Was der Entlastungsbetrag ist — und für wen
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Zweckleistung: 131 € pro Monat, mit denen Angebote bezahlt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Anspruch hat jeder ab Pflegegrad 1 — für Pflegegrad 1 ist er sogar die wichtigste Leistung überhaupt, weil es dort kein Pflegegeld gibt.
Anders als das Pflegegeld wird er nicht überwiesen, sondern gegen Rechnung erstattet. Genau daran scheitert es in der Praxis: Wer keine Rechnung eines anerkannten Anbieters vorlegt, bekommt nichts. Nach Schätzungen der Kassen bleibt weit über die Hälfte der Ansprüche ungenutzt.
Wofür Sie die 131 € verwenden dürfen
| Verwendung | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Tages- oder Nachtpflege | ja | Auch der Eigenanteil (Verpflegung, Investitionskosten) darf damit bezahlt werden |
| Kurzzeitpflege | ja | Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung |
| Ambulanter Pflegedienst | ja, eingeschränkt | Bei PG 2–5 nur für Betreuung und Haushalt, nicht für Körperpflege; bei PG 1 auch Körperpflege |
| Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | ja | Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe, Einkaufsdienst, ehrenamtliche Helfer — Anerkennung nach Landesrecht nötig |
| Nachbarn, Freunde, Verwandte | nur mit Anerkennung | Einige Länder (z. B. NRW, Niedersachsen) erkennen Einzelpersonen nach Kurs registrierte „Nachbarschaftshelfer“ an — nicht Angehörige bis 2. Grades im selben Haushalt |
| Betreuungskraft der 24-Stunden-Pflege | je nach Bundesland | Nur, wenn der Vermittler oder Dienstleister im jeweiligen Land als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist — fragen Sie uns nach dem Stand für Ihr Bundesland |
| Pflegehilfsmittel, Umbauten, Medikamente | nein | Dafür gibt es eigene Leistungen (§ 40 SGB XI) |
So läuft die Abrechnung
Anbieter prüfen
Ist der Anbieter nach Landesrecht anerkannt? Die Listen führen die Pflegekassen bzw. Landesbehörden; ein seriöser Anbieter nennt seine Anerkennungsnummer.
Rechnung sammeln
Die Rechnung muss Name des Pflegebedürftigen, Leistung, Datum und Betrag enthalten. Mehrere Monate dürfen gebündelt eingereicht werden.
Einreichen oder abtreten
Einreichen bei der Pflegekasse (Formular „Kostenerstattung § 45b“) — oder den Anspruch an den Anbieter abtreten, dann rechnet dieser direkt ab.
Guthaben im Blick behalten
Nicht Genutztes wird übertragen und verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Fragen Sie jährlich im Januar bei der Kasse nach dem Restbetrag.
Der Trick mit den 40 Prozent: Sachleistungen umwandeln
Wer die Pflegesachleistung des ambulanten Dienstes nicht ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent davon zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 599 € im Monat — on top zum Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld reduziert sich dann anteilig, deshalb lohnt sich das Rechnen: Bei Familien, die ohnehin kaum Pflegedienst nutzen, ist die Umwandlung oft Geld, das sonst niemand abholt.
Entlastungsbetrag und 24-Stunden-Pflege
In unserer Beispielrechnung für die Betreuungskraft im Haushalt setzen wir den Entlastungsbetrag konservativ mit 125 € an; gesetzlich sind es 131 €. Ob er direkt für die Betreuungskraft eingesetzt werden kann, hängt von der Anerkennung des Anbieters im jeweiligen Bundesland ab. Aber auch dort, wo das nicht geht, ist das Geld nicht verloren: Es bezahlt einen Tagespflegeplatz an zwei Tagen pro Woche, damit die Betreuungskraft ihre Freizeit nimmt, oder eine Haushaltshilfe, die Großputz und Fensterputzen übernimmt.
Die ganze Rechnung mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuer: Kosten der 24-Stunden-Pflege und Eigenanteil-Rechner. Alle Leistungen der Pflegekasse: Pflegeleistungen 2026.
Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.
Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.
Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.
Häufige Fragen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025). Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen, ohne Anrechnung.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei PG 2–5 nicht für Körperpflege) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Nachbarschaftshelfer. Eine Betreuungskraft eines Vermittlers zählt nur, wenn der Anbieter im Bundesland anerkannt ist.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein, er wird erstattet: Sie reichen Rechnungen des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Ohne Rechnung kein Geld – deshalb verfällt so viel.
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Halbjahr übertragen und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Wer im Dezember 1.572 € Guthaben hat, kann damit im Frühjahr zum Beispiel mehrere Wochen Tagespflege bezahlen.
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