§1827 BGB
Rechtsgrundlage seit Reform 2023
Bindend
Für Ärzte bei ausreichender Spezifizierung
Kein Notar
Nur Schriftform + Unterschrift nötig
2–5 Jahre
Aktualisierung empfohlen
Definition

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen — für den Fall, dass Sie diese Entscheidung selbst nicht mehr treffen können.

Das kann nach einem schweren Unfall sein, bei fortgeschrittener Demenz, nach einem Schlaganfall oder in einer anderen Situation, in der Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Betreuer — möglicherweise anders, als Sie es sich gewünscht hätten.

Laut Statistik wird jeder dritte Mensch in Deutschland im Laufe seines Lebens einmal nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille trotzdem respektiert wird.

Patientenverfügung = WAS wird medizinisch getan oder unterlassen

  • Sie legt fest: Reanimation ja/nein, künstliche Beatmung ja/nein, künstliche Ernährung ja/nein
  • Sie tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können (Bewusstlosigkeit, Demenz, Koma)
  • Ärzte sind rechtlich gebunden — sofern die Verfügung spezifisch genug formuliert ist (BGH-Rechtsprechung)
  • Kein Notartermin nötig — nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift (§1827 BGB)
Vergleich

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs­verfügung — was ist der Unterschied?

Aspekt Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
RegeltWAS medizinisch geschieht oder unterlassen wirdWER für Sie entscheidet (Gesundheit, Finanzen, Wohnen)WEN das Gericht als Betreuer einsetzt
Tritt in KraftSobald Sie nicht mehr einwilligungsfähig sindSobald die bevollmächtigte Person handeln mussWenn das Gericht einen Betreuer bestellt
Rechtsgrundlage§1827 BGB§1820 BGB§1816 BGB
Notar nötig?NeinEmpfohlen, für Immobilien PflichtNein
EmpfehlungImmer erstellen — stärkste WillensaussageMit Patientenverfügung kombinieren — verstärkt deren WirkungAls Ergänzung, wenn keine Vertrauensperson vorhanden
Wichtig: Wenn Sie sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht haben, verstärken sich beide Dokumente gegenseitig. Der Bevollmächtigte kann dann Ihre schriftlichen Wünsche direkt bei Ärzten durchsetzen.
Bedeutung

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte im Notfall selbst entscheiden — oder Angehörige werden in eine unmöglich schwierige Lage gebracht: Sie sollen für Sie entscheiden, ohne zu wissen, was Sie wirklich gewollt hätten. Das führt häufig zu Schuldgefühlen, Familienstreit und unnötiger Belastung.

Koma / Bewusstlosigkeit

Unfall oder Herzstillstand: Ärzte entscheiden ohne Ihre Zustimmung.

Demenz

Im fortgeschrittenen Stadium können Sie Ihren Willen nicht mehr äußern.

Schlaganfall

Schwerer Schlaganfall kann dauerhaft zur Einwilligungs­unfähigkeit führen.

Plötzlicher Unfall

Auch junge Menschen können unvorhergesehen nicht mehr entscheiden.

1 von 3

Menschen in Deutschland wird im Laufe des Lebens vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, den eigenen Willen zu äußern. Ohne Patientenverfügung entscheidet der Arzt nach mutmaßlichem Willen — oder es wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Mit Patientenverfügung ist Ihr schriftlicher Wille verbindlich: Ärzte und Krankenhäuser müssen ihn befolgen (§1827 Abs. 1 BGB).

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Pflege Zuhause — im Einklang mit Ihrem Willen.

Eine Patientenverfügung wird nur dann gelebt, wenn sie im Alltag bekannt ist. Wer Diadema beauftragt, gibt die wichtigsten Wünsche an die Pflegekraft weiter — und sorgt so dafür, dass auch im Ernstfall der eigene Wille respektiert wird.

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Checkliste

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie konkrete medizinische Situationen und Maßnahmen benennt. Vage Aussagen wie „Ich möchte nicht leiden" reichen laut Bundesgerichtshof nicht aus.

BereichWas Sie festlegen können
Lebensbedrohliche Erkrankung / SterbephaseKeine künstliche Lebensverlängerung · Komfort- und Schmerzbehandlung statt Heilungsversuch · Sterben in Würde
Dauerhaftes Koma / WachkomaTherapieabbruch nach festgelegtem Zeitraum · Keine dauerhafte künstliche Beatmung · Palliative Begleitung
Irreversibler HirnschadenKeine Reanimation · Keine langfristige künstliche Ernährung · Schmerzfreiheit priorisieren
ReanimationAusdrücklich JA oder NEIN — je nach Zustand und Prognose spezifizieren
Künstliche BeatmungZeitlich begrenzte Beatmung (z. B. 14 Tage) · Dauerbeatmung ablehnen · Eigene Spezifikation
Künstliche ErnährungPEG-Sonde ja/nein · Zeitlich begrenzt ja/nein · Palliative Ernährung bevorzugen
DialyseDauerdialyse ablehnen bei irreversibler Grunderkrankung · Begrenzte Dialyse erlauben
SchmerzmanagementMaximale Schmerzlinderung auch bei lebensverkürzender Wirkung · Palliative Sedierung erlauben
SterbeortZuhause sterben (Priorität) · Hospiz · Kein Krankenhaus wenn vermeidbar
OrganspendeOrganspende ausdrücklich regeln — Organspendeausweis bleibt separates Dokument
BGH-Urteil: Eine Patientenverfügung muss die konkrete Behandlungssituation und die gewünschte oder abgelehnte Maßnahme klar benennen.
  • Zu vage: „Ich möchte kein sinnloses Leiden." — nicht bindend
  • Ausreichend spezifisch: „Im Falle eines dauerhaften Wachkomas lehne ich künstliche Beatmung ab." — bindend
5 Schritte

Patientenverfügung erstellen — in 5 Schritten.

01

Werte & Wünsche überlegen

Was ist Ihnen wichtig? Lebensqualität oder Lebensverlängerung? Wo möchten Sie sterben? Notieren Sie Ihre Gedanken.

02

Hausarzt konsultieren

Er erklärt medizinische Begriffe, klärt Fragen zu konkreten Maßnahmen und hilft bei präzisen Formulierungen.

03

Offizielles Muster nutzen

Verwenden Sie die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz als Grundlage. Kostenlos unter bmj.de.

04

Unterschreiben & datieren

Handschriftlich oder maschinenschriftlich. Eigenhändig unterschreiben. Ort und Datum eintragen. Kein Notar.

05

Aufbewahren & informieren

Vertrauensperson informieren. Optional: ZVR-Registrierung für 16,50 € bundesweit auffindbar.

Muster & Vorlage

Patientenverfügung Muster — kostenlos vom Bundesministerium der Justiz.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bietet offizielle, rechtssichere Textbausteine für eine Patientenverfügung kostenlos zum Download an. Diese Textbausteine sind die meistgenutzte Grundlage in Deutschland.

PATIENTENVERFÜGUNG

gemäß §1827 BGB

Persönliche AngabenIch, [Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [Adresse], verfüge im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann:

Situation 1: SterbephaseBefinde ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach in einer Sterbephase, wünsche ich:

keine künstliche LebensverlängerungKomfortpflege

Situation 2: Dauerhaftes KomaBei irreversiblem Bewusstseinsverlust (Wachkoma) lehne ich ab:

Dauerhafte BeatmungPEG-Sonde

SchmerzbehandlungMaximale Schmerz- und Symptomlinderung — auch wenn diese das Leben verkürzen könnte.

[Ort, Datum][Unterschrift]

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Vollständig formatiertes Dokument mit allen rechtssicheren Formulierungen — Stand 2026. Kostenlos, ohne Login.

  • Persönliche Angaben & Eingangserklärung
  • Situationen und Maßnahmen mit Checkboxen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Sterbebegleitung und Sterbeort
  • Hinweise zur Verbindlichkeit (BGH)
  • Auch als Variante mit Vorsorgevollmacht
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Auch erhältlich bei: Verbraucherzentrale · Malteser · Caritas · BZgA

Ärztliche Beratung

Warum Sie Ihren Arzt einbeziehen sollten.

Eine Patientenverfügung ist kein reines Rechtsdokument — sie ist zutiefst medizinisch. Viele Menschen wissen nicht genau, was „Reanimation" konkret bedeutet, wie sich ein dauerhaftes Koma von einem vorübergehenden unterscheidet oder wann eine PEG-Sonde eingesetzt wird.

Was der Arzt klärt

  • Erklärung medizinischer Fachbegriffe (Reanimation, Beatmung, Dialyse)
  • Prognosen bei konkreten Erkrankungen besprechen
  • Präzise Formulierungen finden, die rechtlich wirksam sind
  • Persönliche Krankheitsgeschichte berücksichtigen
  • Hausarzt kann Verfügung gegenzeichnen (empfohlen, nicht Pflicht)

Wann besonders wichtig

  • Bei bereits bestehenden schweren Erkrankungen
  • Bei Demenz: Verfügung erstellen, solange noch einwilligungsfähig
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt mit ernster Diagnose
  • Vor geplanten größeren Operationen
  • Nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt
§1827 Abs. 1 BGB

Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung für Ärzte?

Ärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, eine wirksame Patientenverfügung zu beachten. §1827 Abs. 1 BGB ist eindeutig: Der Betreuer oder Bevollmächtigte muss dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung verschaffen — auch wenn Ärzte anderer Meinung sind.

Wann Ärzte FOLGEN müssen

  • Verfügung liegt schriftlich vor
  • Situation entspricht der beschriebenen Situation
  • Formulierung ist konkret und eindeutig
  • Kein Widerruf erkennbar (mündlich oder schriftlich)
  • Unterzeichnet und datiert

Ausnahmefälle (selten)

  • → Formulierung zu vage oder mehrdeutig (BGH-Maßstäbe)
  • → Hinweise auf Sinneswandel des Patienten
  • → Änderung der medizinischen Sachlage nach Erstellung
  • → Notfallsituation: Sofortmaßnahmen bis Verfügung vorliegt
Tipp: Eine Patientenverfügung wirkt am stärksten, wenn sie durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Der Bevollmächtigte kann die Verfügung aktiv gegenüber Ärzten durchsetzen — ohne Bevollmächtigten bestellt das Gericht erst einen Betreuer, was Wochen dauern kann.
Pflege des Dokuments

Wie oft aktualisieren? Wo aufbewahren?

Wann aktualisieren?

  • Alle 2–5 Jahre routinemäßig (Datum + neue Unterschrift genügt)
  • Nach schwerer Erkrankung oder Operation
  • Nach Veränderung der persönlichen Wertvorstellungen
  • Nach dem Tod einer nahestehenden Person (Perspektivwechsel)
  • Bei Änderung der Gesetzeslage (z. B. nach BGB-Reform 2023)
Hinweis: Kein Datum = mögliche Zweifel an Aktualität. Alle 2 Jahre neu unterschreiben und datieren.

Wo aufbewahren?

  • Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) — 16,50 € online (empfohlen)
  • Bei Ihrer Vertrauensperson / Bevollmächtigten (Kopie)
  • In der eigenen Geldbörse als Hinweiskarte
  • Bei Ihrem Hausarzt (Kopie)
  • Beim Notar (optional)
  • Zuhause: leicht auffindbar, Schublade mit Hinweis-Aufkleber
Zentrales Vorsorgeregister

ZVR — so finden Notärzte Ihre Verfügung.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist eine bundesweite Datenbank, in der Notärzte, Krankenhäuser und Gerichte im Notfall schnell nachschauen können, ob und wo eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Was wird gespeichert?

Ihr Name, Geburtsdatum, Adresse und der Aufbewahrungsort der Verfügung — nicht der Inhalt der Verfügung selbst.

Was kostet es?

Online-Registrierung: 16,50 € einmalig. Änderungen kostenlos. Löschung jederzeit kostenlos möglich.

Wer fragt ab?

Gerichte, Notärzte und Betreuungsbehörden — rund um die Uhr. Familienangehörige können nicht direkt abfragen.

Empfehlung: Besonders wichtig für Menschen ohne enge Angehörige oder ohne Bevollmächtigten. Nach der Registrierung sendet das ZVR eine Bestätigung mit einer Hinweiskarte für die Geldbörse. Online unter www.vorsorgeregister.de.
Demenz

Patientenverfügung und Demenz — warum jetzt handeln.

Demenz ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Patientenverfügung nicht mehr erstellt werden kann: Im fortgeschrittenen Stadium fehlt die nötige Einwilligungsfähigkeit. Wer an Demenz erkrankt, sollte deshalb so früh wie möglich — am besten noch vor oder im Frühstadium — eine Patientenverfügung erstellen.

Wichtig bei Demenz

  • Verfügung erstellen, solange noch einwilligungsfähig
  • Frühstadium der Demenz: Verfügung ist rechtswirksam möglich
  • Arzt kann Einwilligungsfähigkeit bestätigen (empfohlen)
  • Tagesform beachten — „lichte Momente" nutzen
  • Vorsorgevollmacht zeitgleich erstellen

Was Diadema-Pflegekräfte tun

  • Pflegekraft ist mit dem Inhalt der Patientenverfügung vertraut
  • Sie sorgt dafür, dass der Wille respektiert wird
  • Bei medizinischen Entscheidungen: Bevollmächtigten / Betreuer einbeziehen
  • Keine medizinischen Entscheidungen selbst treffen — aber aktiv informieren
  • Würdevollen Umgang im Alltag gewährleisten
Diadema-Hinweis: Ist Ihr Angehöriger bereits an Demenz erkrankt und es liegt noch keine Patientenverfügung vor — sprechen Sie mit dem Hausarzt, ob im Frühstadium noch eine rechtswirksame Erstellung möglich ist. Wir beraten Sie gern, wie Patientenverfügung und 24h-Pflege bei Demenz zusammenwirken.
Patientenverfügung + 24h-Pflege

Warum Patientenverfügung und 24h-Pflege zusammengehören.

Eine Patientenverfügung ist das wichtigste Dokument für medizinische Entscheidungen — aber sie liegt oft im Schreibtisch. Eine 24h-Betreuungskraft ist täglich dabei und kann im Ernstfall sofort Notarzt und Bevollmächtigten informieren.

Für die Pflegekraft

Kennt den Inhalt der Verfügung · Weiß, wo das Dokument liegt · Informiert bei Notfall sofort den Bevollmächtigten · Trifft keine medizinischen Eigenentscheidungen.

Für die Familie

Weniger Stress in Krisensituationen — der Wille ist bekannt · Keine unmöglichen Entscheidungen unter Druck · Klarer Prozess: Notarzt → Verfügung → Bevollmächtigter.

Für den Pflegebedürftigen

Würde auch im Ernstfall gewahrt · Keine ungewollten Maßnahmen · Sterben Zuhause möglich, wenn gewünscht · Vertraute Person bis zuletzt dabei.

Diadema-Praxis: Bei Neuaufnahme erhält die Pflegekraft eine Kopie relevanter Dokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Medikamentenplan). Sie ist informiert — trifft aber keine medizinischen Entscheidungen. Im Ernstfall: sofortige Kontaktaufnahme mit dem Bevollmächtigten und dem Notarztdienst.
Kosten

Was kostet eine Patientenverfügung?

Die gute Nachricht: Eine Patientenverfügung kann vollständig kostenlos erstellt werden. Es gibt lediglich optionale Kosten für zusätzliche Services.

LeistungKostenHinweis
Patientenverfügung selbst erstellen0 €Mit dem offiziellen BMJ-Muster kostenlos und rechtswirksam
Beratung beim Hausarzt0–50 €Oft als Beratungsgespräch abrechenbar oder kostenlos
Beratung beim Rechtsanwalt100–200 €Optional, sinnvoll bei komplexen Wünschen oder Erbrecht
Notarielle Beglaubigungab 60 €Optional — nicht Pflicht, aber erhöhte Glaubwürdigkeit
ZVR-Registrierung (online)16,50 €Einmalig — bundesweite Auffindbarkeit im Notfall
ZVR-Registrierung (über Notar)25–50 €Über Notarbüro eintragen lassen
Fehler vermeiden

Die 6 häufigsten Fehler — und wie Sie sie vermeiden.

#FEHLERSO RICHTIG
1Zu vage formulieren
„Ich will nicht leiden" — laut BGH nicht bindend.
Konkret: „Bei irreversiblem Koma lehne ich künstliche Beatmung ab."
2Kein Datum / keine Unterschrift
Verfügung rechtlich unwirksam.
Immer Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift — ohne Notar wirksam.
3Verfügung nicht aktualisiert
20 Jahre altes Dokument erzeugt Zweifel.
Alle 2–5 Jahre neu unterschreiben und datieren — oder bei Sinneswandel anpassen.
4Familie weiß nicht, wo die Verfügung liegt
Im Notfall nicht auffindbar.
ZVR-Registrierung + Vertrauensperson informieren + Hinweiskarte im Geldbeutel.
5Verwechslung mit Organspendeausweis
Patientenverfügung regelt Organspende nicht automatisch.
Organspendeausweis separat ausfüllen — Verfügung kann Hinweis enthalten.
6Nur Verfügung, keine Vorsorgevollmacht
Niemand kann die Verfügung aktiv durchsetzen.
Vorsorgevollmacht zeitgleich erstellen — Bevollmächtigter setzt Verfügung durch.
NDR Reportage

Würdig zuhause — wenn Vorsorge und Pflege ineinandergreifen.

Der NDR begleitet eine Familie, die das Sterben zuhause ermöglicht hat — mit einer klaren Patientenverfügung, einer engagierten Bevollmächtigten und einer Diadema-Betreuungskraft, die den Willen kennt und respektiert.

Eine Reportage über das, was möglich ist, wenn Vorsorge nicht im Schreibtisch liegt.

NDR Reportage zur 24-Stunden-Pflege

NDR · Reportage · Häusliche 24-Stunden-Pflege

Familien berichten

Wie eine Patientenverfügung im Ernstfall geholfen hat.

Mein Vater hatte eine klare Patientenverfügung. Als er nach dem Schlaganfall nicht mehr ansprechbar war, wussten wir sofort, was er gewollt hätte. Das hat uns als Familie so viel Schmerz erspart — und ihm das würdevolle Ende geschenkt, das er sich gewünscht hatte.
Familie Bauer, Hannover · Vater 78 J., Schlaganfall
Meine Mutter mit Demenz hatte im Frühstadium noch selbst verfügt: „Ich möchte Zuhause sterben." Die Diadema-Pflegekraft kannte diese Verfügung — und als der letzte Moment kam, war meine Mutter in ihrem Bett, in ihrem Zuhause. Ich werde das nie vergessen.
Familie Schreiber, Leipzig · Mutter PG 4, Demenz
Ich dachte immer, das brauche ich nicht. Mit 62 Jahren kam mein Herzstillstand — plötzlich, ohne Vorwarnung. Ich habe überlebt. Aber dieser Moment hat mir gezeigt: Eine Patientenverfügung ist kein Altersthema.
Werner K., Dortmund · Patient, 63 Jahre
FAQ

Häufige Fragen zur Patientenverfügung.

Kann ich die Patientenverfügung jederzeit widerrufen?

Ja — jederzeit und formlos. Ein mündlicher Widerruf genügt. Sie können das Dokument auch einfach vernichten oder durch ein neueres ersetzen. Wichtig: Vertrauenspersonen und ZVR informieren.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein. §1827 BGB verlangt nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift. Ein Notar ist nicht erforderlich — aber optional möglich.

Was wenn meine Familie meine Verfügung ignoriert?

Ärzte und Betreuer sind gesetzlich verpflichtet, eine wirksame Patientenverfügung zu beachten (§1827 BGB). Ein Bevollmächtigter mit Vorsorgevollmacht kann dies aktiv durchsetzen.

Gilt eine Patientenverfügung auch im Ausland?

Nicht automatisch. Im EU-Ausland gibt es unterschiedliche Regelungen. Für längere Auslandsaufenthalte empfiehlt sich eine Übersetzung und Beratung zur Gültigkeit im Zielland.

Was wenn ich keine Familie und keine Vertrauensperson habe?

Dann ist die Registrierung beim ZVR besonders wichtig. Das Gericht bestellt einen professionellen Betreuer, der Ihren schriftlichen Willen umsetzen muss.

Wie spezifisch muss eine Patientenverfügung sein?

Sehr spezifisch — laut BGH muss die konkrete Behandlungssituation und die gewünschte Maßnahme klar benannt sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich will in Würde sterben" reichen nicht aus.

Kann ich auch positive Wünsche formulieren (Behandlung erbitten)?

Ja. Eine Patientenverfügung kann sowohl Behandlungen ablehnen als auch ausdrücklich bestimmte Maßnahmen erbitten, z. B. maximale Schmerzbehandlung oder palliative Sedierung.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?

Ärzte handeln nach mutmaßlichem Willen des Patienten. Bei Unklarheit entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer — das kann Wochen dauern und entspricht möglicherweise nicht Ihren Wünschen.

Ab welchem Alter sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?

Ab 18 Jahren. Es gibt kein „zu früh" — Unfälle treffen auch junge Menschen. Besonders wichtig: Bei beginnender Demenz sofort handeln, während die Einwilligungsfähigkeit noch besteht.

Kann ich meine Patientenverfügung online erstellen?

Ja — z. B. mit dem kostenlosen Online-Tool der Verbraucherzentrale („Selbstbestimmt"). Das Ergebnis muss aber ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und datiert werden.

Pflege planen, bevor der Ernstfall eintritt.

Wer heute eine Patientenverfügung erstellt, schenkt sich und seiner Familie Sicherheit und Frieden. Kostenlose Beratung — wir helfen Ihnen, Patientenverfügung und 24h-Pflege gemeinsam zu planen.

☎ 0541 939334 90
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Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein inhabergeführtes Team von 14 Menschen. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 14 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführer
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

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Bogumiła Majzner, Pflegekoordination

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