Seniorin prüft Unterlagen der Pflegekasse

Die Kurzantwort

  • § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr — direkt von der Steuerschuld.
  • Bedingungen: Pflege im Haushalt in der EU, Rechnung, Überweisung. Kein Pflegegrad nötig.
  • Pflegegeld wird bei § 35a nicht abgezogen.
  • § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) kann zusätzlich helfen — für den Teil, der über der zumutbaren Belastung liegt. Dieselben Kosten zählen aber nur einmal.
  • Wer zahlt, setzt ab: Der Vertrag sollte auf die Person laufen, die die Kosten trägt.
§ 35a EStG

Haushaltsnahe Dienstleistung: bis 4.000 € im Jahr

Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt der gepflegten Person gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, bis zu 20.000 € Aufwand — das ergibt höchstens 4.000 € Steuerermäßigung. Das gilt auch, wenn der Haushalt nicht Ihr eigener ist, sondern der Ihrer Eltern.

Arbeitskosten im JahrSteuerermäßigung
5.000 €1.000 €
10.000 €2.000 €
20.000 € und mehr4.000 € (Maximum)

Bei einer 24-Stunden-Betreuung für 3.015 € im Monat (36.180 € im Jahr) ist das Maximum in aller Regel erreicht — das sind rechnerisch rund 333 € im Monat. Wichtig: Nur Arbeitskosten zählen, keine Materialkosten; die Rechnung sollte sie ausweisen.

§ 33 EStG

Außergewöhnliche Belastungen: zusätzlich möglich

Krankheits- und pflegebedingte Kosten können auch als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Hier werden alle Kassenleistungen — auch das Pflegegeld — abgezogen, und das Finanzamt rechnet eine „zumutbare Belastung“ von 1 bis 7 % der Einkünfte heraus. Der Teil, der bei § 33 unter die zumutbare Belastung fällt, kann wiederum nach § 35a angesetzt werden. Dieselben Kosten dürfen aber nicht doppelt zählen. Das lohnt sich vor allem bei hohen Pflegekosten und mittleren Einkommen — rechnen Sie es mit einer Steuerberatung durch.

Pauschbeträge für Angehörige und Pflegebedürftige

Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6)

Für Angehörige, die persönlich unentgeltlich pflegen: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 und 5. Ohne Einzelnachweis, aufzuteilen, wenn mehrere pflegen.

Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 3)

Für den Pflegebedürftigen je nach Grad der Behinderung 384 € bis 2.840 €, mit Merkzeichen H 7.400 €. Achtung: Wer ihn nutzt, kann die damit abgegoltenen Pflegekosten nicht zusätzlich nach § 35a ansetzen.

Wer darf absetzen?

Absetzen darf, wer die Kosten aus eigener Verpflichtung trägt. Der Bundesfinanzhof hat 2022 bestätigt, dass Kinder die ambulante Pflege im Haushalt der Eltern nach § 35a geltend machen können, wenn sie selbst Vertragspartner sind (VI R 2/20). Zahlt das Kind nur auf einen Vertrag der Eltern, ist das sogenannter Drittaufwand — dann wird es schwierig. Für Heimkosten der Eltern können Kinder § 35a nicht nutzen.

Checkliste

Diese Belege brauchen Sie

  • Monatsrechnungen, ausgestellt auf die Person, die absetzt
  • Kontoauszüge mit den Überweisungen — keine Barzahlung
  • Bescheid über den Pflegegrad und, für § 33, Bescheide der Pflegekasse über Leistungen
  • Bei Bedarf eine Bescheinigung über den Arbeitskostenanteil — Diadema stellt sie auf Wunsch aus
  • Eintrag in der Steuererklärung: Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (§ 35a) bzw. „Außergewöhnliche Belastungen“ (§ 33)

Was nach Steuer bleibt

Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag liegt der Eigenanteil bei Diadema zwischen 1.599 € (PG 5) und 2.242 € (PG 2) im Monat. Rechnet man die Steuerermäßigung nach § 35a auf den Monat um, bleiben ca. 1.266 € bis 1.909 €. Alle Rechenwege · Eigenanteil-Rechner.

Rechtsgrundlagen: §§ 33, 33b, 35a EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024; BFH, Urteil vom 12.04.2022 – VI R 2/20; BFH, Urteil vom 03.04.2019 – VI R 19/17; BMF-Schreiben zu § 35a vom 09.11.2016, geändert 01.09.2021. Stand: 28.10.2026. Keine Steuerberatung — für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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FAQ

Häufige Fragen.

Kann ich die 24-Stunden-Pflege meiner Mutter von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Sie selbst Vertragspartner sind und die Rechnung bezahlen. Der Bundesfinanzhof hat 2022 entschieden, dass Angehörige Pflegekosten im Haushalt der gepflegten Person nach § 35a EStG geltend machen dürfen (VI R 2/20). Ist nur die Mutter Vertragspartnerin und Sie zahlen für sie, wird es schwierig. Sinnvoll ist oft, den Vertrag auf das Familienmitglied auszustellen, das die meisten Steuern zahlt.

Muss ich das Pflegegeld gegenrechnen?

Bei § 35a EStG nein – das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird nicht abgezogen. Zweckgebundene Kassenleistungen wie Sachleistungen oder der Entlastungsbetrag werden dagegen abgezogen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG werden alle Kassenleistungen einschließlich Pflegegeld abgezogen.

Reicht eine Barzahlung mit Quittung?

Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen: Es braucht eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Steuerabzug?

Für § 35a EStG nicht. Für den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) und bei § 33 EStG sind Pflegegrad bzw. Krankheitsnachweise dagegen wichtig.

Was ist, wenn meine Mutter kaum Steuern zahlt?

Dann läuft die Steuerermäßigung bei ihr ins Leere, denn § 35a mindert nur tatsächlich gezahlte Einkommensteuer. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass ein Kind Vertragspartner wird und die Kosten trägt. Lassen Sie das vorab mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein klären.

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