Angehörige im vertrauten Gespräch mit einer Seniorin

Die Kurzantwort

  • Der einzige Agenturtest der Stiftung Warentest ist von 2017: 13 Agenturen, kein Gesamt-Testsieger.
  • Seitdem gab es keinen neuen Test. Aussagen von 2017 sagen wenig darüber, wie ein Anbieter heute arbeitet.
  • Andere „Testsieger“-Siegel stammen meist aus Kundenbefragungen oder Ranking-Seiten — fragen Sie, wer es vergeben hat und wie.
  • Verlässlicher als jedes Siegel: eigene Prüfung mit den Fragen unten.
Der Test von 2017

Was Stiftung Warentest damals geprüft hat

Die Tester schrieben 2016 insgesamt 266 Agenturen an, 88 antworteten, 13 wurden geprüft. Bewertet wurden die Vermittlung (Bedarfserfassung, Personalvorschläge), die Leistungen rund um die Vermittlung (Betreuung danach, Qualitätssicherung bei den Partnern im Ausland), die Kundeninformation und die Verträge, die Juristen auf AGB- und Entsenderecht prüften. Dazu kamen Besuche vor Ort und je drei Kundenakten.

Das Ergebnis

  • Keine Gesamtnote, sondern drei Kategorien: hilfreich, bedingt, wenig hilfreich
  • 9 von 13 Agenturen waren „hilfreich“
  • In allen Verträgen fanden die Juristen Mängel
  • Keine Agentur informierte gut
  • Kosten damals: 1.470 bis 3.400 € im Monat

Was das heute bedeutet

  • Der Test ist neun Jahre alt; Preise, Recht und Anbieter haben sich verändert
  • „Testsieger“ ist keine Bezeichnung aus dem Test
  • Das Bewertungsraster ist trotzdem nützlich — als eigene Prüfliste

Welche Siegel es sonst gibt

Siegel / RankingWer vergibt es?Was es aussagt
Stiftung Warentest 2017unabhängige PrüfungStand 2017, keine Gesamtnote
DIN SPEC 33454Zertifizierung durch Prüfstellen nach einem 2021 veröffentlichten StandardProzesse: Bedarfsprüfung, Auswahl, Verträge, Begleitung; freiwillig, regelmäßig zu erneuern
Kundenbefragungen (z. B. in Tageszeitungen)MarktforschungsinstituteZufriedenheit von Befragten, keine Prüfung von Verträgen oder Legalität
„Ranking“-Seitenoft Portale mit VermittlungsinteresseMethodik selten offen; vorsichtig lesen
BewertungsportaleKunden (Google, Trustpilot, ProvenExpert)Echte Stimmen — auf Anzahl, Datum und Antworten des Anbieters achten
Checkliste

So prüfen Sie einen Anbieter selbst

Im ersten Gespräch

  • Ist die Betreuungskraft angestellt und entsendet — oder „selbstständig“? Bei wem?
  • Ist sie im Heimatland sozialversichert, kranken- und haftpflichtversichert?
  • Wie wird der Bedarf erfasst — Fragebogen, Gespräch, Hausbesuch?
  • Bekomme ich Profile mit Sprachstand und Erfahrung, und kann ich vorab mit der Kraft telefonieren oder per Video sprechen?
  • Was kostet es im Monat alles inklusive — Reise, Zuschläge, Gebühren?
  • Wer ist meine feste Ansprechperson nach der Vermittlung, und wie erreiche ich sie?

Vor der Unterschrift

  • Vertragsunterlagen vorab schicken lassen und in Ruhe lesen — mit wem schließe ich welchen Vertrag?
  • Kündigungsfrist: möglichst kurz, ohne Mindestlaufzeit.
  • Was gilt bei Krankenhausaufenthalt, Heimeinzug und Tod?
  • Wie schnell kommt Ersatz bei Krankheit oder Abreise der Kraft, und kostet er extra?
  • A1-Bescheinigung: spätestens am ersten Arbeitstag zeigen lassen, Kopie behalten.

Warnsignale

  • Druck: „Nur heute verfügbar“, Unterschrift am Telefon
  • Jahresbeitrag, Aufnahme- oder Vermittlungsgebühr bei Kündigung
  • Barzahlung an die Betreuungskraft
  • „Datenschutz“ als Grund, die A1-Bescheinigung nicht zu zeigen
  • Ein Monatspreis, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn für rund 40 Wochenstunden liegt
  • Kein Impressum, keine Adresse in Deutschland, keine benannte Ansprechperson

Ausführlicher: Vertrag und Kündigung prüfen, Schlechte Erfahrungen vermeiden, Anbieter vergleichen. Unsere eigenen Bedingungen stehen offen auf der Seite Kosten — stellen Sie uns gern jede dieser Fragen.

Quellen: Stiftung Warentest, „Pflege: Betreuungskraft aus Osteuropa“ (test 05/2017) und Finanztest 08/2022; Verbraucherzentrale, „Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur?“ (Stand 07/2025); DIN SPEC 33454:2021-02. Stand: 28.10.2026.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

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Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

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Kundenbetreuung
0541 939334 95
Kerstin Land, Kundenberatung

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Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

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Wann soll die Betreuung beginnen?

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Was trifft zu? (mehrere möglich)

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Schritt 1 von 5
FAQ

Häufige Fragen.

Wer ist Testsieger der Stiftung Warentest bei der 24-Stunden-Pflege?

Einen Gesamt-Testsieger gibt es nicht. Die Stiftung Warentest hat 2017 (Heft test 05/2017) 13 Vermittlungsagenturen geprüft und sie in drei Kategorien eingeordnet: hilfreich, bedingt hilfreich und wenig hilfreich. Eine Gesamtnote wurde nicht vergeben. Wer heute mit „Testsieger“ wirbt, bezieht sich entweder auf diesen alten Test oder auf ein anderes Siegel.

Gibt es einen aktuellen Test der Stiftung Warentest?

Nein. Seit 2017 gab es keinen neuen Agenturtest. 2022 erschien in Finanztest ein Ratgeber zu Betreuungskräften aus dem Ausland, aber ohne Bewertung einzelner Anbieter.

Was ist die DIN SPEC 33454?

Ein 2021 veröffentlichter Standard für die Vermittlung von Betreuungskräften in häuslicher Gemeinschaft. Er beschreibt Anforderungen an Bedarfsprüfung, Auswahl der Kräfte, Verträge und Begleitung nach der Vermittlung. Es ist keine Norm und kein Gesetz; Anbieter können sich freiwillig danach zertifizieren lassen. Die Verbraucherzentrale nennt sie einen guten ersten Ansatz, warnt aber, dass ein Siegel allein nichts garantiert.

Woran erkenne ich eine unseriöse Agentur?

An Druck zur schnellen Unterschrift, unklaren Gesamtkosten, Jahresbeiträgen oder Vermittlungsgebühren, Barzahlung, „selbstständigen“ Betreuungskräften ohne Nachweis, einer Weigerung, die A1-Bescheinigung zu zeigen, und an langen Kündigungsfristen.

Muss mir die Agentur die A1-Bescheinigung zeigen?

Ja. Bei einer Entsendung sollte die A1-Bescheinigung spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Die Verbraucherzentrale rät, sie sich zeigen zu lassen und eine Kopie aufzubewahren. Datenschutz ist kein Grund, sie zu verweigern.

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