Tochter und Mutter beim Spaziergang
Warum Urlaub Pflicht ist

Wer nicht pausiert, fällt aus

Pflegende Angehörige haben ein deutlich höheres Risiko für Erschöpfung, Rückenleiden und Depressionen als Gleichaltrige — und wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, bricht das ganze System zusammen. Urlaub ist deshalb keine Belohnung, sondern Instandhaltung. Die Pflegeversicherung sieht das genauso und bezahlt bis zu acht Wochen Vertretung pro Jahr.

Drei Wege, die Pflege im Urlaub zu sichern

LösungSo funktioniert esKosten & FinanzierungFür wen
KurzzeitpflegePflegebedürftiger zieht für die Urlaubszeit in eine Einrichtungca. 100–160 €/Tag; Pflegeanteil aus dem Jahresbetrag 3.539 €, Unterkunft aus Entlastungsbetrag oder selbstWenn zu Hause niemand sein kann; Nachteil: Plätze knapp, Eingewöhnung, bei Demenz oft belastend
Ambulanter Dienst + TagespflegePflegedienst morgens/abends, tagsüber Tagespflege, nachts allein oder NachbarnSachleistung + Tagespflegebudget + Verhinderungspflege für die LückenBei geringem Hilfebedarf und sicherer Nacht
Betreuungskraft zieht einEine Betreuungskraft wohnt für die Urlaubszeit im Haus, rund um die UhrTageweise ab 10 Tagen; meist vollständig aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) + Kost & LogisBei Demenz, Nachtbedarf oder wenn der Pflegebedürftige zu Hause bleiben soll

Die Finanzierung: 3.539 € und das Pflegegeld läuft weiter

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — ab Pflegegrad 2, ohne Wartezeit, frei aufteilbar. Bis zu acht Wochen im Jahr dürfen Sie vertreten werden. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt; am An- und Abreisetag der Vertretung sogar voll.

Beispiel: 14 Tage Urlaub, Pflegegrad 3

Betreuungskraft für 14 Tage: tageweise Abrechnung, Kosten aus dem Jahresbetrag 3.539 € — in der Regel vollständig gedeckt. Pflegegeld in den 14 Tagen: 12 Tage zur Hälfte, 2 Tage voll, also rund 440 € statt 599 €. Zusätzlich Kost und Logis der Betreuungskraft. Unterm Strich: Zwei Wochen Urlaub für die Familie, während der Vater in seinem Bett schläft — ohne Heimplatz und ohne Eingewöhnung.

Alle Details zum Budget und zur stundenweisen Variante: Verhinderungspflege und Verhinderungspflege stundenweise. Wer das Budget bereits für eine Dauerbetreuung nutzt, kann den Urlaub über den Entlastungsbetrag und, falls angespart, über Kurzzeitpflege in der Einrichtung planen.

Urlaub mit dem Pflegebedürftigen

Manche Familien wollen nicht ohne, sondern mit dem Angehörigen verreisen. Das geht — mit Planung:

  • Pflegegeld läuft im EU-Ausland unbegrenzt weiter, außerhalb der EU bis zu sechs Wochen im Jahr
  • Sachleistungen (Pflegedienst) gibt es im Ausland nicht — vorher auf Pflegegeld umstellen
  • Betreuungskraft kann mitreisen; Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt die Familie
  • Barrierefreie Unterkünfte, Pflegehotels und betreute Reisen buchen; Hilfsmittel (Rollstuhl, Duschhocker) vor Ort mieten
  • Medikamentenplan, Arztbrief, Versichertenkarte und Vollmacht einpacken
  • Bei fortgeschrittener Demenz eine fremde Umgebung unterschätzen — Ortswechsel verstärken Verwirrtheit oft erheblich
  • Flüge ohne Betreuungsservice buchen — Fluggesellschaften bieten Assistenz, die vorher angemeldet werden muss
  • Die eigene Erholung vergessen — wenn Sie im Urlaub weiter allein pflegen, ist es kein Urlaub

Checkliste: Urlaub planen in sechs Schritten

1

8–12 Wochen vorher

Termin festlegen, Vertretung anfragen — Kurzzeitpflegeplätze und Betreuungskräfte sind in den Ferien knapp.

2

Budget bei der Kasse abfragen

Wie viel vom Jahresbetrag ist noch übrig? Entlastungsbetrag angespart?

3

Übergabe vorbereiten

Tagesablauf, Medikamentenplan, Vorlieben, Notfallkontakte schriftlich — das Wichtigste für jede Vertretung.

4

Probetag

Bei einer Betreuungskraft: Einzug ein bis zwei Tage vor Ihrer Abreise, damit Sie noch da sind.

5

Erreichbarkeit regeln

Wer entscheidet im Notfall? Vollmacht und Patientenverfügung greifbar, Hausarzt informiert.

6

Abrechnung nach dem Urlaub

Rechnung der Vertretung bei der Pflegekasse einreichen; Formular „Verhinderungspflege“, Erstattung meist binnen zwei bis vier Wochen.

Urlaubsvertretung durch Diadema

Für Kurzeinsätze ab 10 Tagen ziehen unsere Betreuungskräfte für die Urlaubszeit ein — dieselbe Auswahl, dieselbe Absicherung wie bei der Dauerbetreuung. Viele Familien lernen das Modell genau so kennen und behalten es danach. Anfragen bitte früh, besonders für Sommer- und Weihnachtsferien: Verhinderungspflege mit Diadema, 24-Stunden-Betreuung, Kosten.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

Oskar Majzner

Gründer
0541 939334 90
Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

Bogumiła Majzner

Kundenbetreuung
0541 939334 95
Kerstin Land, Kundenberatung

Kerstin Land

Kundenbetreuung
0541 939334 91
Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

Katarzyna Pawelczyk

Kundenbetreuung
0541 939334 92
FAQ

Häufige Fragen.

Wer übernimmt die Pflege, wenn ich Urlaub mache?

Drei Wege: Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, ein ambulanter Dienst plus Tagespflege, oder eine Betreuungskraft, die für die Urlaubszeit ins Haus zieht. Alle drei werden aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) bezahlt; bei der Betreuungskraft zu Hause bleibt der Pflegebedürftige in seiner Umgebung.

Bekomme ich im Urlaub weiter Pflegegeld?

Ja. Bei Verhinderungspflege wird das Pflegegeld seit Juli 2025 bis zu acht Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt, bei stundenweiser Vertretung sogar voll. Für den ersten und letzten Tag der Vertretung gibt es das volle Pflegegeld.

Was kostet eine Betreuungskraft für zwei Wochen Urlaub?

Bei Diadema tageweise ab 10 Tagen, in der Regel vollständig aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) finanzierbar – zuzüglich Kost und Logis. Der Vorteil: keine Eingewöhnung in einer fremden Einrichtung, kein Heimplatz, der oft gar nicht frei ist.

Kann der Pflegebedürftige mit in den Urlaub?

Ja. Das Pflegegeld wird bei Aufenthalten im EU-Ausland weitergezahlt, außerhalb der EU bis zu sechs Wochen. Eine Betreuungskraft kann mitreisen; barrierefreie Hotels und betreute Urlaubsangebote (z. B. Pflegehotels) gibt es in Deutschland und an Nord- und Ostsee.

Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.

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