Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 wird anhand der verschiedenen Pflegestufen bestimmt, wie viel Zuschuss der betroffene Pflegebedürftige erhält. Die Einteilung in die verschiedenen Pflegestufen erfolgt aufgrund der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Das ab dem 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung einer Betreuungskraft für die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause, denn durch die Änderungen der Pflegestufen lässt sich eine 24 Stunden Pflege mit bspw. Pflegekräften aus Polen noch günstiger finanzieren. Wie Sie als Pflegebedürftiger von den Leistungen der Pflegekasse profitieren können und wie Sie sich ihr Recht auf Unterstützung im Alter sichern, möchten wir Ihnen im Folgenden näher bringen.
Art der Zuwendungen in Euro monatlich | Pflegestufe | ||||
0 | 1 | 2 | 3 | Härtefall | |
Betreuungsleistungen für EAP
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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Verhinderungspflege
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Anspruch auf Zuwendungen aus der Pflegekasse ab dem 1. Januar 2013
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
Offiziell definiert sind die Pflegestufen in § 15 SGB XI. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen drei Pflegestufen, Pflegestufe 1 bis 3. Im Laufe der Zeit hat sich allerdings auch der Begriff Pflegestufe 0 etabliert, obwohl es ihn eigentlich per Gesetz gar nicht gibt.
Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 trifft auf Menschen zu, die in ihrer Alltagskompetenz beeinträchtigt sind, aber noch nicht so viel Pflegeaufwand benötigen, wie es für die Einteilung in die Pflegestufe 1 Voraussetzung wäre. Eine Einschränkung der Alltagskompetenz besteht, wenn die betreffende Person Betreuung und fremde Hilfe braucht um den Alltag zu bewältigen. Dies betrifft wiederum vorwiegend Menschen mit einer Demenzerkrankung. Hinzu kommt die schon erklärte Pflegebedürftigkeit, die für die Einteilung in die Pflegestufe 0 notwendige Bedingung ist. Der Pflegeaufwand in dieser Stufe sollte in der Regel insgesamt unter 90 Minuten am Tag liegen, wovon nicht mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung) entfallen sollten.
Pflegestufe 1
Grundvoraussetzung für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 ist der Nachweis einer erheblichen Pflegebedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn die betroffene Person mindestens 90 Minuten am Tag auf fremde Hilfe angewiesen ist, wovon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege aufgebracht werden müssen. Zudem benötigt man für die Pflegestufe 1 täglich zwei Verrichtungen aus dem Bereich der Grundpflege. Ein Beispiel hierfür wäre eine ältere Dame, die morgens Hilfe beim Anziehen und Waschen beansprucht und zusätzlich mehrmals in der Woche Unterstützung bei der Haarwäsche, dem Baden und dem Einkauf braucht. Wenn sie zudem ein Mal am Tag auf die Zubereitung einer warmen Mahlzeit durch eine zweite Person angewiesen ist, würde sie in die Pflegstufe 1 eingeteilt.
Pflegestufe 2
Bei der Pflegestufe 2 liegt eine schwere Pflegebedürftigkeit vor. Die zu betreuende Person benötigt für die Pflegestufe 2 mindestens drei Mal am Tag Hilfe im Bereich der Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche im Haushalt. Der tägliche Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Stunden, wovon zwei Stunden für die Grundpflege beansprucht werden.
Pflegestufe 3
In der Pflegestufe 3 liegt eine Schwerstpflegebedürftigkeit vor. Die zu pflegende Person braucht in diesem Fall mindestens für fünf Stunden eine Person, die ihr im Alltag hilft. Für die Grundpflege sollten hier mindestens vier Stunden täglich anfallen. Zusätzlich benötigt der Pflegebedürftige auch nachts eine Betreuung und mehrmals in der Woche jemanden für den Haushalt.
Härtefall
Die Härtefallregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine besonders intensive Pflege von Nöten ist, die mehr Zeitaufwand erfordert als in der Pflegestufe 3 vorgesehen. Zudem muss der zu Pflegende mindestens 6 Stunden, davon drei Mal in der Nacht, auf Hilfe in der Grundpflege angewiesen sein. Die Härtefallregelung kann auch beantragt werden, wenn die zu betreuende Person in der Nacht von mehreren Pflegekräften, davon mindestens einer Fachkraft versorgt werden muss. Zusätzlich gilt als Grundvoraussetzung für den Härtefall die ständige Versorgung des Haushalts durch eine zweite Person.
Pflegestufe | Hilfsbedarf Grundpflege in Min. pro Tag | Hilfsbedarf Grundpflege in Min. pro Tag | Weitere Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit |
Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegbedürftigkeit |
Min. 45 Max. 119 |
Min. 45 Max. 60 |
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Pflegestufe 2 Schwere Pflegebedürftigkeit |
Min. 120 Max. 239 |
Min. 60 |
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Pflegestufe 3 Schwerst-Pflegebedürftigkeit |
Min. 240 Max. 359 |
Min. 60 |
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Härtefallregelung |
Min. 360 Max. 1.440 (24 Stunden Pflege) |
Dauerhafte Unterstützung im Haushalt |
Die Einstufungsvoraussetzungen der Pflegestufe 3 sind erfüllt. Zusätzlich bestehen noch folgende Voraussetzungen:
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Einstufungsvoraussetzung bei Pflegestufe 1 bis 3
Die Beantragung einer Pflegestufe im Falle einer Pflegebedürftigkeit ist von enormer Bedeutung, denn die Gelder von der Pflegekasse helfen in der Regel sehr dabei, eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Wie sieht die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse nun konkret in den verschiedenen Pflegestufen aus?
Bei der Einteilung der Leistungsansprüche der Versicherten von der Pflegekasse für die verschiedenen Pflegestufen unterscheidet der Gesetzgeber dahingehend, in welcher Form die Pflege erbracht wurde. Bei der häuslichen Pflege bspw. wird zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen unterschieden. Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen gewährt, um die Pflege in „Eigenregie“ zu organisieren und sicherzustellen. Alternativ kann der Pflegebedürftige die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Form von Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Auch eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich, jedoch vermindert sich dann das Pflegegeld um den Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Durch das in 2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten Menschen, die an einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz (kurz EAP) leiden - wie im Fall einer Demenzerkrankung – zusätzliche finanzielle Unterstützungen durch die Pflegeversicherung.
In der Pflegestufe 0 erhalten Pflegebedürftige, die durch eine Demenzerkrankung oder ähnliches erheblich in ihrem Alltag eingeschränkt sind und bei denen gem. § 45b SGB XI ein allgemeiner Betreuungsbedarf besteht, Pflegegeld in Höhe von 120 Euro monatlich. Übernimmt die häusliche Pflege ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft erhält der zu Pflegende mit Demenzerkrankung hierfür eine Pflegesachleistung in Höhe von 225 Euro monatlich.
Des Weiteren stehen dem Erkrankten Verhinderungspflegegeld von 1.550 Euro jährlich sowie Zuschüsse für notwendige Wohnungsanpassungen von bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.
Zusätzlich erhalten Demenzpatienten durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro für den Grundbedarf bzw. 200 Euro monatlich für einen erhöhten Bedarf.
Pflegestufe 1
In der Pflegestufe 1 gibt es für die häusliche Pflege durch Angehörige 235 Euro monatlich. Im Falle einer Demenzerkrankung erhöht sich das Pflegegeld um 70 Euro auf 305 Euro im Monat. Die Pflegesachleistungen liegen bei 450 Euro im Monat. Im Falle einer Demenzerkrankung erhöht sich der Anspruch um 215 Euro auf 665 Euro monatlich.
Pflegestufe 2
Für die Pflege durch Verwandte erhält man hier 440 Euro monatlich und 525 Euro im Monat bei einer Demenzerkrankung. Die Pflegesachleistungen liegen bei 1.100 Euro monatlich und erhöhen sich bei Demenz auf 1.250 Euro im Monat.
Pflegestufe 3
Hier erhält der Pflegebedürftige ein Pflegegeld von 700 Euro und Pflegesachleistungen in der Höhe von 1.550 Euro monatlich. In der Pflegestufe 3 gibt es für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz keine weiteren Zuwendungen.
Wie man sieht, gibt es schon ab der Pflegestufe 1 einen ordentlichen Zuschuss für die häusliche Pflege von der Pflegekasse. Mit diesen Leistungen lässt sich zusammen mit den steuerlichen Vorteilen bereits ab Pflegestufe 1 eine 24 Stunden Pflege zu günstigen Konditionen ermöglichen. So werden pflegende Angehörige entlastet und für den Pflegenden wird rund um die Uhr liebevoll gesorgt.
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Der Antrag auf Leistungen von der Pflegekasse ist leicht auszufüllen. Die entsprechenden Anträge bieten die Krankenkassen meist online an oder Sie erhalten die Vordrucke direkt von Ihrer Krankenkasse. Vor der Antragstellung sollten Sie Ihren Hausarzt konsultieren, um die Voraussetzungen für die jeweilige Pflegestufe mit ihm zu besprechen. Demenzkranke sollten gemeinsam mit einer Ihnen vertrauten Person den behandelnden Neurologen oder Gerontologen aufsuchen.
Wichtig für die Antragstellung ist auch die Überlegung, welche Art von Leistung beantragt werden soll. Betreut Sie ein Angehöriger stellen Sie einen Antrag auf Pflegegeld. Versorgt Sie ein Pflegedienst beantragen Sie Pflegesachleistungen. Betreut Sie ein Pflegedienst und Sie erhalten zusätzliche Hilfe von Verwandten oder Freunden können Sie auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen. Sinnvoll ist auch die Anlage eines Pflegetagebuchs, in welchem Sie die Art der Hilfe und den dazugehörigen Zeitaufwand dokumentieren. Ein solches Pflegetagebuch können Sie zusätzliche bei der Antragstellung mit beifügen. Auch zusätzliche Dokumente wie ärztliche Gutachten oder Röntgenbilder sollten Sie mit einsenden. Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt den für die Pflegestufen erforderlichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine Pflegestufe beantragen, aber einen Zeitaufwand für die Grundpflege und die Gesamtpflege angeben, der unter der geforderten Mindestzeit liegt, wird Ihr Antrag nicht bewilligt.
Menschen mit einer Demenzerkrankung brauchen zunächst eine Bestätigung ihrer Krankheit durch einen Facharzt. Für die offizielle Anerkennung einer Demenzerkrankung müssen die Symptome nachweislich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen. Bedenken Sie diesen wichtigen Punkt bitte vor der entsprechenden Antragstellung.
Hilfe beim Ausfüllen des Antrags bekommen Sie im Internet oder bei Ihrer Krankenkasse. Hier erhalten Sie auch entsprechende Vordrucke. Das Team der Diadema Pflege hilft Ihnen selbstverständlich gerne bei der Antragstellung. Auch bei Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflegedurch Pflegekräfte aus Polen. Wir stehen Ihnen gerne für alle Art von Fragen zur Verfügung. Rufen Sie einfach an unter (0541) 939334 90 und schon erhalten Sie eine kompetente und persönliche Beratung.
Nachdem Ihr Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse eingegangen ist, wird er von Ihrer zuständigen Pflegekasse bearbeitet. Diese gibt Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter, der zunächst Ihre Unterlagen prüft und sich später auch persönlich einen Eindruck vom Zustand des Pflegebedürftigen verschafft. Wenige Wochen nach der Antragstellung meldet sich der MDK bei Ihnen und teilt den Termin für den persönlichen Besuch mit. Der MDK ist ein unabhängiger Gutachter für alle Krankenkassen und begutachtet die Pflegesituation aller Antragsteller bei den Pflegekassen. Er prüft, inwieweit die Kriterien für die verschiedenen Pflegestufen erfüllt sind und welche Hilfsmaßnahmen eventuell zusätzlich vonnöten sind. Bei seinem Besuch prüft der MDK Ihre Unterlagen und die Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers. Aufgrund des Gutachtens des MDK's entscheidet die Krankenkasse über die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe und die Zahlung von Leistungen.
Worauf sollte ich beim Besuch des MDK achten?
Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung nicht alleine ist und betreuende Angehörige oder Fachpersonal, welches sich mit der Situation des Hilfebedürftigen gut auskennt, anwesend sind. Dies gibt dem Antragsteller das Gefühl der Sicherheit und hilft Missverständnisse im Vorfeld zu vermeiden.
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird oder die beantragte Pflegestufe nicht bewilligt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse nicht bewilligt wird oder Sie nicht die gewünschte Pflegestufe erhalten, können Sie innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung des Beschlusses Widerspruch einlegen.
Wie legen Sie Widerspruch ein?
Den Widerspruch legen Sie schriftlich ein, indem Sie:
Wenn Sie das Gutachten des MDK's erhalten, versuchen Sie herauszufinden warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Suchen Sie sich dazu kompetente Hilfe und überprüfen Sie vor allem Ihre Angaben zum zeitlichen Pflegeaufwand, hier können schon Minuten entscheidend sein. Geben Sie unter genauester Prüfung noch mal Ihren Tagesablauf mit dem zu Pflegenden in Bezug auf Gesamtpflegezeit und die Zeit der Grundpflege an. Vielleicht haben Sie bei dem ersten Antrag für die einzelnen Pflegestufen ja etwas vergessen. Bedenken Sie, dass zum Beispiel auch Wartezeiten beim Arzt zur Gesamtpflegezeit zählen.
Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie erneut Besuch vom MDK. Hierbei ist, wie beim ersten Besuch natürlich auch die Tagesform der Pflegeperson ausschlaggebend. Wie beim ersten Gespräch sollte neben einem Angehörigen auch eine kompetente Fachkraft anwesend sein, die im Zweifel bezeugen kann, wie das Gespräch verlaufen ist.
Sollte Ihrem Antrag erneut nicht stattgegeben werden, bleibt Ihnen die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht einzureichen oder Pflegeleistungen aus der Sozialhilfe zu beantragen.
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Menschen mit einer Demenzerkrankung brauchen eine besondere Form der Betreuung, die sich deutlich von der anderer Pflegebedürftiger unterscheidet. Oft sind Personen mit Demenz körperlich noch sehr fit und brauchen vor allem einen festen Tagesablauf, eine vertraute Umgebung sowie feste Bezugspersonen und Orientierung im Alltag.
Für solche Menschen ist die 24 Stunden Pflege und Betreuung durch Pflegekräfte aus Polen geradezu ideal. Der Pflegebedürftige kann in seinen vier Wänden bleiben und wird nicht durch eine neue Umgebung wie bei einem Umzug in ein Altenheim zusätzlich verwirrt..
Die zunächst noch fremde polnische Pflegekraft wird bald zu einem vertrauten Gesicht, an das sich der Hilfsbedürftige schnell gewöhnt und das ihm eine tägliche Sicherheit gewährleistet. Zudem kümmert sich die Pflegekraft ausschließlich um den Demenzerkrankten und kann sich genau auf seine Bedürfnisse einstellen, ihn fördern und ihm seine Mobilität gewährleisten. Bei täglichen Verrichtungen wie der Arbeit im Haushalt, dem Einkauf oder der Arbeit im eigenen Garten kann der Pflegebedürftige noch selbst aktiv werden und wenn er Hilfe benötigt, erhält er sie von seiner zuverlässigen Pflegekraft in Form von Hilfestellungen. So kann der Demenzerkrankte noch aktiv am Leben teilnehmen und hat immer eine helfende Hand im Hintergrund, die ihm zur Seite steht, wenn er nicht mehr weiter weiß.
Vorteile für den Betroffenen: | Vorteile für die Angehörigen: |
Verbleibt in der vertrauten Umgebung | Mehr Zeit für das „normale“ Leben |
Feste Bezugsperson, die ganz auf seine Bedürfnisse eingeht | Das Gefühl der Sicherheit in Bezug auf den Pflegebedürftigen |
Erhalt der Mobilität | Das Wissen um die liebevolle Betreuung des Demenzkranken |
Förderung der noch vorhandenen Fähigkeiten und des Selbstbewusstseins | Die betreuende Person beobachtet den Kranken und kann Veränderungen im Zustand des Patienten gleich mitteilen |
Durch die Erhöhung der Leistungen für Demenzkranke in den Pflegestufen kann der Pflegebedürftige ohne immense Zusatzkosten rundum optimal versorgt werden
Die Vorteile für beide Seiten auf einen Blick
Der Kunde | Die polnische Pflegekraft |
Rundum Betreuung ohne Sprachbarriere | Festes Einkommen |
Eine feste vertraute Pflegerin | Existenzsicherung |
Verbleib in der gewohnten Umgebung | Legale Beschäftigung nach deutschen Richtlinien |
Transparenz und Sicherheit durch die Vermittlung von Diadema | Betreuung nur einer Person und Aufbau einer persönlichen Bindung |
Vorteile der 24 Stunden Pflege für beide Seiten
Mit der Vermittlung einer 24 Stunden Pflegekraft durch die Diadema Pflege sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wir bieten Ihnen mit der 24 Stunden Pflege eine zuverlässige, absolut legale und kostengünstige Alternative zu einer Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Wir tun alles, damit Sie Ihren Lebensabend sicher und zufrieden in den eigenen vier Wänden erleben können.