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Leistungsarten umfassend abgedeckt
§36–§45b
SGB XI · alle Paragraphen
Ab PG 1
Entlastungsbetrag auch PG 1
+4,5 %
Letzte Erhöhung 2026
Leistungsbereiche

Ambulant, teilstationär & vollstationär — im Überblick.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen ambulanten Leistungen (Pflege zu Hause), teilstationären Leistungen (z. B. Tagespflege) und vollstationären Leistungen (Pflegeheim). Die meisten Leistungen lassen sich kombinieren.

Ambulante Leistungen

  • §36 Pflegesachleistungen
  • §37 Pflegegeld
  • §38 Kombinationsleistung
  • §39 / §42a Verhinderungspflege
  • §40 Pflegehilfsmittel
  • §45b Entlastungsbetrag
  • §45f Wohngruppenzuschlag

Teilstationäre Leistungen

  • §41 Tagespflege
  • §41 Nachtpflege
  • Eigenes Budget — additiv
  • Kombinierbar mit ambulanten Leistungen

Vollstationäre Leistungen

  • §43 Vollstationäre Pflege
  • §42 Kurzzeitpflege
  • Leistungs­zuschläge nach Aufenthaltsdauer
Wichtig: Viele Leistungen können gleichzeitig bezogen werden (z. B. Pflegegeld + Entlastungsbetrag + VPG). Die genauen Kombinationsregeln finden Sie weiter unten in der Kreuzmatrix.
Imagefilm

Pflegeleistungen sinnvoll kombinieren — so funktioniert es bei Diadema.

Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag — jede dieser Leistungen wird bei Diadema als Finanzierungs­baustein eingesetzt. Sehen Sie, wie der Alltag aussieht.

Eine feste Bezugsperson, vertraute Umgebung und transparente Finanzierung.

Diadema Imagefilm — Pflegekraft mit Senior

Diadema Pflege · Imagefilm · 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause

§36 SGB XI

Pflegesachleistungen 2026.

Pflegesachleistungen werden direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst ausgezahlt — nicht an den Pflegebedürftigen. Der Pflegedienst übernimmt körperliche Pflege, Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege. Die Beträge 2026 nach der 4,5 %-Erhöhung:

PflegegradSachleistung 2026EmpfängerWas wird finanziert?
PG 1Kein Anspruch
PG 2761 €PflegedienstKörperpflege, Mobilität, Behandlungspflege, Haushaltshilfe
PG 31.432 €PflegedienstKörperpflege, Mobilität, Behandlungspflege, Haushaltshilfe
PG 41.778 €PflegedienstKörperpflege, Mobilität, Behandlungspflege, Haushaltshilfe
PG 52.200 €PflegedienstKörperpflege, Mobilität, Behandlungspflege, Haushaltshilfe
Wichtig: Sachleistungen werden direkt an den Pflegedienst gezahlt — Sie sehen das Budget auf der Rechnung. Ungenutzte Sachleistungen können nicht in Pflegegeld umgewandelt werden (außer per Kombinationsleistung §38).
Diadema-Hinweis: Für Diadema-Kunden ist Pflegegeld (§37) der relevantere Baustein — es kann frei eingesetzt werden, auch für die Diadema-Monatspauschale.
§37 SGB XI

Pflegegeld 2026 — der wichtigste Baustein.

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Privatpersonen gepflegt werden. Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden — z. B. zur Vergütung einer Betreuungskraft wie von Diadema.

PflegegradPflegegeld 2026EmpfängerBeratungspflicht (§37 Abs. 3)
PG 1Kein Pflegegeld
PG 2347 €PflegebedürftigerAlle 6 Monate
PG 3599 €PflegebedürftigerAlle 6 Monate
PG 4800 €PflegebedürftigerAlle 3 Monate
PG 5990 €PflegebedürftigerAlle 3 Monate

Pflegegeld wählen, wenn …

  • Pflege durch Angehörige oder Privatperson (z. B. Diadema)
  • Freie Verwendung gewünscht
  • 24h-Betreuung zu Hause geplant

Sachleistung (§36) wählen, wenn …

  • Ambulanter Pflegedienst soll direkt abrechnen
  • Keine Privatpflegeperson vorhanden
  • Behandlungspflege wird benötigt
§42a SGB XI

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2026 — die große Reform.

Ab 01.07.2025 gibt es statt zweier getrennter Budgets einen gemeinsamen Jahresbetrag (VPG) nach §42a SGB XI — eine der größten Reformen der Pflegeversicherung seit Jahren.

Alt · bis 30.06.2025

  • Verhinderungspflege (§39): 1.612 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege (§42): 1.774 €/Jahr
  • Vorpflegezeit (6 Monate) vor VHP nötig
  • Getrennte Töpfe — kein flexibler Wechsel

Neu · ab 01.07.2025 (§42a)

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €/Jahr
  • ≈ 295 €/Monat als Baustein nutzbar
  • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
  • Flexibel für VHP und/oder KZP einsetzbar
PflegegradVPG Jahresbetrag 2026Monatlicher Baustein
PG 1Kein Anspruch
PG 23.539 €≈ 295 €/Monat
PG 33.539 €≈ 295 €/Monat
PG 43.539 €≈ 295 €/Monat
PG 53.539 €≈ 295 €/Monat
Diadema-Tipp: Den VPG-Jahresbetrag 3.539 € ÷ 12 Monate = ca. 295 €/Monat als festen Finanzierungs­baustein einplanen. Antrag formlos bei der Pflegekasse — Diadema unterstützt dabei. VPG kann nicht mit Pflegegeld verrechnet werden — es ist ein eigener Topf. Mehr dazu unter Verhinderungspflege 2026.
§45b SGB XI

Entlastungsbetrag 125 €/Monat — auch für PG 1.

Der Entlastungsbetrag ist 125 €/Monat für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Er wird nicht in bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Übertrag: Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden (max. 1.500 €).
Entlastungsbetrag
125 €
pro Monat · alle Pflegegrade 1–5
1.500 €/Jahr · Übertrag bis 30.06. Folgejahr

Förderungsfähig

  • Ambulante Betreuungsdienste
  • Alltagsbegleiter
  • Qualifizierte Pflegebegleitungen
  • Anerkannte Entlastungsangebote
  • Haushaltshilfen (wenn anerkannt)
  • Tagespflege-Zuzahlungen

Nicht förderungsfähig

  • Direkte Auszahlung als Bargeld
  • Umwandlung in Pflegegeld
  • Nicht anerkannte Angebote
  • Reine Haushaltsleistungen ohne Betreuungs­komponente
§41 SGB XI

Tages- & Nachtpflege 2026.

Tagespflege bedeutet: Ihr Angehöriger verbringt den Tag in einer Pflegeeinrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Die Pflegekasse finanziert die tagesstrukturierende Betreuung — zusätzlich zu den ambulanten Leistungen.

PflegegradTagespflege 2026Nachtpflege 2026Hinweis
PG 1Kein Anspruch (§45b nutzbar)Entlastungsbetrag einsetzbar
PG 2689 €689 €Additiv zu §36/§37
PG 31.298 €1.298 €Additiv zu §36/§37
PG 41.612 €1.612 €Additiv zu §36/§37
PG 51.995 €1.995 €Additiv zu §36/§37
Additiv: Tagespflege-Leistungen werden zusätzlich zu ambulanten Leistungen gewährt — eigenes Budget. Kombinierbar mit Pflegegeld und Verhinderungspflege — ideal zur Entlastung pflegender Angehöriger.
§42 SGB XI

Kurzzeitpflege 2026.

Kurzzeitpflege finanziert einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Ausfall der Pflegeperson oder zur Entlastung. Ab 01.07.2025 ist sie Teil des gemeinsamen VPG-Jahresbetrags (§42a).

LeistungBis 30.06.2025Ab 01.07.2025 (§42a)
Kurzzeitpflege Jahresbetrag1.774 €Teil des VPG 3.539 €
Erweiterung via VHP-BudgetBis 3.386 €Flexibel aus Gesamtbudget
Max. Dauer8 Wochen / Kalenderjahr8 Wochen / Kalenderjahr
Krankenhaus-Nachsorge · Übergangslösung nach Klinikaufenthalt
Urlaub der Pflegeperson · Vertretung in Einrichtung
Überbrückung · bis Diadema-Pflegekraft kommt

Pflegekasse zahlt Pflegekosten — nicht Unterkunft und Verpflegung.

§43 SGB XI

Vollstationäre Pflege 2026 — Pflegeheim-Leistungen.

Bei dauerhaftem Pflegeheim­aufenthalt zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag je Pflegegrad für die pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen trägt der Pflegebedürftige selbst.

PflegegradKassenleistung §43Durchschn. EigenanteilVergleich Diadema
PG 10 €≈ 2.400 €/Monat2.515 € gesamt
PG 2770 €≈ 2.400 €/Monat1.748 € Eigenanteil
PG 31.262 €≈ 2.400 €/Monat1.496 € Eigenanteil
PG 41.775 €≈ 2.400 €/Monat1.295 € Eigenanteil
PG 52.005 €≈ 2.400 €/Monat1.105 € Eigenanteil
Leistungs­zuschläge nach Aufenthaltsdauer: Monat 1–12: 15 % · Monat 13–24: 30 % · Monat 25–36: 50 % · ab Monat 37: 75 % Zuschuss auf den Pflege-Eigenanteil.
Fazit: Diadema (Eigenanteil 1.105 – 1.748 €) ist in den meisten Fällen günstiger als ein Pflegeheim — bei deutlich mehr Selbstbestimmung.
§40 SGB XI

Pflegehilfsmittel 2026.

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege. Die Pflegekasse finanziert sowohl Verbrauchsprodukte als auch technische Hilfsmittel.

42 €
/ Monat

Verbrauchshilfsmittel (§40 Abs. 2)

  • Handschuhe (Latex / Nitril)
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutzmasken & Fingerlinge
  • Desinfektionsmittel & Schutzkittel
4.000 €
pro Maßnahme

Technische Hilfsmittel (§40 Abs. 1)

  • Pflegebett, Pflegelifter, Antidekubitus-Matratze
  • Rollstuhl, Rollator, Toilettenstuhl
  • Badewannenlift, Treppensteighilfe
  • §33: Treppenlift, Elektrorollstuhl bis 4.000 €
§45f Wohngruppenzuschlag: 214 €/Monat, wenn mindestens 2 Pflegebedürftige in einer gemeinschaftlichen Wohnform leben. Antrag: formlos bei der Pflegekasse — Diadema hilft bei der Beantragung.
Beratung

Pflegeberatung, Beratungseinsätze & Pflegestützpunkte.

§7a Pflegeberatung

Kostenlos durch die Pflegekasse. Persönlicher Pflegeberater hilft bei Anträgen, Leistungsplanung und Koordination aller Hilfen. Anspruch ab PG 1.

§37 Abs. 3 Beratungseinsatz

Pflicht für Pflegegeld-Empfänger: PG 2/3 alle 6 Monate · PG 4/5 alle 3 Monate. Qualifizierter Pflegedienst prüft die Situation — kostenlos.

Pflegestützpunkte

Regionale Beratungsstellen in ganz Deutschland. Koordinieren ambulante, stationäre und soziale Hilfen — unabhängig & kostenlos.

Wichtig: Vergessen Pflegegeld-Empfänger den Beratungs­einsatz, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Diadema-Service: Wir organisieren den Beratungs­einsatz für unsere Kunden — kein administrativer Aufwand für Sie.
Vergleich

Ambulante Pflege zu Hause vs. Pflegeheim.

KriteriumDiadema · zu HausePflegeheim
Monatliche Gesamt­kosten (PG 3)2.515 €3.500 – 4.500 €
Eigenanteil (PG 3)1.496 € (nach PG + VPG + Entl.)≈ 2.400 € durchschnittlich
Pflegeperson1 feste BezugspersonWechselndes Personal
UmgebungEigene vertraute WohnungFremde Einrichtung
SelbstbestimmungHoch — eigener TagesrhythmusEingeschränkt durch Heimroutinen
Demenz-EignungSehr gut — vertraute UmgebungOft Desorientierung beim Einzug
Pflegegeld möglich?Ja — fließt in Eigenanteils­deckungNein bei vollstationär
VerhinderungspflegeJa — 3.539 €/Jahr (§42a)Nur Kurzzeitpflege (§42)
EntlastungsbetragJa — 125 €/Monat (§45b)Eingeschränkt anwendbar
FlexibilitätMonatlich kündbarHeimvertrag mit Kündigungsfristen
Diadema-Pauschale

Monatspauschale 2026 — transparent & fair.

Was kostet die 24h-Pflege?
Monatliche Betreuungspauschale
Inkl. SV, Kranken- & Haftpflichtversicherung
2.390 €
Reisekostenpauschale
An-/Abreise alle 8–12 Wochen
+ 125 €
Gesamtkosten brutto2.515 €

Was enthalten ist

  • EU-Entsendemodell — rechtssicher mit A1-Bescheinigung
  • Kranken-, Unfall- & Haftpflicht­versicherung (Allianz)
  • An- und Abreise alle 8–12 Wochen
  • Ersatzkraft-Garantie binnen 48 h
  • 24/7-Koordinator über die gesamte Laufzeit
  • Keine Aufnahmegebühren, monatlich kündbar
  • Kost & Logis (ca. 150–200 €/Monat) trägt der Haushalt
Gesamtfinanzierung 2026

Ihr Eigenanteil für Diadema — so rechnet sich die 24h-Betreuung.

Diadema-Gesamtkosten: 2.515 €/Monat. Alle Pflegekassen­leistungen direkt gegen­gerechnet:

PflegegradPflegegeld §37VPG §42aEntl. §45bGesamt-HilfeEigenanteil
PG 2347 €295 €125 €767 €1.748 €
PG 3599 €295 €125 €1.019 €1.496 €
PG 4800 €295 €125 €1.220 €1.295 €
PG 5990 €295 €125 €1.410 €1.105 €

Pflegegeld 2026 (§37 SGB XI) · VPG 3.539 €/Jahr ÷ 12 = 295 €/Monat (§42a SGB XI ab 01.07.2025) · Entlastungsbetrag 125 €/Monat (§45b SGB XI) · Steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 €/Jahr (§35a EStG).

§38 SGB XI

Kombinationsleistung — Sachleistung und Pflegegeld mischen.

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegesachleistungen (§36) und Pflegegeld (§37) entscheiden. Mit der Kombinations­leistung nach §38 können Sie beide anteilig nutzen.

Rechenbeispiel · Pflegegrad 3

Sachleistungs­budget §361.432 €
Nutzung Pflegedienst (50 %)716 €
Restliches Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Gesamtunterstützung1.015,50 €
Anteilregel: Nutzen Sie 70 % Sachleistung, erhalten Sie 30 % Pflegegeld.
Antrag: Kombi­leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Sinnvoll: Pflegedienst für medizinische Pflege + Pflegegeld für Diadema.
Kombinierbarkeit

Welche Leistungen lassen sich kombinieren?

Diese Kreuzmatrix zeigt die wichtigsten Regeln — JA kombinierbar · NEIN nicht kombinierbar · TEIL anteilig / Kombi­leistung.

LeistungPflegegeldSachleist.VPGEntlastungTagespflegeKombi §38
Pflegegeld (§37)TEIL*JAJAJAJA
Sachleistungen (§36)TEIL*JAJAJAJA
VPG (§42a)JAJAJAJAJA
Entlastung (§45b)JAJAJAJAJA
Tagespflege (§41)JAJAJAJAJA
Vollstationär (§43)NEINNEINNur KZPEing.NEINNEIN
* Pflegegeld und Sachleistungen sind nicht gleichzeitig voll möglich — aber als Kombinations­leistung (§38) anteilig. Bei Wechsel ins Pflegeheim endet das Pflegegeld sofort. Bei Unklarheiten: kostenlose Pflegeberatung (§7a) bei der Pflegekasse anfordern.
NDR · Hallo Niedersachsen

Warum Diadema Pflege?

Würdevolle Pflege bedeutet, den Menschen Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen und ein Leben in Qualität und Liebe zu ermöglichen. Genau das macht den Unterschied bei einer 24h-Pflegekraft im eigenen Zuhause.

TV-Beitrag NDR „Hallo Niedersachsen" · 07.03.2011 — über die legale, bezahlbare 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause durch Diadema.

NDR Hallo Niedersachsen — 24 Stunden Pflege

NDR · Hallo Niedersachsen · Reportage 24-Stunden-Pflege

FAQ

Häufige Fragen zu gesetzlichen Pflegeleistungen.

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen?

Ja. Pflegegeld, VPG-Anteil, Entlastungsbetrag und Tagespflege können gleichzeitig genutzt werden. Nur Pflegegeld und volle Sachleistungen schließen sich aus — außer per Kombinations­leistung §38.

Was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist?

Jedes Leistungsbudget läuft separat ab. Pflegegeld wird monatlich neu ausgezahlt. Der VPG-Jahresbetrag startet am 01.01. neu. Entlastungsbetrag kann begrenzt ins Folgejahr übertragen werden.

Gibt es eine rückwirkende Antragstellung?

Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Ausnahme: Bei Erstantrag kann der Antragsmonat unter Umständen vollständig angerechnet werden.

Was sind die Pflegesätze 2026 nach der Erhöhung?

Zum 01.01.2025 wurden alle Leistungsbeträge um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Pflegesachleistungen: PG 2 = 761 €, PG 3 = 1.432 €, PG 4 = 1.778 €, PG 5 = 2.200 €.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden. Sachleistungen gehen direkt an zugelassene Pflegedienste. Für Diadema-Kunden ist Pflegegeld relevanter.

Was hat sich 2026 bei der Verhinderungspflege geändert?

Ab 01.07.2025 gilt der neue §42a SGB XI: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich, flexibel einsetzbar.

Bekomme ich Entlastungsbetrag auch ohne Pflegegrad?

Nein — den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) gibt es ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch. Pflegegrad 1 gewährt jedoch kein Pflegegeld.

Wer prüft, ob ich noch Anspruch auf meine Pflegeleistungen habe?

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) prüft den Pflegebedarf bei Erst- und Wiederholungs­begutachtungen. Bei Verbesserung des Zustands kann der Pflegegrad herabgesetzt werden.

Kann ich Pflegeleistungen auch im Ausland nutzen?

Beschränkt: Im EU-Ausland für bis zu 6 Wochen (Urlaubspflege). Außerhalb der EU gibt es keine Kassenleistungen. Pflegegeld läuft bei Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen weiter.

Wo beantrage ich Pflegeleistungen?

Bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse (angegliedert an die Krankenkasse) oder bei der privaten Pflegepflicht­versicherung. Diadema unterstützt Sie kostenfrei bei Antragstellung und Optimierung.

Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu?

Wir berechnen Ihren Eigenanteil — kostenlos & unverbindlich. 5,0 ★ · EU-Entsendung · Allianz-Versicherung · A1-Bescheinigung.

Kostenlos beraten lassen ☎ 0541 939 334 90 ✉ info@diadema-pflege.de
Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein inhabergeführtes Team von 14 Menschen. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 14 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

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Geschäftsführer
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

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Bogumiła Majzner, Pflegekoordination

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Kerstin Land, Kundenberatung

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Katarzyna Pawelczyk, Pflegevermittlung

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