Verwendungsnachweis? Es gibt keinen — aber eine Pflicht
Viele Familien glauben, sie müssten der Pflegekasse belegen, wofür das Pflegegeld ausgegeben wurde. Das ist ein Missverständnis: Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine frei verwendbare Geldleistung. Sie dürfen es der Tochter geben, die täglich vorbeikommt, in Tagespflege stecken oder für eine Betreuungskraft im Haushalt einsetzen — ohne Quittung, ohne Nachweis, steuerfrei.
Was die Kasse tatsächlich verlangt, ist etwas anderes: den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Eine Pflegefachkraft kommt in regelmäßigen Abständen nach Hause, schaut, ob die Pflege gesichert ist, berät die Angehörigen und schickt eine kurze Bestätigung an die Pflegekasse. Das ist der einzige „Verwendungsnachweis“, den es gibt — und er ist Pflicht, sobald Sie Pflegegeld beziehen.
Fristen: Wie oft der Besuch stattfinden muss
| Pflegegrad | Beratungsbesuch | Pflicht? | Videoberatung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | halbjährlich möglich | freiwillig (kein Pflegegeld) | ja |
| Pflegegrad 2 und 3 | einmal pro Halbjahr | Pflicht bei Pflegegeld | jeder zweite Besuch |
| Pflegegrad 4 und 5 | einmal pro Vierteljahr | Pflicht bei Pflegegeld | jeder zweite Besuch |
| Kombinationsleistung (Pflegedienst + Pflegegeld) | halbjährlich möglich | freiwillig | ja |
Die Halbjahre laufen kalendarisch (Januar–Juni, Juli–Dezember), die Quartale ebenso. Ein Besuch am 28. Juni und einer am 2. Juli erfüllen also zwei Fristen — ein Besuch im Januar und der nächste im Dezember dagegen nicht die Pflicht für das zweite Halbjahr, wenn dazwischen ein Halbjahr fehlt.
Ablauf: Was beim Beratungsbesuch passiert
Termin vereinbaren
Bei einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl, einer Pflegeberatungsstelle oder einem anerkannten Einzelberater. Die Kasse schickt vorab eine Erinnerung, ist aber nicht verpflichtet dazu.
Besuch (30–45 Minuten)
Die Fachkraft spricht mit der pflegebedürftigen Person und den Pflegenden, sieht sich Wohnung, Hilfsmittel und Pflegesituation an und gibt Tipps — etwa zu Sturzschutz, Hautpflege, Lagerung oder Entlastungsangeboten.
Formular an die Kasse
Der Berater füllt das Nachweisformular aus; Sie unterschreiben. Mit Ihrem Einverständnis geht es direkt an die Pflegekasse. Inhalt: Ist die Pflege sichergestellt? Empfehlungen? Kein Bericht über Ihre Ausgaben.
Kosten: keine
Die Kasse vergütet den Einsatz direkt an den Anbieter. Sie zahlen nichts, auch nicht bei Videoberatung.
Folgen bei Versäumnis
Bleibt der Beratungsbesuch aus, darf die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI angemessen kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen. In der Praxis läuft es meist so: Erinnerung, Mahnung, Kürzung. Ein nachgeholter Besuch stellt die Zahlung wieder her — die gekürzten Monate bekommen Sie aber in der Regel nicht zurück. Deshalb: Termine in den Kalender, am besten gleich für das ganze Jahr.
Betreuungskraft im Haus: Was gilt dann?
Wohnt eine Betreuungskraft aus Polen im Haushalt, beziehen Familien in der Regel weiter Pflegegeld — und die Pflicht zum Beratungsbesuch bleibt bestehen. Das ist unkompliziert: Der Pflegedienst, der ohnehin für Behandlungspflege kommt, übernimmt den Besuch oft gleich mit. Die Betreuungskraft ist beim Termin dabei; der Berater sieht die Versorgung und gibt der Betreuungskraft praktische Hinweise. Viele Familien empfinden den Besuch dann sogar als Vorteil: eine unabhängige Fachkraft, die regelmäßig bestätigt, dass zu Hause alles gut läuft.
Tipp aus der Praxis: Legen Sie den Beratungsbesuch in die erste Woche nach einem Betreuungskraft-Wechsel. Dann lernt die neue Kraft die Empfehlungen aus erster Hand kennen, und die Familie hat einen festen Rhythmus.
Weitere Nachweise, die Familien oft verwechseln
- Verhinderungspflege (§ 42a): Hier gibt es tatsächlich einen Nachweis — die Rechnung oder Quittung der Ersatzpflegeperson, die Sie zur Erstattung einreichen. Regeln und Rechenbeispiel
- Entlastungsbetrag (§ 45b): Erstattung nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters. Wofür er gilt
- Steuer (§ 35a EStG): Rechnung und Überweisungsbeleg der Betreuungskosten für die Steuererklärung — Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Pflegegeld: kein Nachweis, nur der Beratungsbesuch.
Alle Beträge 2026 auf einer Seite: Pflegegeld-Tabelle 2026 (PDF) · Pflegegeld 2026 · Was die Betreuungskraft kostet: 24-Stunden-Pflege Kosten.
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Häufige Fragen.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld verwende?
Nein. Pflegegeld ist eine Geldleistung zur freien Verfügung – es darf an pflegende Angehörige weitergegeben oder für eine Betreuungskraft eingesetzt werden, ohne Belege. Der einzige „Nachweis“ ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, der die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen soll.
Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Bei Pflegegrad 1 und bei Kombinationsleistung (Pflegedienst + Pflegegeld) ist der Besuch freiwillig. Jeder zweite Besuch kann als Videoberatung stattfinden.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch versäume?
Die Pflegekasse mahnt zunächst; bleibt der Nachweis aus, kann sie das Pflegegeld angemessen kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). In der Praxis reicht meist ein nachgeholter Besuch, um die Zahlung wieder aufzunehmen.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Nichts. Die Pflegekasse zahlt die Beratung direkt an den Pflegedienst oder die anerkannte Beratungsstelle. Sie wählen den Anbieter frei – das kann auch ein Pflegedienst sein, der sonst nicht bei Ihnen tätig ist.
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