Rechtlicher Rahmen

Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt

Entsendete Betreuungskräfte sind Arbeitnehmerinnen ihres Arbeitgebers im Heimatland — und in Deutschland gelten für sie die deutschen Mindestbedingungen: Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt, dass auch Bereitschaftszeiten zu vergüten sind. Seriöse Anbieter planen deshalb mit realistischen Zeiten statt mit dem Versprechen „rund um die Uhr“.

RegelGesetzBedeutung im Haushalt
Höchstarbeitszeit8 Std./Tag, bis 10 mit Ausgleich (§ 3 ArbZG)Aktive Arbeit ist begrenzt; Anwesenheit ist nicht gleich Arbeit
Ruhezeit11 Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG)Nach dem Abenddienst bis zum Morgen darf grundsätzlich nichts anfallen
Pausen30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. (§ 4 ArbZG)Mittagspause und Nachmittagszeit sind echte Freizeit
Freie TageWöchentliche Ruhezeit, Sonn- und FeiertagsregelnEin freier Tag pro Woche ist Standard; die Familie plant die Versorgung
BereitschaftVergütungspflichtig (BAG 5 AZR 505/20)Nächtliche Rufbereitschaft nur vereinbart und im Rahmen — kein Dauerzustand

So sieht ein realistischer Tag aus

Beispiel für eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, mobil mit Rollator, leichte Demenz. Die Betreuungskraft wohnt im Haus; der ambulante Pflegedienst kommt morgens für die Medikamente.

ZeitWas passiertArbeit / frei
7:00–9:30Aufstehen helfen, Waschen, Anziehen, Frühstück, Pflegedienst begleitenArbeit (2,5 Std.)
9:30–11:00Einkauf, Wäsche, Haushalt, gemeinsamer SpaziergangArbeit (1,5 Std.)
11:00–13:00Kochen, Mittagessen, KücheArbeit (2 Std.)
13:00–16:00Mittagsruhe der Pflegebedürftigen — Betreuungskraft hat freiFrei (3 Std.)
16:00–17:00Kaffee, Beschäftigung, Gespräch, BewegungsübungenArbeit (1 Std.)
17:30–19:30Abendessen, Abendpflege, ins Bett begleitenArbeit (2 Std.)
20:00–7:00Ruhezeit; Bereitschaft für den Notfall vereinbartFrei / Bereitschaft

Ergebnis: rund 9 Stunden Anwesenheit mit Aufgaben, davon etwa 8 Stunden aktive Arbeit, verteilt auf den Tag — und trotzdem ist die Pflegebedürftige nie allein. Das ist der eigentliche Wert der 24-Stunden-Betreuung: nicht 24 Stunden Arbeit, sondern 24 Stunden Sicherheit.

Die Nacht: Was geht und was nicht

Die häufigste Frage — und die, bei der Anbieter am meisten beschönigen. Ehrlich: Eine Betreuungskraft, die nachts zwei- bis dreimal pro Woche einmal aufsteht, weil jemand zur Toilette muss oder unruhig ist, ist Alltag und im Rahmen einer vereinbarten Bereitschaft in Ordnung. Eine Betreuungskraft, die jede Nacht mehrmals gebraucht wird, ist nach zwei Wochen erschöpft und nach vier Wochen weg. Wer solchen Nachtbedarf hat, braucht eine zweite Lösung: Nachtdienst eines Pflegedienstes, eine zweite Kraft im Wechsel, Hilfsmittel (Toilettenstuhl am Bett, Sensormatte, Inkontinenzversorgung) oder eine ärztliche Abklärung der Unruhe.

Unser Vorgehen: Wir fragen im Anamnese-Fragebogen konkret nach den Nächten. Sind sie in der Regel ruhig, passt eine Betreuungskraft. Sind sie es nicht, sagen wir das — und planen von Anfang an mit Pflegedienst oder Hilfsmitteln, statt nach dem dritten Abbruch.

Freizeit und freier Tag: So organisieren Familien das

  • Mittagsruhe nutzen: Die zwei bis drei Stunden am frühen Nachmittag sind die feste Freizeit; die Betreuungskraft verlässt das Haus, wenn der Pflegebedürftige sicher ruht.
  • Freier Tag mit Tagespflege: Ein Tag pro Woche in der Tagespflege (finanziert aus dem eigenen Tagespflegebudget der Pflegekasse) gibt der Betreuungskraft ihren freien Tag — und dem Pflegebedürftigen Abwechslung.
  • Angehörige einplanen: Sonntagnachmittag bei der Tochter, Enkelbesuch am Samstag — feste Termine, in denen die Betreuungskraft frei hat.
  • Entlastungsbetrag: Die 131 € im Monat bezahlen eine Alltagsbegleiterin für ein paar Stunden pro Woche. Mehr dazu: Entlastungsbetrag.

Warum sich die ehrliche Planung auszahlt

Familien, die Arbeitszeit und Ruhezeit von Anfang an respektieren, haben deutlich weniger Wechsel, zufriedenere Betreuungskräfte und eine Pflege, die über Jahre trägt. Familien, die „rund um die Uhr“ wörtlich nehmen, erleben Abbrüche. Alles, was rechtlich hinter dem Modell steckt: Ist eine Pflegekraft aus Polen legal?; wie wir die passende Betreuungskraft finden: Pflegevermittlung; was das kostet: Kosten.

Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

Oskar Majzner

Gründer
0541 939334 90
Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

Bogumiła Majzner

Kundenbetreuung
0541 939334 95
Kerstin Land, Kundenberatung

Kerstin Land

Kundenbetreuung
0541 939334 91
Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

Katarzyna Pawelczyk

Kundenbetreuung
0541 939334 92
FAQ

Häufige Fragen.

Wie viele Stunden arbeitet eine 24-Stunden-Pflegekraft am Tag?

In der Regel um die 8 Stunden aktive Arbeit, verteilt über den Tag, plus Bereitschaft nach Vereinbarung. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt höchstens 8 Stunden täglich (bis 10 mit Ausgleich) und verlangt 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. „24 Stunden“ meint die Anwesenheit im Haus.

Hat die Betreuungskraft Anspruch auf freie Zeit?

Ja. Täglich mehrere Stunden Pause und Freizeit sowie in der Regel ein freier Tag pro Woche, wie es der Vertrag mit dem Kooperationspartner vorsieht. In dieser Zeit muss die Versorgung anders gesichert sein – durch Angehörige, Tagespflege, Nachbarn oder einen Pflegedienst.

Darf die Betreuungskraft nachts aufstehen?

Gelegentliche nächtliche Hilfe (Toilettengang, Beruhigen) ist als Bereitschaft möglich, wenn sie vereinbart ist. Regelmäßige Nachtarbeit – mehrmals pro Nacht, jede Nacht – ist mit einer einzelnen Kraft nicht zulässig und nicht durchhaltbar; dann braucht es eine zweite Lösung.

Was passiert, wenn die Familie mehr verlangt?

Die Betreuungskraft darf ablehnen und der Kooperationspartner kann den Einsatz beenden. Bei Diadema klärt die Kundenberatung solche Fälle früh: Aufgabenliste anpassen, Entlastung durch Pflegedienst oder Tagespflege organisieren oder ehrlich sagen, dass der Bedarf das Modell übersteigt.

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