Kurz erklärt

Ist eine polnische Pflegekraft legal?

Ja — wenn eines von zwei Modellen eingehalten wird: Die Pflegekraft ist bei einem Unternehmen in Polen angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsendet (Entsendemodell nach EU-Richtlinie 96/71/EG), oder sie ist in Deutschland regulär angestellt, zum Beispiel direkt bei der Familie als Arbeitgeber. Illegal wird es, wenn die Kraft ohne jede Anmeldung arbeitet (Schwarzarbeit) oder als angeblich Selbstständige nur für einen Haushalt tätig ist, dort wohnt und nach Anweisung arbeitet (Scheinselbstständigkeit).

Diadema vermittelt seit 2009 ausschließlich im Entsendemodell. Das Amtsgericht München hat die Rechtmäßigkeit dieses Modells bereits 2008 bestätigt (AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07). Wie es im Alltag funktioniert, steht auf der Seite Pflegekräfte aus Polen.

Die vier Modelle

Legal, grau, illegal — die Beschäftigungsformen im Vergleich.

ModellStatusWer ist Arbeitgeber?Risiko für die Familie
Entsendung (Diadema)legalUnternehmen in Polen, A1-Bescheinigung, deutscher Mindestlohnkeines — Dienstleistungsvertrag, kein Arbeitgeberrisiko
Anstellung durch die FamilielegalSie selbst — mit Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitszeitgesetzhoher Aufwand, Haftung bei Fehlern, keine Vertretung
„Selbstständige“ PflegekraftGraubereichangeblich niemand — die Kraft hat ein GewerbeScheinselbstständigkeit: rückwirkend Arbeitgeber, Nachzahlungen
Ohne AnmeldungillegalniemandBußgeld, Nachzahlung, kein Versicherungsschutz bei Unfall
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Legal ist nicht kompliziert – nur ehrlich.

Arbeitsvertrag, A1-Bescheinigung, Mindestlohn, Versicherung: Wir legen alles offen, bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie uns, was Sie jeden Anbieter fragen sollten.

Konsequenzen

Was Familien bei Schwarzarbeit in der Pflege riskieren.

1

Bußgeld und Nachzahlung

Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) prüft auch Privathaushalte. Sozialversicherungsbeiträge werden für bis zu vier Jahre nachgefordert, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

2

Kein Versicherungsschutz

Stürzt die nicht angemeldete Pflegekraft auf der Treppe, zahlt keine Berufsgenossenschaft. Die Familie haftet für Behandlung und Verdienstausfall.

3

Kein Anspruch bei Ausfall

Wird die Kraft krank oder reist ab, gibt es keine Vertretung und niemanden, an den Sie sich wenden können. Im legalen Modell stellt der Kooperationspartner Ersatz.

⚠️ Faustregel: Eine Vollzeit-Betreuungskraft kostet legal mindestens rund 2.500 € im Monat — allein wegen Mindestlohn und Sozialabgaben. Wer deutlich weniger verlangt, spart an der Legalität.
Checkliste

In fünf Minuten prüfen: Ist das Angebot legal?

Das spricht für ein legales Angebot

  • Schriftlicher Vertrag mit einem Unternehmen in der EU, nicht mit der Pflegekraft persönlich
  • A1-Bescheinigung liegt vor Einsatzbeginn vor
  • Monatspreis per Rechnung — überweisbar, steuerlich absetzbar nach §35a EStG
  • Klare Arbeitszeitregelung (ca. 40 Stunden/Woche, Bereitschaft geregelt)
  • Ansprechpartner in Deutschland, der auch nach Vertragsschluss erreichbar ist
  • Vertretung bei Krankheit und Rotation sind vertraglich geregelt

Warnsignale

  • Preis unter 2.000 €/Monat für eine Vollzeitkraft
  • Barzahlung oder Überweisung direkt an die Pflegekraft
  • „Selbstständige“ Kraft, die nur für Sie arbeitet und bei Ihnen wohnt
  • Keine A1-Bescheinigung, keine Firmenanschrift, kein Impressum
  • Vermittlung nur per WhatsApp, keine Rechnung
So macht es Diadema

Drei Säulen für Ihre Rechtssicherheit.

1

EU-Entsendemodell

Die Pflegekraft ist bei unserem Kooperationspartner in Polen fest angestellt und wird nach EU-Richtlinie 96/71/EG entsendet. Es gilt der deutsche Mindestlohn.

2

A1-Bescheinigung

Jede Pflegekraft reist mit gültiger A1-Bescheinigung ein — der Nachweis der Sozialversicherung, der Sie vor Nachforderungen schützt.

3

Allianz-Krankenversicherung

Zusätzlich sind alle Pflegekräfte während des Einsatzes privat krankenversichert — ein Diadema-Alleinstellungsmerkmal seit 2009.

Was wir als Pflegevermittlung genau leisten und was die 24-Stunden-Pflege kostet, lesen Sie auf den jeweiligen Seiten.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

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Gründer
0541 939334 90
Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

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Kundenbetreuung
0541 939334 95
Kerstin Land, Kundenberatung

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Kundenbetreuung
0541 939334 91
Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

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Kundenbetreuung
0541 939334 92
FAQ

Häufige Fragen zur Legalität.

Ist eine polnische Pflegekraft legal?

Ja — wenn sie bei einem Unternehmen in Polen angestellt ist und mit A1-Bescheinigung entsendet wird, oder wenn sie in Deutschland regulär angestellt ist. Illegal sind Schwarzarbeit ohne Anmeldung und die Scheinselbstständigkeit einer Kraft, die nur für einen Haushalt arbeitet.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Der amtliche Nachweis, dass die entsendete Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ohne A1 gibt es keine legale Entsendung. Lassen Sie sich das Dokument vor Einsatzbeginn zeigen.

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit in der Pflege?

Bußgelder, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre) und im Schadensfall kein Versicherungsschutz. Bei Scheinselbstständigkeit gilt die Familie rückwirkend als Arbeitgeber.

Darf die Pflegekraft wirklich „24 Stunden“ arbeiten?

Nein. Auch im Entsendemodell gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die Kraft wohnt im Haushalt und ist erreichbar, arbeitet aber etwa 40 Stunden pro Woche. Bereitschaft und Freizeit werden geregelt — das ist Teil eines legalen Vertrags.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Nur bei legaler Beschäftigung: 20 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Jahr nach §35a EStG — Voraussetzung ist eine Rechnung und Überweisung. Bei Barzahlung entfällt der Abzug.

Unsicher, ob Ihr aktuelles Modell legal ist?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie Sie auf die sichere Seite kommen — auch ohne Vertrag mit uns.

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