Überblick

Drei Töpfe: Pflegekasse, Krankenkasse, Wohnumfeld

Hilfsmittel kommen aus unterschiedlichen Kassen — und der häufigste Grund für eine Ablehnung ist, dass der Antrag beim falschen Träger landet. Die Faustregel: Dient das Hilfsmittel der Pflege (Erleichterung für Pflegende, Selbstständigkeit im Alltag), ist die Pflegekasse zuständig. Gleicht es eine Krankheit oder Behinderung aus, die Krankenkasse. Umbauten zahlt die Pflegekasse aus dem Wohnumfeld-Topf.

KategorieBeispieleZuständigKosten für Sie
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchHandschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Schürzen, MundschutzPflegekasse, ab PG 10 € bis 42 €/Monat
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Bettpfanne, Toilettenstuhl, Lagerungshilfen, Notrufsystem, PflegerollstuhlPflegekasse, ab PG 110 % Zuzahlung, max. 25 € je Hilfsmittel; oft leihweise
Hilfsmittel der KrankenkasseRollator, Rollstuhl, Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, Inkontinenzmaterial, Kompressionsstrümpfe, HörgerätKrankenkasse, per Rezept10 %, mind. 5 €, max. 10 € je Hilfsmittel
HausnotrufBasistarif eines anerkannten AnbietersPflegekasse, ab PG 125,50 €/Monat Zuschuss
Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenBodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Treppenlift, RampenPflegekasse, ab PG 1bis 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Apps für Gedächtnistraining, SturzpräventionPflegekassebis 53 €/Monat

Die 42-€-Pflegebox: monatlich, kostenlos, oft vergessen

Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat — 504 € im Jahr. Sie stellen sie einmal zusammen (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion, Schürzen), der Anbieter liefert monatlich und rechnet direkt mit der Kasse ab. Der Antrag ist eine Unterschrift; viele Anbieter erledigen den Rest. Wichtig: Der Betrag verfällt monatlich und lässt sich nicht ansparen.

Bei einer Betreuungskraft im Haushalt lohnt sich die Box doppelt: Handschuhe und Desinfektion werden täglich gebraucht, und die Betreuungskraft muss nichts aus eigener Tasche vorstrecken.

Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollstuhl: So kommen sie ins Haus

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Bedarf klären

Der Hausarzt, der Pflegedienst oder der Sozialdienst der Klinik empfiehlt das Hilfsmittel. Bei der Pflegekasse reicht der Antrag ohne Rezept; steht das Hilfsmittel im MD-Gutachten, ist der Antrag bereits gestellt.

2

Antrag oder Rezept

Pflegehilfsmittel: formlos bei der Pflegekasse, Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis hilft. Krankenkassen-Hilfsmittel: Rezept vom Arzt mit Diagnose und Hilfsmittelnummer.

3

Sanitätshaus

Die Kasse arbeitet mit Vertragspartnern; das Sanitätshaus liefert, baut auf und weist ein. Ein Pflegebett kommt meist innerhalb weniger Tage, nach einem Krankenhausaufenthalt oft binnen 24 Stunden.

4

Ablehnung? Widerspruch

Einen Monat Zeit. Häufigste Gründe: falscher Träger, fehlende Begründung. Eine Stellungnahme des Arztes oder des Pflegedienstes zur Notwendigkeit reicht meist.

Welche Hilfsmittel eine Betreuungskraft wirklich braucht

Bevor eine Betreuungskraft einzieht, prüfen wir mit Ihnen die Ausstattung. Aus Erfahrung sind fünf Dinge entscheidend — und alle werden bezuschusst:

  • Pflegebett mit verstellbarer Höhe: schützt den Rücken der Betreuungskraft und ermöglicht sichere Transfers
  • Toilettenstuhl am Bett für die Nacht — die meisten Stürze passieren auf dem Weg zur Toilette
  • Duschhocker und Haltegriffe im Bad; bei Wanne ein Badewannenlifter
  • Rollator oder Rollstuhl passend zur Mobilität, vom Sanitätshaus angepasst
  • Pflegebox mit Handschuhen und Bettschutz — jeden Monat neu

Bei größeren Hindernissen wie einer Treppe oder einem zu engen Bad hilft der Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 €: Treppenlift und Zuschuss, Sturzprophylaxe zu Hause. Alle Leistungen je Pflegegrad: Pflegeleistungen 2026.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

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Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

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Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

Katarzyna Pawelczyk

Kundenbetreuung
0541 939334 92
FAQ

Häufige Fragen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektion. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) – als „Pflegebox“ vom Anbieter nach Hause geliefert oder gegen Rechnung aus der Apotheke.

Wer zahlt ein Pflegebett?

Die Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und das Bett die Pflege erleichtert – meist leihweise über ein Sanitätshaus, Zuzahlung 10 %, maximal 25 €. Ist das Bett medizinisch nötig (z. B. nach OP), zahlt die Krankenkasse per Rezept.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Formlos bei der Pflegekasse oder über den Anbieter (Pflegebox, Sanitätshaus), der den Antrag mit Ihrer Unterschrift einreicht. Ein Rezept ist bei der Pflegekasse nicht nötig; empfiehlt der Gutachter des MD ein Hilfsmittel im Gutachten, gilt das bereits als Antrag.

Zahlt die Pflegekasse einen Hausnotruf?

Ja, 25,50 € im Monat für den Basistarif eines anerkannten Anbieters, ab Pflegegrad 1, wenn die Person zeitweise allein ist. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensor zahlen Sie selbst.

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