Angehörige im vertrauten Gespräch mit einer Seniorin

Die Kurzantwort

  • Erlaubt: Selbst anstellen ist legal und für EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis möglich.
  • Aufwand: Sie sind Arbeitgeber — Anmeldungen, Lohnabrechnung, Urlaub, Krankheit, Kündigung.
  • Kosten: rund 2.900 € im Monat Arbeitgeberkosten bei 40 Wochenstunden (2026), ohne Vertretung.
  • Größte Lücke: Wenn die Kraft krank wird oder Urlaub hat, organisieren Sie den Ersatz selbst.
  • Nicht legal: „Schwarz“ beschäftigen oder eine scheinselbstständige Kraft für nur einen Haushalt.

Drei legale Wege im Vergleich

Selbst anstellenEntsendung über AgenturSelbstständige Kraft
ArbeitgeberSieFirma im Heimatlandniemand
Aufwand für Siehochgeringmittel
Weisungsrechtjaüber die Firmanein
Vertretung bei Ausfallselbst organisierenAgentur stellt Ersatzselbst organisieren
NachweisAnmeldung bei der KrankenkasseA1-BescheinigungStatusfeststellung, Gewerbe
HauptrisikoArbeitgeberpflichten, Klagenunseriöse AnbieterScheinselbstständigkeit
Arbeitgebermodell

Was Sie als Arbeitgeber erledigen müssen

  • Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
  • Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse der Betreuungskraft; Beiträge monatlich abführen.
  • Lohnsteuer mit der Steuer-ID der Kraft abrechnen und anmelden.
  • Unfallversicherung innerhalb einer Woche anmelden; den Beitrag tragen Sie allein.
  • Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Pausen, Urlaub (mindestens 24 Werktage), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfrist.
  • Kost und Logis sind ein Sachbezug (2026: 285 € Unterkunft + 345 € Verpflegung), der versteuert und verbeitragt wird — und nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden darf.

Ob das Arbeitszeitgesetz für Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft gilt, ist umstritten (§ 18 ArbZG). Sicher ist: Bereitschaft muss mit Mindestlohn bezahlt werden. Eine einzelne Person kann eine Betreuung rund um die Uhr legal nicht abdecken.

Was es kostet — durchgerechnet

Position (40 Wochenstunden)20262027
Bruttolohn zum Mindestlohnca. 2.409 €ca. 2.531 €
Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (ca. 21 %)ca. 506 €ca. 531 €
Arbeitgeberkostenca. 2.915 €ca. 3.062 €
zusätzlichUnfallversicherung, Kost & Logis, Lohnabrechnung, Vertretung bei Urlaub (24 Werktage) und Krankheit

Vereinfachte Rechnung; die Arbeitgeberanteile hängen von Krankenkasse und Umlagen ab. Lassen Sie die Abrechnung von einem Lohnbüro oder Steuerberater prüfen.

Selbstständige Betreuungskraft: nur mit Statusfeststellung

Eine Kraft, die nur für Ihren Haushalt arbeitet, Ihre Vorgaben befolgt und keine eigenen Kunden hat, ist in aller Regel scheinselbstständig. Fliegt das auf, fordert die Rentenversicherung Beiträge nach — für vier Jahre, bei Vorsatz für bis zu dreißig. Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0027) ist kostenlos, dauert im Schnitt rund drei Monate und lässt sich schon vor Beginn beantragen.

Schwarzarbeit: nüchtern betrachtet

Wer eine Betreuungskraft ohne Anmeldung beschäftigt, riskiert Nachzahlungen der Sozialbeiträge und Bußgelder — nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bis 50.000 €. Dazu kommt: Bei einem Unfall im Haushalt ist die Kraft nicht versichert. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld trotzdem, prüft aber über den Beratungsbesuch, ob die Pflege sichergestellt ist.

Wann eine Agentur die bessere Wahl ist

Wenn Sie keine Arbeitgeberpflichten übernehmen wollen, eine Vertretung bei Ausfall brauchen und schnell starten möchten. Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt und versichert; Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag. Bei Diadema kostet das im Beispiel 3.015 € im Monat inklusive Reise, ohne Vermittlungsgebühr, mit 14 Tagen Kündigungsfrist — Diadema vermittelt, der Vertrag kommt mit unserem Kooperationspartner zustande. Was Sie bei jeder Agentur prüfen sollten: Seriöse Anbieter erkennen.

Pflegegeld, Verhinderungspflege und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG können Sie in jedem legalen Modell nutzen: Wer zahlt was?

Quellen: Verbraucherzentrale, „Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?“ (Stand 08/2026) und Pflichtenübersicht der Verbraucherzentralen (01/2026); Deutsche Rentenversicherung, Statusfeststellungsverfahren; § 8 SchwarzArbG; § 18 ArbZG; MiLoV5; BT-Drucksache 19/28920. Stand: 28.10.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
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Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

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Was trifft zu? (mehrere möglich)

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Wir melden uns persönlich, in der Regel am selben Werktag. Ihre Angaben nutzen wir nur für Ihre Anfrage (Datenschutz).

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FAQ

Häufige Fragen.

Darf ich eine polnische Pflegekraft privat anstellen?

Ja. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten dürfen in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Sie werden dann Arbeitgeber: Sie melden die Kraft zur Sozialversicherung an, zahlen mindestens den Mindestlohn, führen Lohnsteuer ab und schließen eine Unfallversicherung ab. Die Verbraucherzentrale hält dieses Modell für den rechtssichersten Weg – wenn man den Aufwand tragen kann.

Was kostet eine selbst angestellte Betreuungskraft?

Bei 40 Wochenstunden zum Mindestlohn von 13,90 € (2026) sind es rund 2.409 € brutto, mit Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung rund 2.900 € im Monat. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €. Dazu kommen Kost und Logis, Unfallversicherung und die Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Die Verbraucherzentrale nennt mindestens 2.800 € im Monat.

Was passiert mit dem Arbeitsvertrag, wenn der Pflegebedürftige stirbt?

Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod; die Erben müssen ihn kündigen und bis zum Fristende Lohn zahlen. Eine Zweckbefristung im Vertrag kann das regeln. Lassen Sie den Vertrag beraten.

Kann ich eine selbstständige Pflegekraft beauftragen?

Nur, wenn sie wirklich selbstständig ist: mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitszeiten, keine Weisungen. Arbeitet sie nur für Ihren Haushalt nach Ihren Vorgaben, liegt meist Scheinselbstständigkeit vor – dann haften Sie für Sozialbeiträge. Klarheit schafft das kostenlose Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0027).

Hilft die Arbeitsagentur bei der Suche?

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt seit 2013 keine Haushaltshilfen mehr. Haushalte können den allgemeinen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur nutzen. Daneben gibt es gemeinnützige Programme, die beim Arbeitgebermodell unterstützen, und Vermittlungsagenturen.

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