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info@diadema-pflege.deNicht alle Lösungen der häuslichen Pflege, die Ihnen bei Ihrer Recherche begegnen werden, sind auch legal. Hier möchten wir Ihnen die häufigsten vorkommenden illegalen Lösungen zur 24 Stunden Pflege vorstellen:
Einige Agenturen vermitteln „selbständige“ Pflegekräfte aus Polen. Diese Person hat in Polen ein Gewerbe und entsendet sich selbst. In diesem Fall handelt es sich klar um eine „Scheinselbständigkeit“. Die Strafen sind die gleichen wie bei der Schwarzarbeit.
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt das Urteil des Amtsgerichts München: Die Beschäftigung "selbständiger" polnischer Pflegekräfte ist illegal.
Hier kommen Sie zum Bericht der Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-zur-haeuslichen-pflege-illegal-aber-notwendig-1.127327
„In dem aktuellen Fall geht es um einen Münchner Anwalt, der in großem Stil ungarische Pfleger an deutsche Haushalte vermittelt hatte. Die Frauen und Männer, die rund 1200 Euro monatlich erhielten und dafür häufig 24 Stunden Bereitschaft hatten, waren formal als Selbständige gemeldet. Doch die Gerichte sehen darin eine Scheinselbständigkeit, die nötigen Kriterien einer Selbständigkeit seien nicht erfüllt.“
Wir möchten Sie vor dieser Lösung warnen. Lassen Sie sich nichts Gegenteiliges erzählen und studieren Sie bitte die Fakten.
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
JETZT KOSTENLOS ANFORDERNSie organisieren sich selbst direkt eine osteuropäische Pflegekraft. In diesem Fall ist das Risiko sehr groß.
Was passiert, wenn eine solche Arbeiterin die Treppe herunterfällt? Wer kommt dann für die Kosten des Rettungseinsatzes und eines eventuellen Krankenhausaufenthaltes auf?
Rettungsdienst und Krankenhäuser werden in einem solchen Fall, da ja niemand bezahlt, versuchen, die Kosten über öffentliche Einrichtungen wieder zu bekommen.
Die Behörden werden eingeschaltet, um die Sachlage zu überprüfen.
Zudem werden derzeit die rechtlichen Grundlagen einer Feststellung dieser Arbeitsverhältnisse weiter verschärft. Ein neuer Gesetzesentwurf gibt z.B. dem Zoll das Recht, Wohnungen zur Kontrolle und Feststellung betreten zu dürfen.
Im Falle einer behördlichen Entdeckung drohen Ihnen folgende Konsequenzen:
Lassen Sie sich nicht auf solche Risiken ein. Wir haben eine bezahlbare und rechtskonforme Lösung für Sie. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Viele Agenturen verlangen von ihren Kunden Provisionen, die bereits am Anfang fällig werden. Diese bewegen sich zwischen 300 und 800 Euro.
Sind Sie im Anschluss unzufrieden mit Ihrer Pflegekraft oder es entstehen andere unvorhersehbare Probleme, sodass es nicht zu einer dauerhaften Pflege kommt, bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Diese Agenturen bieten Ihnen zudem keinen weiteren Vorteil oder sind zum Teil deutlich teurer als die Diadema Pflege.
Lassen Sie sich nicht auf solche Spiele ein. Wir von der Diadema Pflege berechnen in keinem Fall irgendwelche Provisionen. Es entstehen Ihnen von unserer Seite aus keinerlei Kosten.
Sie zahlen bei uns immer nur das Gehalt der Pflegekraft und die Kosten für An- und Abreise in Höhe von 170 – 250 €.