Kurz erklärt

Was ist Kurzzeitpflege — und wann brauchen Sie sie?

Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim für eine begrenzte Zeit — klassisch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist, die häusliche Pflege erst organisiert werden muss oder Angehörige ausfallen. Sie steht Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu (§ 42 SGB XI) und — über die Krankenkasse — auch Menschen ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V).

Das Problem in der Praxis: Kurzzeitpflegeplätze sind knapp. Sozialdienste der Kliniken suchen oft tagelang, viele Familien nehmen dann einen Platz weit weg oder in einer Einrichtung, die nicht passt. Deshalb lohnt es sich, die Alternativen zu kennen, bevor die Entlassung ansteht.

Wie lange und wie viel: die Zahlen 2026

LeistungDauerBudgetVoraussetzung
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)bis 8 Wochen/Jahrbis 3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege)Pflegegrad 2–5
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V)bis 8 Wochenwie oben, über die Krankenkassevorübergehender Pflegebedarf nach Klinik, kein Pflegegrad
Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)bis 10 TageKrankenkassekein Kurzzeitpflegeplatz oder keine häusliche Versorgung organisierbar
Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI)bis 8 Wochen/Jahraus dem gemeinsamen Betrag 3.539 €Pflegegrad 2–5, seit 1. Juli 2025 ohne Vorpflegezeit

Während der Kurzzeitpflege wird das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung sind nicht im Budget enthalten — das sind meist 1.000–1.500 € pro Monat Eigenanteil.

Der Ablauf: von der Entlassung zur Versorgung

1

Sozialdienst einschalten

Sobald absehbar ist, dass es zu Hause nicht sofort weitergeht: den Sozialdienst der Klinik ansprechen. Er stellt den Antrag auf Kurzzeitpflege, organisiert den Platz und das Entlassmanagement.

2

Pflegegrad beantragen — sofort

Ohne Pflegegrad zahlt nur die Krankenkasse, und nur begrenzt. Der Antrag bei der Pflegekasse kann telefonisch gestellt werden; die Begutachtung erfolgt im Krankenhaus oder in der Kurzzeitpflege. So bereiten Sie die Begutachtung vor.

3

Anschlussversorgung planen

Acht Wochen sind schnell vorbei. Klären Sie in den ersten Tagen, wie es danach weitergeht: ambulanter Dienst, Angehörige, Betreuungskraft zu Hause oder dauerhaft Heim.

4

Hilfsmittel und Wohnung

Pflegebett, Toilettenstuhl, Haltegriffe, ggf. Treppenlift: Antrag über den Hausarzt bzw. Pflegekasse (Zuschuss bis 4.180 €), damit die Rückkehr nach Hause funktioniert.

Wenn kein Platz frei ist: die Brücke zu Hause

Immer mehr Familien überbrücken die Zeit nach der Klinik nicht im Heim, sondern mit einer Betreuungskraft, die zu Hause einzieht. Diadema organisiert das in dringenden Fällen binnen 72 Stunden: Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Haushalt und Anwesenheit rund um die Uhr, der ambulante Dienst kommt für Verbandswechsel und Medikamente.

Finanziert wird das anfangs über dieselben Töpfe wie die Kurzzeitpflege — Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, Pflegegeld, Entlastungsbetrag. Läuft es gut, wird aus der Brücke oft die Dauerlösung: die 24-Stunden-Pflege zum Beispielpreis von 3.015 €, mit einem Eigenanteil ab ca. 1.272 € nach Kassenleistungen und Steuer. Mehr dazu auf der Seite Pflege nach Krankenhausaufenthalt.

Kurzzeitpflege im Heim passt, wenn …

  • medizinisch noch täglich Fachpflege nötig ist
  • die Wohnung erst umgebaut werden muss
  • niemand im Haushalt die Betreuungskraft aufnehmen kann (kein Zimmer)

Betreuung zu Hause passt, wenn …

  • der Angehörige nach Hause will und das Haus es hergibt
  • kein Kurzzeitpflegeplatz in der Nähe frei ist
  • Demenz im Spiel ist — ein Ortswechsel verschlechtert oft den Zustand
  • absehbar ist, dass es dauerhaft Hilfe braucht

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

  • Den Pflegegrad erst nach der Entlassung beantragen — Leistungen gelten erst ab Antragsdatum.
  • Die acht Wochen verstreichen lassen, ohne die Anschlussversorgung zu klären.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege doppelt einplanen — seit Juli 2025 ist es ein gemeinsamer Betrag von 3.539 €.
  • Angebote unter 2.000 €/Monat für eine Betreuungskraft annehmen — das ist fast immer Schwarzarbeit (Ratgeber Legalität).
Über uns

Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.

Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

Seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.

Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.

André Hehemann, Geschäftsführer

André Hehemann

Geschäftsführung
0541 939334 90
Oskar Majzner, Geschäftsführer

Oskar Majzner

Gründer
0541 939334 90
Bogumiła Majzner, Kundenbetreuung

Bogumiła Majzner

Kundenbetreuung
0541 939334 95
Kerstin Land, Kundenberatung

Kerstin Land

Kundenbetreuung
0541 939334 91
Katarzyna Pawelczyk, Kundenbetreuung

Katarzyna Pawelczyk

Kundenbetreuung
0541 939334 92
FAQ

Häufige Fragen.

Wie lange dauert Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt?

Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr (§ 42 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt daraus die pflegebedingten Kosten bis zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (seit 1. Juli 2025 zusammen mit der Verhinderungspflege). Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst.

Bekomme ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?

Ja. Nach § 39c SGB V zahlt die Krankenkasse Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Pflege nötig ist, aber kein Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) für bis zu zehn Tage, wenn kein Platz gefunden wird.

Was kostet Kurzzeitpflege im Heim?

Je nach Einrichtung 3.000 bis 4.500 € im Monat. Die Pflegekasse übernimmt den pflegebedingten Anteil bis 3.539 €; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – oft 1.000 bis 1.500 € pro Monat – tragen Sie selbst. Für Kurzzeitpflege wird zusätzlich das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt.

Was ist die Alternative, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist?

Eine Betreuungskraft, die zu Hause einzieht. Diadema organisiert das in dringenden Fällen binnen 72 Stunden; die Kosten lassen sich über Verhinderungspflege, Pflegegeld und – nach acht Wochen – regulär über die 24-Stunden-Pflege finanzieren.

Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.

Auch wenn Sie noch nicht wissen, ob eine 24-Stunden-Betreuung das Richtige ist.

Beratung anfordern ☎ 0541 939334 90
Ratgeber

Weiterlesen im Ratgeber

Alle Ratgeber-Artikel ›

Weiterlesen

So hilft Diadema im Alltag.

Betreuungskraft schiebt Rollstuhl im Freien
Aus der Praxis

Sie müssen das nicht allein organisieren.

Pflegegrad, Kasse, Hilfsmittel, Betreuungskraft – wir begleiten Familien seit 2009 durch genau diese Schritte. Ein Anruf reicht, um zu klären, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.