Das Wichtigste in Kürze
- Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Noch nicht beschlossen, Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027.
- Pflegegeld soll als „Entlastungsbudget“ steigen — daraus sollen aber auch Verbrauchs-Hilfsmittel und private Ersatzpflege bezahlt werden.
- Verhinderungspflege: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € soll entfallen. Für Familien mit Betreuungskraft fällt damit voraussichtlich ein Baustein der Finanzierung weg.
- Entlastungsbetrag (131 €) soll durch ein Sozialraumbudget bis 175 € ersetzt werden — ab Pflegegrad 2, nur für anerkannte Angebote.
- Pflegegrade: neue, höhere Schwellen für Neuanträge; wer schon eingestuft ist, behält seinen Grad.
Beschlossen oder Entwurf?
Ein Entwurf. Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) am 30.09.2026 verabschiedet, die erste Lesung im Bundestag ist für den 05.11.2026 angesetzt, der Bundesrat hat den Entwurf als besonders eilbedürftig erhalten. Die Bundesregierung will das Gesetz zum 01.01.2027 in Kraft setzen. In den Beratungen kann sich noch viel ändern — die SPD-Fraktion und mehrere Länder haben Nachbesserungen angekündigt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.
Was sich nach dem Entwurf ändern soll
| Leistung | Heute (2026) | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 / 599 / 800 / 990 € (PG 2–5) | „Entlastungsbudget“, höher als heute; in Fachmedien genannt: 380 / 630 / 890 / 1.080 €* |
| Hilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat zusätzlich | aus dem Entlastungsbudget zu bezahlen |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (§ 42a) | § 42a entfällt; neues Überbrückungsbudget für Notdienst und Kurzzeitpflege |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat ab PG 1 | Sozialraumbudget bis 175 €/Monat ab PG 2; PG 1 ohne Anspruch |
| Beratungsbesuch | § 37 Abs. 3, halbjährlich bzw. vierteljährlich | ab 2029 verpflichtende Pflegebegleitung |
| Pflegegrade | heutige Schwellen | höhere Punktschwellen für Neuanträge, Bestandsschutz für Eingestufte |
* Die Beträge stammen aus der Berichterstattung über die Kabinettsfassung; im Referentenentwurf vom Juni standen 386 / 638 / 889 / 1.079 €. Deshalb kursieren im Netz zwei Tabellen. Verbindlich ist erst der Gesetzestext nach Verabschiedung.
RechenbeispielWas der Entwurf für die 24-Stunden-Pflege bedeutet
Grundlage ist unser Beispielpreis von 3.015 € im Monat. Die erste Spalte zeigt unsere heutige Beispielrechnung mit Pflegegeld, anteiliger Verhinderungspflege (295 €) und Entlastungsbetrag (131 €). Die zweite zieht 2026 nur das Pflegegeld ab, die dritte nur das geplante Entlastungsbudget.
| Pflegegrad | 2026, alle Bausteine | 2026, nur Pflegegeld | 2027 laut Entwurf* |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 2.242 € | 2.668 € | ca. 2.635 € |
| PG 3 | 1.990 € | 2.416 € | ca. 2.385 € |
| PG 4 | 1.789 € | 2.215 € | ca. 2.125 € |
| PG 5 | 1.599 € | 2.025 € | ca. 1.935 € |
Eigenanteil im Monat, ohne Kost & Logis und vor der Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis 4.000 € im Jahr). Werden Verbrauchs-Hilfsmittel künftig aus dem Budget bezahlt, steigt der Betrag um bis zu 42 €. Die Kernaussage: Das höhere Entlastungsbudget gleicht den Wegfall der Verhinderungspflege für Familien mit Betreuungskraft nach dem Entwurf nicht aus. Ob das Überbrückungsbudget für eine Betreuungskraft eingesetzt werden kann, ist offen.
Pflegegrade: neue Schwellen, Bestandsschutz
Der Entwurf hebt die Punktschwellen an, ab denen ein Pflegegrad vergeben wird. Ein Grenzfall, der heute knapp Pflegegrad 2 erreicht, würde nach neuem Recht womöglich nur Pflegegrad 1 bekommen — und damit kein Geld mehr. Wer bereits eingestuft ist, behält seinen Grad. Für die Familien heißt das: Ist der Pflegebedarf gestiegen, lohnt der Antrag auf Höherstufung jetzt. Wie Sie die Begutachtung vorbereiten: Pflegegrad beantragen.
Checkliste: Was Sie 2026 noch tun sollten
- Verhinderungspflege 2026 abrufen. Das Budget von 3.539 € verfällt am 31.12.2026 — und 2027 gibt es den Jahresbetrag nach dem Entwurf nicht mehr. So geht’s.
- Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen, wenn der Bedarf gestiegen ist — noch nach heutigen Schwellen.
- Entlastungsbetrag prüfen: Gibt es ein Guthaben aus 2026, das Sie für Tagespflege oder anerkannte Angebote nutzen können? Entlastungsbetrag erklärt.
- Steuerbelege sammeln: Rechnungen und Überweisungen für 2026 für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
- Finanzierung 2027 durchrechnen — wir rechnen Ihre Situation mit dem Entwurf und mit dem heutigen Recht durch, kostenlos.
Weitere geplante Änderungen
Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab 2027 auf 0,9 % steigen. Ab 2029 sollen alle Leistungsbeträge jährlich angepasst werden; für 2028 ist keine Erhöhung vorgesehen. Wer Pflegegeld bezieht, soll ab 2029 statt des heutigen Beratungsbesuchs eine verpflichtende Pflegebegleitung abrufen — wer sie nicht nutzt, dem kann das Geld gekürzt werden.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“ (30.09.2026) und FAQ zum PNOG; Bundesrats-Drucksache 587/26; Bundestag, Tagesordnung 05.11.2026; geltendes Recht: §§ 37, 39, 42a, 45b SGB XI. Stand: 28.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
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Häufige Fragen.
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 30.09.2026 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 05.11.2026 angesetzt, der Bundesrat berät im November. Geplant ist das Inkrafttreten zum 01.01.2027. Bis dahin können sich Beträge und Regeln noch ändern; für 2026 gilt das heutige Recht.
Kann ich das Pflegegeld 2027 weiter für eine Betreuungskraft einsetzen?
Nach dem Entwurf ja. Das Pflegegeld soll künftig in Höhe eines Entlastungsbudgets gezahlt werden und bleibt eine Geldleistung, über die die Familie verfügt. Aus diesem Budget sollen allerdings auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und private Ersatzpflege bezahlt werden.
Was wird aus der Verhinderungspflege und den 3.539 €?
Der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI soll laut Kabinettsentwurf gestrichen werden. An seine Stelle soll ein Überbrückungsbudget für Notdienste und Kurzzeitpflege treten. Ob und wie eine Betreuungskraft daraus bezahlt werden kann, ist im Entwurf nicht eindeutig geregelt. Das Budget 2026 verfällt am 31.12.2026 – wer es noch nutzen kann, sollte es tun.
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?
Nein. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, sieht der Entwurf Bestandsschutz vor. Die höheren Punktschwellen sollen nur für neue Begutachtungen gelten.
Sollte ich einen Antrag auf Pflegegrad noch 2026 stellen?
Wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat oder noch kein Pflegegrad vorliegt: ja, möglichst bald. Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Für Anträge, die noch nach heutigem Recht beschieden werden, gelten die heutigen Schwellen.
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