Lachende Seniorin im Garten

Kurz gesagt

Pflegegrad 1 bekommen Menschen, deren Selbstständigkeit im Alltag gering beeinträchtigt ist. Bei der Begutachtung sind das 12,5 bis unter 27 Punkte. 1

  • Kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder einen Pflegedienst 2
  • Dazu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ein Zuschuss zum Hausnotruf und bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme 345
  • Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige 6

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung, und sie wird oft unterschätzt. Rund 952.000 gesetzlich Versicherte hatten 2025 Pflegegrad 1, fast alle leben zu Hause. 17 Viele Familien stellen den Antrag gar nicht, weil es kein Pflegegeld gibt. Dabei kommen über das Jahr mehr als 2.000 Euro an Leistungen zusammen, die den Alltag spürbar leichter machen. Hier erfahren Sie, wer Pflegegrad 1 bekommt, welche Leistungen 2026 gelten, und wie Sie den Entlastungsbetrag richtig einsetzen.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bedeutet: Ein Mensch kommt im Alltag weitgehend allein zurecht, braucht aber in einzelnen Bereichen schon regelmäßig Unterstützung. Das Gesetz spricht von einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. 1

Einfach erklärt

Stellen Sie sich die Begutachtung als Punkteskala von 0 bis 100 vor. Je mehr Hilfe jemand im Alltag braucht, desto mehr Punkte gibt es. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2. Wer Pflegegrad 1 hat, ist also nicht „ein bisschen pflegebedürftig“ im Sinne von Grundpflege rund um die Uhr. Es geht um die ersten Lücken im Alltag: das Putzen, das Einkaufen, die Treppe, das Duschen ohne Sorge vor einem Sturz.

Typische Situationen

Häufig geht es um Menschen, die

  • nach einem Sturz oder einer Operation unsicher auf den Beinen sind,
  • wegen Arthrose oder Rheuma schwere Hausarbeit nicht mehr schaffen,
  • erste Gedächtnislücken haben und Termine oder Medikamente vergessen (mehr zum Thema Demenz),
  • allein leben und sich beim Baden oder Duschen nicht mehr sicher fühlen,
  • durch eine chronische Erkrankung schneller erschöpfen.

Die Diagnose allein entscheidet aber nicht. Entscheidend ist, wie selbstständig jemand im Alltag ist.

Voraussetzungen: Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?

Für Pflegegrad 1 brauchen Sie bei der Begutachtung mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte. 1 Außerdem muss der Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. 7 Wer gesetzlich versichert ist, stellt den Antrag bei der Pflegekasse, das ist die Krankenkasse. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Bei privat Versicherten macht das Medicproof.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Der Gutachter schaut sich sechs Lebensbereiche an. Jeder Bereich zählt unterschiedlich stark: 1

ModulWas geprüft wirdGewichtung
1 MobilitätAufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2 Geistige und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Gespräche verstehen15 % (nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfe
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilettengang40 %
5 Umgang mit krankheitsbedingten AnforderungenMedikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf, Ruhe und Schlaf, Kontakte pflegen15 %

Hauswirtschaft, also Putzen, Kochen oder Einkaufen, fließt übrigens nicht in die Punkte ein. Sie wird zwar im Gutachten notiert, bestimmt aber nicht den Pflegegrad.

Punktgrenzen aller Pflegegrade

PflegegradPunkte (2026) 1
Pflegegrad 112,5 bis unter 27
Pflegegrad 227 bis unter 47,5
Pflegegrad 347,5 bis unter 70
Pflegegrad 470 bis unter 90
Pflegegrad 590 bis 100

Stand November 2026: Alle Beträge und Punktwerte auf dieser Seite gelten 2026. Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Änderungen ab 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.

Alle Pflegegrade im Vergleich finden Sie in unserer Übersicht der Pflegegrade.

Pflegegrad 1 Fallbeispiel: So kommen 21,25 Punkte zustande

Beispielrechnung · fiktive Person und fiktive Werte

Herr Brandt, 81 Jahre, lebt allein im ersten Stock. Seit einer Knieoperation geht er unsicher, die Treppe schafft er nur mit Pause und Geländer. Beim Duschen hat er Angst zu stürzen, deshalb wäscht er sich meist nur am Waschbecken. Den Rücken und die Füße erreicht er nicht. Seine Tabletten vergisst er hin und wieder, und manchmal weiß er nicht mehr, ob er sie schon genommen hat. Ansonsten ist er geistig klar, liest Zeitung und telefoniert täglich mit seiner Tochter.

ModulEinschätzung des Gutachters (vereinfacht)Rohpunktegewichtete Punkte
1 MobilitätTreppe und Umsetzen nur mit Mühe32,5
2 Geistige Fähigkeitenleichte Lücken beim Erinnern33,75 (zählt, weil höher als Modul 3)
3 Verhalten/Psycheunauffällig0–
4 SelbstversorgungHilfe beim Duschen, Waschen von Rücken und Füßen510
5 Krankheitsbedingte AnforderungenMedikamente brauchen Erinnerung15
6 Alltag und Kontaktegestaltet seinen Tag selbst00
Summe21,25 Punkte = Pflegegrad 1

Die Umrechnung von Rohpunkten in gewichtete Punkte folgt einer festen Tabelle im Gesetz. 1

Was Herr Brandt mit seinem Pflegegrad konkret anfangen kann, zeigt die Jahresrechnung weiter unten.

Leistungen bei Pflegegrad 1: Alle Ansprüche 2026 in der Tabelle

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Das Gesetz zählt in § 28a SGB XI genau auf, welche Leistungen es stattdessen gibt. 8

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz)bis 42 € im Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Badewannenlifter)leihweise oder mit max. 10 %/25 € Zuzahlung§ 40 Abs. 1, 3 SGB XI
Hausnotruf (Grundgebühr)bis 27 € im Monat§ 40 SGB XI (technisches Pflegehilfsmittel)
Wohnumfeldverbesserung (Umbau)bis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe)224 € im Monat§ 45f SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)bis 40 € im Monat für die Anwendung + bis 30 € für ergänzende Unterstützung§§ 39a, 40a, 40b SGB XI
Pflegeberatungkostenlos§ 7a SGB XI
Beratungsbesuch zu Hausehalbjährlich möglich, kostenlos§ 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegekurse für Angehörigekostenlos§ 45 SGB XI
Zuschuss bei vollstationärer Pflege (Heim)131 € im Monat§ 43 Abs. 3 SGB XI

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Leistunggibt es ab
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)Pflegegrad 2: 347 € im Monat
Pflegesachleistung für den Pflegedienst (§ 36 SGB XI)Pflegegrad 2
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI)Pflegegrad 2
Tages- und Nachtpflege als eigenes Budget (§ 41 SGB XI)Pflegegrad 2
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (§ 44 SGB XI)Pflegegrad 2

Gut zu wissen: Tagespflege und Kurzzeitpflege sind bei Pflegegrad 1 nicht ganz ausgeschlossen. Sie können die Kosten dafür über den Entlastungsbetrag abrechnen. 2 Nach einem Krankenhausaufenthalt kann außerdem die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege bezahlen, wenn kein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt (§ 39c SGB V). 9

Seniorin mit leichtem Unterstützungsbedarf erhält Hilfe beim Einkaufen
Pflegegrad 1

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Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Geld zur freien Verfügung. Die Pflegekasse zahlt zweckgebunden: Sie erstattet Rechnungen oder übernimmt Kosten direkt beim Anbieter. Über ein Jahr gerechnet kommt trotzdem einiges zusammen.

Beispielrechnung · fiktive Werte

Leistung (2026)pro Monatpro Jahr
Entlastungsbetrag131 €1.572 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €504 €
Hausnotruf (Grundgebühr)27 €324 €
laufende Leistungen zusammen200 €2.400 €
zusätzlich einmalig: Umbau, z. B. bodengleiche Dusche–bis 4.180 € je Maßnahme

Herr Brandt aus unserem Fallbeispiel nutzt 2026 den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, bestellt monatlich Pflegehilfsmittel, hat einen Hausnotruf und lässt die Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen. Damit erhält er in diesem Jahr Leistungen im Wert von bis zu 6.580 Euro. Die laufenden 2.400 Euro wiederholen sich jedes Jahr, der Umbauzuschuss nicht. Er gilt je Maßnahme, und ein neuer Zuschuss ist erst möglich, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert. 5

Den Hausnotruf zahlt die Kasse nur, wenn er nötig ist, typischerweise bei Menschen, die allein leben. 4

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: 131 Euro richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 131 Euro im Monat und gilt 2026 unverändert. 2 Ausgezahlt wird er nicht. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für anerkannte Hilfe.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können

  • Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung: Putzen, Wäsche, Einkaufen, Begleitung zum Arzt oder Spaziergang. Voraussetzung: Der Anbieter ist nach dem Recht Ihres Bundeslandes als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt. 2
  • Ambulanter Pflegedienst, auch für die Körperpflege: Das ist eine Besonderheit von Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung genutzt werden, bei Pflegegrad 1 schon. Der Pflegedienst kann Ihnen also beim Duschen oder Anziehen helfen. 2
  • Tages- oder Nachtpflege: Einzelne Tage in einer Tagespflege lassen sich damit bezahlen. 2
  • Kurzzeitpflege: etwa für ein paar Tage nach einem Krankenhausaufenthalt. 2

Nicht erstattet werden private Helfer ohne Anerkennung, also zum Beispiel die Nachbarin, die Sie bar bezahlen. In einigen Bundesländern können sich Nachbarn oder Bekannte aber als Einzelhelfer registrieren lassen, oft nach einem kurzen Kurs. Fragen Sie dazu bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt nach.

So kommt das Geld an: Kostenerstattung in 4 Schritten

  1. Anerkannten Anbieter finden: Die Pflegekassen führen Listen. Auch Pflegestützpunkte helfen weiter.
  2. Leistung nutzen und Rechnung erhalten: Auf der Rechnung stehen Datum, Leistung und Ihr Name.
  3. Rechnung einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab und Sie müssen nichts vorstrecken.
  4. Erstattung: Die Kasse zahlt bis zur Höhe Ihres angesparten Betrags.

Ansparen: bis zum 30. Juni des Folgejahres

Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, verfällt nicht sofort. Es sammelt sich über das Jahr an. Nicht genutzte Beträge aus 2026 können Sie noch bis zum 30. Juni 2027 einsetzen. 2

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe: Wie viele Stunden sind drin?

Eine eigene „Haushaltshilfe-Leistung“ gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Die Haushaltshilfe wird über den Entlastungsbetrag bezahlt. Wie viele Stunden das sind, hängt vom Stundensatz des Anbieters ab, und der unterscheidet sich je nach Region und Anbieter deutlich.

Beispielrechnung · fiktive Stundensätze, keine Marktdaten

Stundensatz des Anbieters (Beispiel)Stunden im Monat mit 131 €etwa pro Woche
25 €5,2 Stundengut 1 Stunde
35 €3,7 Stundenknapp 1 Stunde
45 €2,9 Stundenca. 40 Minuten

Praxistipp: Viele Familien bündeln die Stunden. Statt jede Woche eine Stunde kommt die Hilfe alle zwei Wochen für zwei Stunden. Das lohnt sich für Fenster, Bettwäsche und den Großeinkauf. Fragen Sie den Anbieter vorab nach Anfahrtskosten. Sie gehen sonst vom Budget ab.

Pflegegrad 1: Geldleistung für Angehörige?

Die ehrliche Antwort: Nein, direkt nicht. Pflegegeld, das Angehörige als Anerkennung weitergegeben bekommen, gibt es erst ab Pflegegrad 2. 8 Auch Rentenpunkte für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2. 10

Trotzdem können Angehörige profitieren:

  • Entlastung statt Geld: Der Entlastungsbetrag bezahlt die Hilfe, die sonst an Ihnen hängen bleibt, zum Beispiel Putzen oder die Begleitung zum Arzt.
  • Registrierte Nachbarschaftshilfe: In manchen Bundesländern können sich Angehörige, die nicht im selben Haushalt leben, oder Nachbarn als Helfer anerkennen lassen und über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Regeln sind je nach Land unterschiedlich. Verwandte bis zum zweiten Grad sind oft ausgeschlossen.
  • Freistellung im Job: Berufstätige Angehörige können bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage freinehmen und dafür Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Auch Pflegezeit (bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten) und Familienpflegezeit (mehr als 25 Beschäftigte) sind möglich. 11
  • Kostenlose Pflegekurse und Schulungen, auch bei Ihnen zu Hause. 6

Weitere Leistungen: Hilfsmittel, Hausnotruf, Umbau, Wohngruppe, Beratung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat)

Dazu gehören Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Sie stellen einmal einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach liefert ein Anbieter die Produkte meist monatlich und rechnet direkt ab. 3

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Badewannenlifter werden meist leihweise gestellt. Kauft die Kasse, zahlen Sie zu: 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. 3 Hilfsmittel der Krankenkasse wie Rollator oder Duschhocker verordnet die Ärztin oder der Arzt, und zwar unabhängig vom Pflegegrad.

Hausnotruf

Wer allein lebt und im Notfall nicht sicher ans Telefon käme, kann einen Hausnotruf beantragen. Die Pflegekasse übernimmt seit 1. April 2026 bis zu 27 Euro der monatlichen Grundgebühr. 4 Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder ein Bereitschaftsdienst kosten oft extra.

Wohnumfeld verbessern: bis 4.180 € je Maßnahme

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer machen: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift, breitere Türen, Rampen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, etwa ein Ehepaar, sind es bis zu 8.360 Euro. Für eine gemeinsame Wohnung gilt eine Obergrenze von 16.720 Euro je Maßnahme. 5 Wichtig: Erst beantragen, dann bauen. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und warten Sie die Zusage ab.

Ambulant betreute Wohngruppe

Wer in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, erhält einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat, auch mit Pflegegrad 1 (§ 45f SGB XI). 12

Digitale Pflegeanwendungen

Für zugelassene digitale Pflegeanwendungen, zum Beispiel Apps zum Gedächtnistraining oder zur Sturzvorbeugung, übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 Euro im Monat. Für die ergänzende Unterstützung durch einen Pflegedienst bei der Nutzung kommen bis zu 30 Euro dazu. 16 Noch gibt es nur wenige zugelassene Anwendungen. Fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrer Pflegekasse nach.

Beratung, Pflegekurse, Beratungsbesuch

  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Sie haben Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, auf Wunsch zu Hause. 6
  • Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Bei Pflegegrad 1 können Sie halbjährlich einen kostenlosen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nutzen. Pflicht ist er nicht. 6
  • Pflegekurse (§ 45 SGB XI): kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Helfer. 6

Pflegegrad 1 im Pflegeheim

Wer mit Pflegegrad 1 in ein Pflegeheim zieht, erhält von der Pflegekasse einen Zuschuss von 131 Euro im Monat. 13 Den Rest zahlen Sie selbst. Das ist meist mehrere Tausend Euro im Monat. Ein Heim ist bei Pflegegrad 1 deshalb selten die passende Lösung.

Beruf und Pflege: Freistellung für Angehörige

Berufstätige Angehörige können bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage freinehmen und dafür Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Auch Pflegezeit (bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten) und Familienpflegezeit (mehr als 25 Beschäftigte) sind möglich. 11

Checkliste: Leistungen bei Pflegegrad 1 voll nutzen

  • Entlastungsbetrag-Guthaben abfragen und einsetzen, bevor es verfällt (Guthaben aus 2026 bis 30.06.2027), zum Beispiel für eine Grundreinigung oder ein paar Tage Tagespflege.
  • Umbau beantragen, bevor gebaut wird. Erst die Zusage der Pflegekasse abwarten, dann den Auftrag vergeben.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen, falls noch nicht geschehen.
  • Hausnotruf prüfen, wenn Ihr Angehöriger allein lebt.
  • Höherstufung prüfen: Hat sich der Zustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert? Dann lohnt ein Antrag auf Höherstufung.
  • Erstantrag nicht aufschieben: Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Hilfe braucht, sollte den Antrag jetzt stellen. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.
  • Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) in Anspruch nehmen.

Früher Pflegestufe 0: Was aus der eingeschränkten Alltagskompetenz wurde

Bis Ende 2016 gab es keine Pflegegrade, sondern Pflegestufen. Wer zwar körperlich wenig Hilfe brauchte, aber zum Beispiel wegen einer Demenz im Alltag eingeschränkt war, bekam oft die sogenannte „Pflegestufe 0“. Gemeint war damit eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne eigene Pflegestufe.

Am 1. Januar 2017 wurden alle Pflegestufen automatisch in Pflegegrade übergeleitet. Menschen mit Pflegestufe 0 kamen dabei in Pflegegrad 2, nicht in Pflegegrad 1. 14 Pflegegrad 1 ist also keine Fortsetzung der alten Pflegestufe 0. Es ist eine neue Stufe. Sie wurde für Menschen geschaffen, die früher gar keine Leistungen bekommen hätten.

früher (bis 2016)heute (seit 2017)
keine Pflegestufe, geringer HilfebedarfPflegegrad 1 möglich (neu begutachtet)
Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz)Pflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 3

Pflegegrad 1 ist also auch nicht dasselbe wie die frühere Pflegestufe 1.

Wenn der Bedarf wächst: Höherstufung und Betreuung zu Hause

5,0 von 5 bei Google · Familienbetrieb aus Osnabrück seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen

Pflegegrad 1 ist oft ein Anfang. Bei vielen Menschen nimmt der Unterstützungsbedarf im Lauf der Zeit zu, etwa nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Demenz fortschreitet. Dann passt der Pflegegrad nicht mehr zur Wirklichkeit.

Anzeichen, dass eine Höherstufung sinnvoll sein kann:

  • Hilfe ist nicht mehr nur beim Duschen, sondern auch beim Anziehen, auf der Toilette oder beim Essen nötig.
  • Ihr Angehöriger findet sich in der eigenen Wohnung oder auf vertrauten Wegen nicht mehr zurecht.
  • Es gibt nächtliche Unruhe, Ängste oder Momente, in denen er oder sie nicht allein bleiben kann.
  • Die Familie leistet inzwischen täglich Hilfe, oft ohne es so zu nennen.

Dann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Schon der Sprung auf Pflegegrad 2 bedeutet 2026 zusätzlich 347 Euro Pflegegeld im Monat oder bis zu 796 Euro für einen Pflegedienst, dazu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und Rentenpunkte für pflegende Angehörige. 15 Wie Sie vorgehen und was Sie tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt, finden Sie unter Widerspruch und Höherstufung. Mehr zu den Leistungen lesen Sie bei Pflegegrad 2.

Und wenn jemand gar nicht mehr allein sein kann? Für die meisten Menschen mit Pflegegrad 1 ist eine Betreuung rund um die Uhr noch kein Thema, und wir sagen das auch so. Wenn der Bedarf aber deutlich wächst, gibt es eine Alternative zum Pflegeheim: eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt und im Alltag unterstützt. Seit 2009 haben wir als Familienbetrieb aus Osnabrück über 4.000 solcher Betreuungen vermittelt. Wie das funktioniert, was es kostet und welche Kassenleistungen ab Pflegegrad 2 dazukommen, lesen Sie im Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege und auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 2.

Antrag und Begutachtung in Kürze

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Ein formloser Anruf oder Brief genügt, Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Danach kommt der Medizinische Dienst zu Ihnen nach Hause oder meldet sich per Telefon oder Video. Bereiten Sie sich vor: Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, aktuelle Arztberichte und eine vertraute Person beim Termin helfen, den Alltag realistisch darzustellen.

Alle Schritte und Fristen finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Stand: November 2026 · zuletzt geprüft am 06.11.2026

Gut beraten

Gut beraten, auch wenn es noch keine Betreuung braucht

Pflegegrad 1 ist für die meisten Familien der Moment, in dem sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Pflege beschäftigen. Wenn Sie wissen möchten, welche Hilfe heute zu Ihrer Situation passt und was später möglich ist, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie ehrlich und unverbindlich, und wir sagen Ihnen auch, wenn eine Betreuung zu Hause noch nicht nötig ist. Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Land, Telefon 0541 939334 91 · Kontakt aufnehmen. Diadema Pflege: Familienbetrieb aus Osnabrück, seit 2009 · über 4.000 Vermittlungen · Google-Bewertung 5,0 · keine Vermittlungsgebühr

Beratungsgespräch mit einer Betreuungskraft und einer Seniorin
Über uns

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Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.

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FAQ

Häufige Fragen.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung. Er gilt für Menschen, deren Selbstständigkeit gering beeinträchtigt ist, also mit 12,5 bis unter 27 Punkten in der Begutachtung. Es gibt kein Pflegegeld, aber zweckgebundene Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Umbau.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?

Es gibt kein Geld zur freien Verfügung. 2026 stehen Ihnen aber bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und bis zu 27 Euro für den Hausnotruf zu, zusammen bis zu 200 Euro im Monat. Dazu kommt ein einmaliger Umbauzuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, 2026 sind das 347 Euro im Monat. Wenn Angehörige Ihnen schon regelmäßig beim Waschen, Anziehen oder bei der Orientierung helfen, kann sich eine Höherstufung lohnen.

Lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 1 noch?

Ja. 2026 erhalten Sie die vollen Leistungen ab dem Monat des Antrags. Und ein anerkannter Pflegegrad ist eine gute Grundlage für eine spätere Höherstufung.

Wer bekommt die 131 Euro bei Pflegegrad 1?

Den Entlastungsbetrag bekommt der Mensch mit Pflegegrad, nicht der Angehörige. Die Pflegekasse zahlt ihn nicht aus, sondern erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter, zum Beispiel für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, einen Pflegedienst oder Tagespflege.

Kann der Entlastungsbetrag an die Tochter oder den Sohn gezahlt werden?

In der Regel nicht. Erstattet werden nur Leistungen von Anbietern, die nach Landesrecht anerkannt sind. In einigen Bundesländern können sich Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. Nahe Verwandte sind dabei aber oft ausgeschlossen. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt sagt Ihnen, was in Ihrem Land gilt.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 1?

Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Die Hilfe wird über den Entlastungsbetrag bezahlt. Bei einem Stundensatz von 35 Euro reichen 131 Euro für knapp vier Stunden im Monat. Angespartes Guthaben können Sie für größere Einsätze bündeln.

Darf der Pflegedienst bei Pflegegrad 1 beim Duschen helfen?

Ja. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Hilfe bei der Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 ist das über den Entlastungsbetrag nicht mehr möglich, dafür gibt es dann die Pflegesachleistung.

Ist Pflegegrad 1 dasselbe wie Pflegestufe 1 oder Pflegestufe 0?

Nein. Pflegestufe 1 und Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) wurden 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet. Pflegegrad 1 ist eine neue Stufe für Menschen, die früher keine Leistungen der Pflegeversicherung bekommen hätten.

Welchem Grad der Behinderung entspricht Pflegegrad 1?

Keinem bestimmten. Pflegegrad und Grad der Behinderung werden getrennt festgestellt: der Pflegegrad von der Pflegekasse, der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt. Einen Schwerbehindertenausweis müssen Sie gesondert beantragen.

Wer darf bei Pflegegrad 1 pflegen?

Jeder, den Sie sich wünschen: Angehörige, Freunde, Nachbarn. Bezahlt über den Entlastungsbetrag werden aber nur anerkannte Anbieter. Eine Mindeststundenzahl oder eine Ausbildung ist für die private Hilfe nicht nötig.

Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.

Kerstin Land und das Team in Osnabrück helfen beim Pflegegrad, bei den Kassenleistungen und bei der Frage, ob eine Betreuungskraft im Haus passt. Vorab: Häufige Fragen · Unser Team.

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