Die Kurzantwort
- Heim: Ø 3.364 € Eigenanteil im ersten Jahr (Niedersachsen 3.008 €), für Pflegegrad 2 bis 5 gleich.
- 24-Stunden-Pflege bei Diadema: 2.242 € (PG 2) bis 1.599 € (PG 5) nach Kassenleistungen, dazu Kost & Logis von ca. 150–200 €.
- Zu Hause laufen Wohnkosten weiter — bei Miete kann das Heim günstiger sein, im abbezahlten Haus fast nie.
- Das Heim ist besser, wenn nachts dauerhaft Fachpflege nötig ist oder kein Zimmer für eine Betreuungskraft da ist.
Was das Pflegeheim wirklich kostet
Der Eigenanteil im Heim setzt sich aus vier Teilen zusammen: dem pflegebedingten Anteil (für Pflegegrad 2 bis 5 in einer Einrichtung gleich), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten. Bundesweit lag er am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € — 256 € mehr als ein Jahr zuvor.
| Region | Eigenanteil im 1. Jahr | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bundesdurchschnitt | 3.364 € | davon Pflege 1.775 €, Unterkunft/Verpflegung 1.068 €, Investitionen 521 € |
| Niedersachsen | 3.008 € | zweitgünstigstes Bundesland |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 € | in NRW gibt es zusätzlich Pflegewohngeld für Investitionskosten |
| Hamburg | 3.481 € | |
| Bremen | 3.761 € | teuerstes Bundesland |
Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 01.07.2026 und Landesvertretungen. Ab dem zweiten Jahr sinkt der pflegebedingte Anteil durch den Zuschlag der Pflegekasse (30 %, 50 %, ab dem vierten Jahr 75 %).
Der Vergleich nach Pflegegrad
| Pflegegrad | 24-Stunden-Pflege (Diadema)* | + Kost & Logis | Heim Niedersachsen, 1. Jahr | Heim Bund, 1. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 2.242 € | ca. 2.417 € | 3.008 € | 3.364 € |
| PG 3 | 1.990 € | ca. 2.165 € | 3.008 € | 3.364 € |
| PG 4 | 1.789 € | ca. 1.964 € | 3.008 € | 3.364 € |
| PG 5 | 1.599 € | ca. 1.774 € | 3.008 € | 3.364 € |
* Beispielpreis 3.015 € abzüglich Pflegegeld, Verhinderungspflege (295 €/Monat) und Entlastungsbetrag (131 €), sofern die Pflegekasse sie anerkennt; vor der Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis 333 € im Monat). Kost & Logis hier mit 175 € angesetzt.
Fair gerechnetDie Wohnkosten gehören in die Rechnung
Wer ins Heim zieht, gibt meist die Wohnung auf. Wer zu Hause bleibt, zahlt Miete oder Nebenkosten weiter. Deshalb zwei Beispiele, beide mit Pflegegrad 3:
Eigenes, abbezahltes Haus
Eigenanteil 1.990 € + Kost & Logis 175 € + Nebenkosten ca. 350 € = ca. 2.515 €. Das Heim in Niedersachsen kostet 3.008 € — und das Haus steht leer oder wird verkauft. Zu Hause ist günstiger.
Mietwohnung, Pflegegrad 2
Eigenanteil 2.242 € + Kost & Logis 175 € + Warmmiete ca. 800 € = ca. 3.217 €. Das Heim in Niedersachsen kostet 3.008 € im ersten Jahr, ab dem vierten Jahr deutlich weniger. Hier ist das Heim günstiger.
Die Nebenkosten und die Miete sind Annahmen; setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein. Bei Ehepaaren kippt die Rechnung deutlich: Zwei Heimplätze kosten das Doppelte, eine Betreuungskraft kann zwei Menschen im selben Haushalt betreuen — gegen einen Aufpreis, den wir im Angebot nennen.
Wann das Heim die bessere Wahl ist
- Nachts sind regelmäßig mehrere Einsätze nötig, die eine einzelne Betreuungskraft mit Ruhezeiten nicht leisten kann.
- Es ist dauerhaft medizinische Fachpflege nötig, etwa Beatmung oder intensive Wundversorgung.
- Es gibt kein eigenes Zimmer für eine Betreuungskraft.
- Starke Weglauftendenz bei Demenz, die eine geschützte Umgebung erfordert.
- Der Pflegebedürftige möchte selbst ins Heim, etwa wegen der Gesellschaft.
Wann die Betreuung zu Hause besser passt
- Der Mensch möchte in seiner Umgebung bleiben — bei Demenz ist das Vertraute oft das Wichtigste.
- Es geht vor allem um Grundpflege, Haushalt, Sicherheit und Gesellschaft; medizinische Aufgaben übernimmt ein Pflegedienst.
- Eine Eins-zu-eins-Betreuung ist gewünscht statt eines Personalschlüssels für viele Bewohner.
- Das Haus ist abbezahlt oder ein Ehepaar soll zusammenbleiben.
Zwischenlösungen und Wechsel
Es muss keine Entscheidung für immer sein. Kurzzeitpflege im Heim kann eine Probe sein, Tagespflege entlastet zu Hause. Viele Familien starten mit einer Betreuungskraft und wechseln später, wenn der Bedarf nachts zu groß wird. Wenn das Geld für beides nicht reicht, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden; Kinder zahlen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen. Mehr dazu: Wer zahlt was?
Ab 2027 sollen sich mit der Pflegereform sowohl die Leistungen zu Hause als auch die Zuschläge im Heim ändern. Wir rechnen Ihre Situation gern mit beiden Varianten durch.
Quellen: vdek, Eigenanteile in der stationären Pflege, Stichtag 01.07.2026 (Bund, Niedersachsen, NRW, Hamburg, Bremen); § 43c SGB XI; § 94 SGB XII. Stand: 28.10.2026.
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Häufige Fragen.
Was ist günstiger: 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim?
In den meisten Fällen ab Pflegegrad 3 die 24-Stunden-Pflege, besonders wenn die Wohnung abbezahlt ist. Bei Diadema bleiben nach Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag 1.599 bis 2.242 € im Monat, plus Kost und Logis. Im Heim lag der Eigenanteil im Juli 2026 im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 €. Wer zur Miete wohnt und Pflegegrad 2 hat oder schon mehrere Jahre im Heim lebt, kann im Heim günstiger fahren.
Was kostet ein Pflegeheim 2026 in Niedersachsen und NRW?
Laut vdek (Stichtag 01.07.2026) im ersten Jahr durchschnittlich 3.008 € im Monat in Niedersachsen, 3.671 € in Nordrhein-Westfalen, 3.761 € in Bremen und 3.481 € in Hamburg. Bundesweit sind es 3.364 €.
Wird das Pflegeheim mit der Zeit günstiger?
Ja, etwas. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben voll beim Bewohner.
Gibt es im Pflegeheim Pflegegeld?
Nein. Im Heim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag direkt an die Einrichtung; Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag fallen weg. Der Eigenanteil ist bei Pflegegrad 2 bis 5 in derselben Einrichtung gleich hoch.
Kann man später noch wechseln?
Ja, in beide Richtungen. Viele Familien beginnen mit einer Betreuungskraft zu Hause und wechseln, wenn nachts dauerhaft Pflegefachkräfte nötig werden. Bei Diadema gibt es keine Mindestlaufzeit; der Vertrag ist mit 14 Tagen Frist kündbar.
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