Std.)
- Selbsthilfegruppe oder Beratungsangebot
- Einkaufen ohne Zeitdruck
- Café, Spaziergang, kurze Pause
5 häufige Irrtümer — aufgeklärt.
VPG und Steuern — was Sie wissen müssen.
Personen, die VPG als Ersatzpflegeperson erbringen, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese muss in der Steuererklärung angegeben werden — ist aber unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Angabepflicht
Aufwandsentschädigungen aus VPG müssen in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage N).
Steuerfrei (Fall 1)
Bei Angehörigen bis zum 3. Grad (§3 Nr. 36 EStG): Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Onkel/Tanten — steuerfrei.
Steuerfrei (Fall 2)
Bei „sittlicher Pflicht" (Nächstenliebe, Fürsorge) — gilt für Freunde, Nachbarn, nahestehende Personen.
Grenze Steuerfreiheit
Bis zur Höhe des jährl. Pflegegeldes (z. B. PG3: 12 × 599 € = 7.188 €/Jahr).
Professionelle Pflegekräfte (z. B. Diadema) sind steuerrechtlich eigenständig — keine Relevanz für den Auftraggeber. Für individuelle Auskünfte: Steuerberater oder Finanzamt.
5,0 ★
„Ich war 14 Tage im Urlaub — mit gutem Gewissen, weil ich wusste, dass meine Mutter in besten Händen ist. Die Pflegekasse hat die Kosten vollständig erstattet."
„Ich musste kurzfristig ins Krankenhaus — Diadema hat innerhalb weniger Tage eine Ersatzpflegekraft für meinen Vater organisiert. Der 24/7-Notfallservice war unbezahlbar."
„Durch die Verhinderungspflege zahlen wir am Ende des Jahres fast nichts drauf. Die neue Regelung 2026 hat unseren Eigenanteil nochmals deutlich gesenkt."
„Wir nutzen Diadema das dritte Jahr für die Verhinderungspflege. Die zwei festen Pflegekräfte kennen meine Mutter gut — der Übergang läuft sehr ruhig."
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege.
Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege 2026?
Seit 01.07.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a SGB XI). Das sind über 110 % mehr als der alte VPG-Wert von 1.685 €. Das Budget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Wie lange darf ich Verhinderungspflege nutzen?
Die tageweise VPG kann für maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr genutzt werden. Die stundenweise VPG (weniger als 8 Stunden täglich) ist zeitlich unbegrenzt — sie zählt nicht auf die 56-Tage-Grenze an.
Gibt es noch eine Vorpflegezeit?
Nein. Die früher geltende Vorpflegezeit von 6 Monaten wurde zum 01.07.2025 abgeschafft. Verhinderungspflege kann sofort ab Beginn der häuslichen Pflege genutzt werden.
Kann ich eine polnische Pflegekraft von Diadema für die VPG buchen?
Ja. Diadema vermittelt Betreuungskräfte auch für kurzfristige VPG-Einsätze ab ca. 10 Tagen. Vorlaufzeit 7–10 Werktage. Die Kosten sind vollständig aus dem VPG-Budget erstattungsfähig.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein. Der Antrag kann rückwirkend bei der Pflegekasse eingereicht werden — auch fürs Vorjahr. Wichtig: Alle Belege (Rechnung, Zahlungsnachweis) aufbewahren. Diadema stellt alle notwendigen Unterlagen bereit.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Bei tageweiser VPG (8+ Std./Tag): Das Pflegegeld wird auf die Hälfte gekürzt — außer am ersten und letzten Tag. Bei stundenweiser VPG (unter 8 Std./Tag): Das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege findet in der Regel zu Hause statt (z. B. durch Diadema-Pflegekraft). Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt. Seit Juli 2025 teilen sich beide Leistungen das gemeinsame Budget von 3.539 €.
Verfällt nicht genutztes VPG-Budget am Jahresende?
Ja. Das nicht genutzte Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich. Prüfen Sie daher im Oktober/November, ob noch Budget verfügbar ist.
Warum hat Diadema eine Allianz-Krankenversicherung für seine Pflegekräfte?
Diadema ist der einzige Vermittler, der standardmäßig eine private Krankenversicherung der Allianz für alle Pflegekräfte abschließt — besonders wichtig bei Kurzzeiteinsätzen.
Kann ich VPG mit dem §35a EStG Steuerbonus kombinieren?
Ja. Neben dem VPG-Budget können Sie die Kosten zusätzlich nach §35a EStG steuerlich geltend machen — bis zu 4.000 €/Jahr (ca. 333 €/Monat).
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