Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie, mit wem Sie welchen Vertrag schließen — Agentur, Entsendefirma oder beide.
- Kurze Frist, keine Mindestlaufzeit, keine Gebühren bei Kündigung — das ist fair.
- Tod, Krankenhaus und Heimeinzug müssen im Vertrag geregelt sein.
- Vertrag am Telefon oder zu Hause geschlossen? Dann gilt meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Kündigen immer schriftlich, mit Eingangsbestätigung.
Zwei Verträge: Wer ist Ihr Vertragspartner?
Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt. Mit diesem Unternehmen schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag über die Betreuung. Viele Agenturen schließen zusätzlich einen Vermittlungsvertrag mit Ihnen. Die Agentur ist dann Vermittler, nicht Arbeitgeber — bei Schäden durch die Betreuungskraft haftet in der Regel das Entsendeunternehmen. Bei Diadema gilt: Wir vermitteln, der Betreuungsvertrag kommt mit unserem polnischen Kooperationspartner zustande.
Checkliste vor der Unterschrift
- Vertragsunterlagen vorab schriftlich anfordern und in Ruhe lesen.
- Welche Leistungen sind enthalten, welche ausgeschlossen (Behandlungspflege, Nachtarbeit, Garten)?
- Monatspreis alles inklusive: Reise, Zuschläge, Gebühren — und wann darf er steigen?
- Arbeitszeit, Pausen, freie Zeit und Nachtruhe der Betreuungskraft.
- Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit, Kosten bei vorzeitigem Ende.
- Was gilt bei Krankenhausaufenthalt, Kurzzeitpflege, Heimeinzug und Tod?
- Wie schnell kommt Ersatz, wenn die Kraft ausfällt, und kostet er extra?
- A1-Bescheinigung: Wann liegt sie vor, wer zeigt sie Ihnen?
- Wer haftet bei Schäden, ist die Kraft haftpflichtversichert?
- Wer ist Auftraggeber? Sinnvoll ist oft die Person, die die Kosten trägt und steuerlich absetzt.
Die Klauselampel
| Klausel | Einschätzung |
|---|---|
| Keine Mindestlaufzeit, Frist bis 14 Tage, tagesgenaue Abrechnung | unbedenklich |
| Vertrag ruht bei Krankenhausaufenthalt nach wenigen Tagen | unbedenklich |
| Frist von einem Monat oder länger, Kündigung nur zum Monatsende | prüfen und nachfragen |
| Preisanpassung ohne Ankündigung und Sonderkündigungsrecht | prüfen und nachfragen |
| Mindestlaufzeit von Monaten, Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ende | Warnsignal |
| Jährlich neu fällige Vermittlungsgebühr oder Jahresbeitrag | Warnsignal |
| Vertrag läuft nach dem Tod wochenlang weiter | Warnsignal |
| Verbot, die Betreuungskraft später privat zu beschäftigen, mit hoher Strafe | Warnsignal |
Drei Wege aus dem Vertrag
Ordentlich kündigen
Mit der Frist aus dem Vertrag, schriftlich. Einen Grund müssen Sie nicht nennen.
Fristlos kündigen
Bei einem wichtigen Grund, etwa Gefährdung des Angehörigen. Innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie davon erfahren; Vorfälle dokumentieren.
Widerrufen
Binnen 14 Tagen, wenn der Vertrag am Telefon, online oder bei Ihnen zu Hause geschlossen wurde.
Sonderfälle
- Krankenhaus oder Kurzzeitpflege: Oft ist eine Unterbrechung besser als eine Kündigung. Klären Sie, ab welchem Tag der Vertrag ruht und ob die Kraft bleibt oder abreist.
- Umzug ins Heim: Kündigen Sie, sobald der Einzugstermin feststeht, damit sich die Kosten nicht überschneiden.
- Tod: Rufen Sie den Anbieter an und kündigen Sie zusätzlich schriftlich. Die Betreuungskraft braucht einen Rückreisetermin.
- Die Kraft passt nicht: Nicht kündigen, sondern zuerst einen Wechsel verlangen. Bei Diadema ist ein Wechsel ohne Aufpreis möglich.
- Anbieterwechsel: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen — mit einem Übergabetag.
Muster für die Kündigung
[Ihr Name, Anschrift]
[Name und Anschrift des Vertragspartners]
[Ort, Datum]
Kündigung des Betreuungsvertrags, Kundennummer [ ]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag über die Betreuung von [Name der betreuten Person], [Adresse], fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende schriftlich und stimmen Sie mit mir den Abreisetermin der Betreuungskraft ab.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Gibt es einen zweiten Vertrag mit der Agentur, schicken Sie dieselbe Kündigung auch dorthin.
Unsere Konditionen
Bei Diadema gibt es keine Mindestlaufzeit, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, keine Vermittlungsgebühr und keine Jahresbeiträge. Den Vertrag schließen Sie mit unserem polnischen Kooperationspartner; wir begleiten Sie während der ganzen Laufzeit. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Vertragsunterlagen vor der Entscheidung zu. Weitere Prüffragen: Seriöse Anbieter erkennen.
Quellen: Checkliste 24-Stunden-Betreuung der Verbraucherzentralen; §§ 312g, 355, 356, 626 BGB. Stand: 28.10.2026. Keine Rechtsberatung — Verträge prüft die Rechtsberatung Ihrer Verbraucherzentrale.
Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.
Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.
Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.
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Häufige Fragen.
Wie kündige ich eine 24-Stunden-Pflege?
Schriftlich gegenüber dem Vertragspartner, der im Vertrag steht – meist die Entsendefirma, bei manchen Anbietern zusätzlich die Vermittlungsagentur. Nennen Sie Kundennummer, Name der betreuten Person und das Datum, zu dem gekündigt wird, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Gibt es zwei Verträge, kündigen Sie beide.
Welche Kündigungsfrist ist fair?
Üblich sind zwei Wochen bis drei Monate. Die Verbraucherzentralen empfehlen eine möglichst kurze Frist von etwa einer Woche. Achten Sie außerdem darauf, dass es keine Mindestlaufzeit gibt. Bei Diadema gilt: keine Mindestlaufzeit, 14 Tage Kündigungsfrist, keine Vermittlungsgebühr.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn die betreute Person stirbt?
Das regelt der Vertrag. Manche Verträge enden nach wenigen Tagen automatisch, andere gehen auf die Erben über, die kündigen müssen. Fragen Sie vor der Unterschrift ausdrücklich, wie schnell der Vertrag nach dem Tod endet und wie tagesgenau abgerechnet wird.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Wenn der Vertrag am Telefon, per E-Mail oder bei Ihnen zu Hause geschlossen wurde, in der Regel ja: 14 Tage ab Vertragsschluss. Haben Sie verlangt, dass die Betreuung schon vor Ablauf der Frist beginnt, zahlen Sie für die bereits erbrachte Zeit. Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Darf die Agentur bei Kündigung eine Gebühr verlangen?
Eine Gebühr, die allein für die Kündigung anfällt, oder eine jährlich neu fällige Vermittlungsgebühr sind Warnsignale. Lassen Sie solche Klauseln vor der Unterschrift erklären oder von einer Verbraucherzentrale prüfen.
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