Die Pflegestufen-Reform 2017 soll ermöglichen, dass die Pflegebedürftigen weiterhin ausreichend ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden. Deshalb werden inzwischen auch geistige Erkrankungen im Rahmen der neuen Pflegegrade mehr beachtet.
Als Pflegegrade werden die 5 Einstufungskategorien für Menschen mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet. Eingeteilt werden sie in
Anhand dieser Einstufung werden die Pflegegelder berechnet und durch die Pflegekasse gezahlt. Die neuen Pflegrade gelten seit Januar 2017.
Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten eine neue Einstufung und somit mehr Geld.
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Pflegegrad (neu) | Pflegestufe (alt) |
---|---|
Pflegegrad 1 | Neu seit Januar 2017 |
Pflegegrad 2 | Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 |
Pflegegrad 3 | Pflegestufe 1 sowie eingeschränkte Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 |
Pflegegrad 4 | Pflegestufe 2 sowie eingeschränkte Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 |
Pflegegrad 5 | Pflegestufe 3 sowie eingeschränkte Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall |
Damit der Pflegebedürftige den Pflegegrad erhält, müssen Sie die Einteilung in einen solchen beantragen. War bereits eine Pflegestufe anerkannt, erfolgt automatisch die Einteilung in den neuen Pflegegrad.
Sie beantragen die Einteilung bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Der MDK überprüft, inwiefern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und erkennt diese an. Beantragen Sie die Einteilung so schnell wie möglich, da Sie das erste Geld aus der PV erst in dem Monat der Antragstellung erhalten.
Wenn der Pflegebedürftige privatversichert ist, führt nicht der MDK die Begutachtung durch. Vielmehr findet diese dann durch die Medicproof GmbH statt.
Seit 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen automatisch mehr Geld. So wurde es durch das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Sie können mit folgenden Geldleistungen rechnen:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Grundleistung ambulant | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro | |
Sachleistung ambulant | 689 Euro | 1298 Euro | 1612 Euro | 1995 Euro | |
Leistungsbetrag teilstationär | 689 Euro | 1298 Euro | 1612 Euro | 1995 Euro | |
Leistungsbetrag stationär | 125 Euro | 770 Euro | 1262 Euro | 1775 Euro | 2005 Euro |
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Sofern Sie eine ambulante Geldleistung und eine ambulante Sachleistung erhalten, spricht man von einer „Kombileistung“. Diese ist auch unter dem Begriff „Pflegesachleistung“ bekannt. Die Kombination wird geleistet, um die Pflege optimal auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person abzustimmen.
Sofern Sie die Kombination erhalten, vermindert sich der Geldbetrag für die Geldleistung um den Anteil der Sachleistung.
Jeder Pflegebedürftige muss einen Eigenanteil entrichten. Wer den Pflegegrad 2 bis 5 zugesprochen bekommt, bezahlt demzufolge 580 Euro aus eigener Tasche. Aufgeschlagen werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Investitionen. Wie hoch diese Kosten sind, legt jede Pflegeeinrichtung nach eigenem Maßstab fest.
Wenn Sie zuhause gepflegt werden, müssen Sie diesen Eigenanteil nicht bezahlen. Dieser bezieht sich lediglich auf die vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Demzufolge zahlen Sie den Eigenanteil nicht, wenn Sie in einer Pflege-WG leben. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine vollstationäre, sondern um eine ambulante Einrichtung.
Die Regelungen hierzu ergeben sich aus § 45b SGB XI und beziehen sich in der Regel auf Haushaltshilfen, Pflegebegleitungen und Alltagsbegleitungen. Diese Leistungen erhalten nur Pflegebedürftige, die zuhause oder ambulant gepflegt werden.
Im Gegenteil dazu werden für die stationäre Pflege die sogenannten Vergütungszuschläge gezahlt, deren Regelungen sich aus dem § 87b SGB XI ergeben. Kann ein Pflegeheim nachweisen, dass es seinen Bewohnern die zusätzliche Betreuung und Aktivierung anbietet, kann es diese Kosten direkt abrechnen.
Fällt eine private Pflegeperson kurzfristig aus, kann für maximal 42 Tage pro Jahr eine professionelle Pflegekraft beauftragt werden. Im Gegenzug wird die sogenannte Verhinderungspflege gezahlt. Pro Kalenderjahr liegen die Leistungen für die Verhinderungspflege bei maximal 1.612 Euro.
Müssen Pflegebedürftige einen Umbau ihrer Wohnung vornehmen, um dort ihren Bedürfnissen entsprechend gut leben zu können, erhalten sie die sogenannte Wohnungsanpassung, welche aus § 40 SGB XI hervorgeht. Die Pflegeversicherung zahlt diesbezüglich maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Die Maßnahmen werden pro Umbaumaßnahme gerechnet. Maximal werden 4 Umbaumaßnahmen mit somit maximal 16.000 Euro bezahlt.
Benötigt ein Pflegebedürftiger zusätzliche Hilfsmitte, können auch diese bezuschusst werden. Zu den medizinischen Hilfsmitteln bzw. Pflegemitteln gehören unter anderem der Hausnotruf oder Messgeräte. Diesbezüglich werden monatlich feste Beträge erstattet. Des Weiteren können Sie pauschal 40 Euro monatlich für alle weiteren Gebrauchsmittel in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie keinen Antrag mehr stellen.
Der Pflegebedürftige sowie dessen Angehörige können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Hierdurch soll die Pflege verbessert werden und der Pflegebedürftige soll die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kennenlernen.
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Diesbezüglich gibt es das Neue Begutachtungsassessement (NBA). Es wird zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) angewandt und sieht eine neue Form der Begutachtung vor. Es wird nicht mehr die körperliche Verfassung, sondern in erster Linie die geistige Funktion überprüft, um zu erkennen, inwiefern der Pflegebedürftige noch selbstständig agieren kann.
Bei der Begutachtung erfolgt eine Punkteverteilung, die sich wie folgt auf die Pflegegrade auswirkt:
Pflegegrad | Punkte |
---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
Bei der neuen Form der Begutachtung werden neue Messmethoden angewendet, sodass die minutengenaue Messung keine entscheidende Rolle mehr spielt.
Wer bereits eine Pflegestufe hatte, wird entsprechend der Punkteverteilung automatisch in den entsprechenden Pflegegrad eingeteilt.
Folgende Bereiche werden ausführlich begutachtet, um anschließend eine Einstufung vornehmen zu können. In Klammern finden Sie die Auskunft darüber, zu welchem Anteil sich der jeweilige Bereich auf die Einteilung des Pflegegrades auswirkt.
Die Begutachtung erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter oder durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen). Sollte es sich bei dem Pflegebedürftigen um ein Kind handeln, wird ein spezieller Kinderbeauftragter eingesetzt. Es kann in diesem Zusammenhang auch nicht beachtet werden, wie selbstständig ein Kind ist. Vielmehr wird der Kinderbeauftragte einen Vergleich der Selbstständigkeit des betroffenen Kindes zu anderen Kindern der gleichen Altersgruppe anstellen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die einzelnen Pflegegrade näher erläutern:
Pflegegrad | Bemerkung | Punktzahl | Erläuterung |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | Die Selbstständigkeit ist nur gering beeinträchtigt | 12,5 bis unter 27 |
Menschen, die bislang nicht die Grundbedingungen der Pflegestufe 0 erfüllt hatten, fallen nunmehr in den Pflegegrad 1. Seit 2017 werden diese Personen in den Pflegegrad 2 eingestuft. Leistungen:
|
Pflegegrad 2 | Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt | 27 bis unter 47,5 |
Dieser Pflegegrad ist den Pflegestufen 0 und 1 gleichzusetzen (ohne Einschränkung in der Alterskompetenz). Schon, wer für die Pflege einen geringen Zeitaufwand benötigt, fällt in diesen Pflegegrad. Es wird unterschieden in die Pflegebedürftigkeit mit Einschränkungen in der Alterskompetenz und ohne Einschränkung in der Alterskompetenz. Je nach Einstufung fällt das Pflegegeld unterschiedlich hoch aus Leistungen:
|
Pflegegrad 3 | Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt | 47,5 bis unter 70 |
Sowohl Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz als auch Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprechen ab sofort dem Pflegegrad 3. Auch hierdurch verbessern sich die Geldleistungen für den Pflegebedürftigen. Leistungen:
|
Pflegegrad 4 | Die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt | 70 bis unter 90 |
In Pflegegrad 4 fallen Personen, die die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Pflegestufe 3 nutzten. Leistungen:
|
Pflegegrad 5 | Die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt und es bestehen besondere Anfordeurngen an die pflegerische Versorgung | Ab 90 |
Menschen, die in Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder als „Härtefall“ in die Pflegestufe 3 eingeteilt waren, erhalten nun den Pflegegrad 5. Der Pflegeaufwand in diesem Grad muss außergewöhnlich hoch sein. Ein Unterschied zwischen Personen mit oder ohne Einschränkungen in den kognitiven Fähigkeiten gibt es nicht. Leistungen:
|
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Leistungen | Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 | Unterschied | Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 | Unterschied |
---|---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 123 Euro | 316 Euro | 193 Euro mehr | 244 Euro | 316 Euro | 72 Euro mehr |
Sachleistungen ambulant | 231 Euro | 689 Euro | 458 Euro mehr | 468 Euro | 689 Euro | 221 Euro mehr |
Leistungsbetrag stationär | 0 Euro | 770 Euro | 770 Euro mehr | 1064 Euro | 770 Euro | 294 Euro weniger |
Leistungen | Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 | Unterschied | Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | Unterschied |
---|---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 244 Euro | 545 Euro | 301 Euro mehr | 458 Euro | 545 Euro | 87 Euro mehr |
Sachleistung ambulant | 689 Euro | 1298 Euro | 609 Euro mehr | 1144 Euro | 1298 Euro | 154 Euro mehr |
Leistungsbetrag stationär | 1064 Euro | 1262 Euro | 198 Euro mehr | 1330 Euro | 1262 Euro | 68 Euro weniger |
Leistungen | Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 | Unterschied | Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | Unterschied |
---|---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 458 Euro | 728 Euro | 270 Euro mehr | 728 Euro | 728 Euro | 0 Euro mehr |
Sachleistung ambulant | 1289 Euro | 1612 Euro | 314 Euro mehr | 1612 Euro | 1612 Euro | 0 Euro mehr |
Leistungsbetrag stationär | 1330 Euro | 1775 Euro | 445 Euro mehr | 1612 Euro | 1775 Euro | 163 Euro mehr |
Leistungen | Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder „Härtefall“ | Pflegegrad 5 | Unterschied |
---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 728 Euro | 901 Euro | 173 Euro mehr |
Sachleistung ambulant | 1995 Euro | 1995 Euro | 0 Euro mehr |
Leistungsbetrag stationär | 1612 Euro | 2005 Euro | 393 Euro mehr |
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Jeder Pflegebedürftige, der durch einen Angehörigen gepflegt wird, erhält das sogenannte Pflegegeld. Es wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dieser legt fest, wofür es verwendet wird. Jedoch sollte das Pflegegeld für den Aufwand des pflegenden Angehörigen gezahlt werden. Der Pflegegrad entscheidet darüber, wie hoch das Pflegegeld ausfällt.
Ebenso wirkt es sich auf die Rentenansprüche des pflegenden Angehörigen aus, wenn dieser einen Angehörigen pflegt. Diesbezüglich muss die Pflege wöchentlich mindestens 14 Stunden betragen. Sie können als pflegender Angehöriger sogar davon profitieren, dass die Pflegeversicherung Ihre Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Dies ist der Fall, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen.
Unterstützung erhalten Sie zudem in den Punkten Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Während der Pflegezeit sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Beiträge müssen Sie hierfür nicht bezahlen.
Wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, können Sie zudem automatisch in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben:
Wenn Sie krank sind oder einen Urlaub planen, können Sie die sogenannte Verhinderungspflege beanspruchen. Um diese zu erhalten, muss gewährleistet sein, dass Sie den Angehörigen bereits ein halbes Jahr lang gepflegt haben.
Ein besonderes Angebot sind die kostenlosen Pflegekurse für Angehörige. Hierdurch sollen die pflegenden Angehörigen kompetenter werden im Umgang mit den Pflegebedürftigen.
Weitere besondere Leistungen erhalten Sie in Form der Freistellungen nach dem Familienpflegezeitgesetz. Dies bedeutet, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung von 24 Monaten für die häusliche Pflege beantragen können. Als Voraussetzung gilt, dass es sich um einen nahen Angehörigen handeln muss. Sie müssen dafür in einem Betrieb beschäftigt sein, in dem mehr als 25 Mitarbeiter tätig sind. Des Weiteren muss Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen. Damit Sie sich wiederum eine Pause von der Pflege erlauben können, haben Sie die Möglichkeit, die Vorsorge und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige zu beantragen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder der pflegebedürftige Angehörige nicht in den richtigen Pflegegrad eingestuft wurden, können Sie selbstverständlich einen Widerspruch einlegen. Diesbezüglich haben Sie einen Monat Zeit. Nach einem weiteren Monat müssen Sie eine ausführliche Begründung eingereicht haben. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob der Pflegebedürftige erneut überprüft wird. Auch diese Überprüfung erfolgt durch den MDK.
Leistung | Erklärung |
---|---|
Ambulante Geldleistung / Pflegegeld | Menschen, die zuhause durch ehrenamtliche Pfleger oder Familienangehörige gepflegt werden, können die ambulante Geldleistung, die auch als „Pflegegeld“ bezeichnet wird, beanspruchen. Das Geld wird durch die Pflegekasse bezahlt, und zwar direkt an den Pflegebedürftigen. Im besten Fall erhält der pflegende Angehörige dieses Geld als Anerkennung für seine Leistungen. |
Ambulante Sachleistung | Wenn der Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst in seinem Zuhause gepflegt wird, erhält er die ambulante Sachleistung. Ebenso kann er das Geld beanspruchen, wenn er in einer Pflege-WG untergebracht ist oder eine teilstationäre Pflege erfolgt. Die ambulante Sachleistung wird auch als „Pflegesachleistung“ bezeichnet. Sie soll sowohl die hauswirtschaftliche Versorgung, als auch die Grundpflege und die Behandlungspflege ermöglichen. |
Teilstationärer Leistungsbetrag | Pflegebedürftige, die sich weniger als 24 Stunden in einer Pflegeeinrichtung aufhalten, erhalten diesen Betrag. Man spricht hierbei auch von der Tages- oder Nachtpflege. |
Stationärer Leistungsbetrag | Ein Pflegebedürftiger, der vollstationär gepflegt wird, kann den stationären Pflegebetrag beanspruchen. Er ist demzufolge in einem Pflegeheim dauerhaft untergebracht. |