Pflicht, Empfehlung, nett zu haben
| Voraussetzung | Status | Warum |
|---|---|---|
| Eigenes Zimmer (Bett, Schrank, Tisch, Fenster, Heizung) | Pflicht | Rückzugsraum, arbeitsrechtlich vorgeschrieben; ohne Zimmer kein Einsatz |
| Internet / WLAN | Pflicht | Kontakt zur Familie in der Heimat, Übersetzungs-Apps, Videotelefonie mit dem Büro |
| Mitbenutzung Bad und Küche | Pflicht | Kost & Logis stellt der Haushalt; die Betreuungskraft kocht meist für alle |
| Verpflegung (Lebensmittel für die Betreuungskraft) | Pflicht | Teil von Kost & Logis, ca. 150–200 €/Monat; nicht im Monatspreis enthalten |
| Pflegegrad ab 2 | Empfohlen | Erst dann tragen Pflegegeld und Verhinderungspflege einen großen Teil der Kosten |
| Hilfsmittel (Pflegebett, Toilettenstuhl, Duschhocker, Rollator) | Empfohlen | Schützen Rücken und Sicherheit; werden von Pflege- oder Krankenkasse bezuschusst |
| Ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege | Bei Bedarf | Spritzen, Wunden, Medikamente stellen darf die Betreuungskraft nicht |
| Vollmacht / Ansprechperson in der Familie | Empfohlen | Jemand muss entscheiden, unterschreiben und im Notfall erreichbar sein |
| Fernseher im Zimmer, Fahrrad, Nähe zu Geschäften | Nett zu haben | Verbessern die Lebensqualität der Betreuungskraft, senken die Wechselquote |
Das Zimmer: Was reicht und was nicht
Die Betreuungskraft lebt für zwei bis drei Monate bei Ihnen. Ihr Zimmer ist ihr einziger privater Raum. Es muss nicht groß sein — zwölf Quadratmeter reichen —, aber es muss ein echtes Zimmer sein: Tür, Fenster, Heizung, Bett mit frischer Wäsche, Schrank, ein Tisch oder eine Ablage, eine Lampe. Ein Schlüssel oder zumindest die Zusicherung, dass niemand unangemeldet hineingeht, ist selbstverständlich.
- Ehemaliges Kinderzimmer, Gästezimmer, Arbeitszimmer
- Souterrain- oder Dachzimmer mit Fenster und Heizung
- Einliegerwohnung oder eigenes Stockwerk (ideal)
- Zimmer im selben Haus, wenn der Pflegebedürftige nachts Hilfe braucht
- Durchgangszimmer oder abgetrennter Teil des Wohnzimmers
- Kellerraum ohne Tageslicht
- Zimmer, das tagsüber von der Familie genutzt wird
- Wohnung in einem anderen Haus, wenn nachts Bereitschaft nötig ist
Internet: die unterschätzte Voraussetzung
Nach dem Zimmer ist WLAN der häufigste Grund für Unzufriedenheit — auf beiden Seiten. Die Betreuungskraft telefoniert abends mit ihren eigenen Kindern, nutzt Übersetzungs-Apps im Alltag und erreicht im Notfall unser Büro per Video. Ein Haushalt ohne Internetanschluss braucht vor dem Einzug einen Router oder mindestens einen mobilen Hotspot mit ausreichend Datenvolumen. Das Passwort gehört zur Begrüßungsmappe.
Die Aufgabenliste: Was drin steht, wird gemacht
Die meisten Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unterschiedlichen Erwartungen. Deshalb halten wir vor dem Start fest, was die Betreuungskraft übernimmt — und was nicht:
Gehört dazu
- Grundpflege: Waschen, Anziehen, Toilettengang, Mobilisierung
- Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung der genutzten Räume
- Betreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Beschäftigung, Begleitung zum Arzt
- Nachtbereitschaft nach Vereinbarung, Medikamenten-Erinnerung
Gehört nicht dazu
- Behandlungspflege (Spritzen, Wundversorgung, Medikamente stellen)
- Versorgung weiterer Personen, die nicht im Vertrag stehen
- Grundreinigung, Fensterputzen, Gartenarbeit, Renovierung
- Fahrdienste mit dem eigenen Auto ohne Vereinbarung
Was eine Betreuungskraft im Detail leistet: Pflegekraft für zuhause. Wie Arbeitszeit und Ruhezeiten geregelt sind: Arbeitszeit der Betreuungskraft.
Finanzielle Voraussetzungen
Rechtlich kann jeder eine Betreuungskraft beauftragen. Finanziell sinnvoll wird es ab Pflegegrad 2: Dann fließen Pflegegeld, Verhinderungspflege (295 €/Monat) und Entlastungsbetrag in die Rechnung, und vom Beispielpreis von 3.015 € bleiben 1.605 bis 2.248 € Eigenanteil — mit Steuerermäßigung effektiv ab ca. 1.272 €. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn vor dem Start beantragen; das dauert in der Regel drei bis fünf Wochen. Alle Zahlen: 24-Stunden-Pflege Kosten, Antrag: Pflegegrad beantragen.
Vor dem Einzug: die letzten sieben Tage
Zimmer fertig
Bettwäsche, Handtücher, Kleiderbügel, Lampe, Papierkorb, WLAN-Passwort auf einem Zettel.
Pflegemappe
Medikamentenplan, Arztkontakte, Notfallnummern, Tagesablauf, Vorlieben und Abneigungen — in einfachem Deutsch.
Hilfsmittel vor Ort
Pflegebett und Toilettenstuhl vor der Anreise bestellen; das Sanitätshaus liefert meist innerhalb weniger Tage.
Haushaltskasse
Ein Budget für Einkäufe mit Quittungsheft — klar getrennt vom Geld des Pflegebedürftigen.
Wir prüfen die Voraussetzungen im ersten Gespräch mit Ihnen und sagen offen, wenn etwas fehlt. Ablauf in 4 Schritten, 24-Stunden-Betreuung, Kontakt.
Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.
Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.
Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.
Häufige Fragen.
Welche Voraussetzungen braucht man für eine 24-Stunden-Pflege?
Ein eigenes, beheiztes Zimmer mit Bett, Schrank und Fenster für die Betreuungskraft, Internetzugang, Mitbenutzung von Bad und Küche, Verpflegung (Kost und Logis trägt der Haushalt), einen Pflegegrad ab 2 für die Finanzierung, Hilfsmittel passend zur Mobilität und eine klare Aufgabenliste im Vertrag.
Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?
Ja, zwingend. Das Zimmer muss abschließbar oder zumindest privat sein, mit Bett, Schrank, Tisch, Fenster und Heizung. Ein Durchgangszimmer, ein Sofa im Wohnzimmer oder ein Zimmer ohne Tageslicht reichen nicht – das ist auch arbeitsrechtlich vorgegeben.
Muss ich WLAN zur Verfügung stellen?
Ja. Internet ist für die Betreuungskraft die Verbindung zur Familie in der Heimat und in der Praxis die wichtigste Voraussetzung nach dem Zimmer. Fehlendes WLAN ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Betreuungskraft einen Einsatz nicht verlängert.
Welcher Pflegegrad ist nötig?
Rechtlich keiner – die Betreuung kann jeder beauftragen. Finanziell lohnt sie sich ab Pflegegrad 2, weil dann Pflegegeld (347 €), Verhinderungspflege (295 €/Monat) und Entlastungsbetrag den Eigenanteil senken. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag.
Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.
Auch wenn Sie noch nicht wissen, ob eine 24-Stunden-Betreuung das Richtige ist.
