Kurzantwort
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei gesetzlich Versicherten sitzt sie bei der Krankenkasse. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht. Die Kasse schickt dann das Formular. Über den Antrag muss sie spätestens nach 25 Arbeitstagen entscheiden.1 Geld gibt es frühestens ab dem Antrag, deshalb lohnt sich kein Tag Warten.3
Das Wichtigste in 4 Punkten
- Formlos starten: Der Antrag braucht keine bestimmte Form. Das Datum zählt, an dem die Kasse von Ihrem Wunsch erfährt.
- Nicht warten: Die Pflegekasse zahlt nicht rückwirkend für die Zeit vor dem Antragsmonat.3
- Fristen kennen: 25 Arbeitstage bis zum Bescheid. Ist die Kasse zu spät, zahlt sie Ihnen 70 € je angefangener Woche.1
- Eilfälle: Nach dem Krankenhaus, im Hospiz oder bei Palliativversorgung muss die Begutachtung oft schon innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen.2
Ihr Vater kommt nach einem Sturz nicht mehr allein zurecht. Ihre Mutter vergisst den Herd. Meist kommt der Moment, in dem eine Familie Hilfe braucht, unerwartet. Der erste Schritt ist dann fast immer derselbe: den Pflegegrad beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wo und wie Sie den Antrag stellen, wer ihn unterschreiben darf, wie Sie das Formular ausfüllen und welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss. Wir sind seit 2009 Familienbetrieb in Osnabrück und haben über 4.000 Familien bei der Betreuung zu Hause begleitet. Viele davon standen genau an diesem Punkt.
Pflegegrad beantragen in 6 Schritten
- Antrag stellen: Pflegekasse anrufen oder kurz schreiben. Damit steht das Antragsdatum fest.
- Bestätigung sichern: Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung, besonders nach einem Anruf.
- Formular ausfüllen: Die Kasse schickt Ihnen das Antragsformular. Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person füllt es aus, unterschreibt und schickt es zurück.
- Pflegeberatung nutzen: Nach einem Erstantrag bietet Ihnen die Kasse innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung an, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.4
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof) meldet sich für einen Termin und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag ist.
- Bescheid prüfen: Mit dem Bescheid kommt das Gutachten.5 Stimmt der Pflegegrad nicht, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch.6
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Gesetzlich versichert
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie gehört zur Krankenkasse, auf deren Versichertenkarte der Name steht. Sie brauchen also keine neue Adresse herauszusuchen: Telefonnummer, Postanschrift oder Online-Portal der Krankenkasse genügen. Schreiben Sie in der Anschrift zur Sicherheit „– Pflegekasse –“ dazu.
Privat versichert
Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die private Pflege-Pflichtversicherung besteht. Eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung ändert daran nichts. Die Begutachtung übernimmt hier nicht der Medizinische Dienst, sondern die Firma Medicproof.7 Auch die privaten Versicherer müssen die 25-Arbeitstage-Frist einhalten und bei Verspätung 70 € je Woche zahlen.1
Und wenn ich mich an die falsche Stelle wende?
Das passiert öfter, als man denkt, etwa wenn Sie Ihr Anliegen beim Sozialamt oder bei der Rentenversicherung vortragen. Ein Antrag, der bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger oder bei der Gemeinde eingeht, muss unverzüglich an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Er gilt dann als an dem Tag gestellt, an dem er dort eingegangen ist.8 Ihr Antragsdatum geht also nicht verloren. Schneller ist trotzdem der direkte Weg zur Pflegekasse.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Die vier Wege
Jede telefonische oder schriftliche Mitteilung an die Pflegekasse, mit der Sie Pflegeleistungen wünschen, gilt als Antrag.9 Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem davon ab, wie gut Sie das Datum später belegen können.
| Weg | So geht’s | Nachweis des Datums | Unser Rat |
|---|---|---|---|
| Telefon | Pflegekasse anrufen, Antrag mündlich stellen | schwach, nur mit schriftlicher Bestätigung | Gut für den schnellen Start. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner und lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. |
| Brief, Fax, E-Mail | kurzes formloses Schreiben (Musterbrief unten) | gut: Einschreiben, Faxprotokoll, gesendete E-Mail | Der sicherste Weg. Bei E-Mail einen Screenshot der gesendeten Nachricht aufheben. |
| Online-Portal oder App der Krankenkasse | Antrag im Kundenbereich auslösen | gut: Eingangsbestätigung im Portal | Praktisch, wenn ein Zugang schon besteht. Nicht extra einrichten, wenn es eilt. |
| Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung | Antrag mit Hilfe vor Ort stellen | gut, wenn dort direkt weitergeleitet wird | Hilfreich bei Unsicherheit. Warten Sie aber nicht wochenlang auf einen Termin, sondern stellen Sie den Antrag vorher formlos. |
Achtung bei Online-Diensten
Manche Internetseiten bieten an, „kostenlos den Pflegegrad zu beantragen“, und lassen sich dafür eine Vollmacht unterschreiben. Ihre Gesundheitsdaten landen dann bei einer fremden Firma. Den Antrag stellen Sie genauso schnell selbst, und zwar ohne Umweg.
Musterbrief: formloser Antrag auf Pflegegrad
Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Versichertennummer: A123456789
An die
[Name der Krankenkasse]
– Pflegekasse –
[Anschrift]
[Ort], den [Datum]
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.
Bitte senden Sie mir die nötigen Antragsunterlagen zu und bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.
[Optional, wenn Angehörige schreiben: Ich stelle diesen Antrag als Bevollmächtigte/r für Frau/Herrn … , geb. am … . Eine Kopie der Vollmacht liegt bei.]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wer darf den Antrag stellen?
Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person selbst, denn um ihre Leistungen geht es. Sie muss das Formular grundsätzlich auch unterschreiben. Kann sie das nicht mehr, dürfen andere für sie handeln:
Angehörige und Bevollmächtigte
Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige dürfen den Antrag stellen und unterschreiben, wenn die pflegebedürftige Person sie dazu bevollmächtigt hat.9 Das kann eine Vorsorgevollmacht sein oder eine einfache schriftliche Vollmacht für Behördengänge. Legen Sie dem Antrag eine Kopie bei. Gibt es noch keine Vollmacht und kann Ihr Angehöriger noch selbst unterschreiben, reicht eine kurze Vollmacht.
Praxistipp
Rufen dürfen Sie als Angehöriger in jedem Fall. Melden Sie den Bedarf telefonisch an, damit das Datum feststeht, und klären Sie die Unterschrift danach. In vielen Familien, die wir betreuen, war genau das der Moment, in dem auch die Vollmacht endlich geregelt wurde.
Rechtliche Betreuer und Eltern
Ist ein rechtlicher Betreuer bestellt, stellt er den Antrag, wenn sein Aufgabenkreis das umfasst. Eine Kopie des Betreuerausweises gehört zum Antrag. Mehr dazu: Betreuungsvollmacht. Für Kinder stellen die Eltern den Antrag.
Kann der Hausarzt den Pflegegrad beantragen?
Nein. Der Hausarzt kann den Antrag nicht anstelle der pflegebedürftigen Person stellen, denn er ist kein Vertreter in Versicherungsfragen. Eine ärztliche Bescheinigung ist für den Antrag auch nicht nötig. Trotzdem ist die Hausarztpraxis eine wichtige Hilfe:
- Sie kann Arztbriefe, Befunde und einen aktuellen Medikationsplan zusammenstellen, die Sie dem Gutachter zeigen.
- Sie kann einschätzen, ob ein Antrag oder eine Höherstufung sinnvoll ist, und Ihnen dazu raten.
- Sie kennt oft den Pflegestützpunkt oder Beratungsstellen vor Ort.
Bitten Sie die Praxis früh um diese Unterlagen. Den Antrag selbst stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse.
Der Sozialdienst im Krankenhaus
Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in der Reha, ist der Sozialdienst der Klinik Ihr bester Ansprechpartner. Er kann den Antrag mit dem Einverständnis des Patienten oder der bevollmächtigten Person direkt an die Pflegekasse schicken und das Eilverfahren anstoßen (siehe unten). Sprechen Sie den Sozialdienst schon in den ersten Tagen an, nicht erst am Entlassungstag.

Ihr Angehöriger kommt bald aus dem Krankenhaus?
Wir organisieren die Betreuung zu Hause – auch wenn der Pflegegrad noch nicht feststeht. Kerstin Land berät Sie persönlich: 0541 939334 90
Antrag auf Pflegegrad: das Formular Schritt für Schritt
Ein bundesweit einheitliches Antragsformular gibt es nicht. Jede Pflegekasse hat ihr eigenes, viele bieten es als PDF zum Herunterladen an. Die Fragen ähneln sich aber stark. Diese Abschnitte finden Sie fast immer:
| Abschnitt im Formular | Was gefragt wird | Unser Tipp |
|---|---|---|
| Art des Antrags | Erstantrag, Höherstufung oder Änderung der Leistung | Beim ersten Antrag „Erstantrag“ ankreuzen. Höherstufung nur, wenn schon ein Pflegegrad besteht. |
| Persönliche Angaben | Name, Anschrift, Versichertennummer, Telefon | Eine Telefonnummer angeben, unter der tagsüber jemand erreichbar ist, damit der Begutachtungstermin nicht platzt. |
| Betreuer oder Bevollmächtigter | Name und Anschrift der vertretenden Person | Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beilegen. |
| Gewünschte Leistung | Pflegegeld, Pflegesachleistung (Pflegedienst), Kombination, Tages- oder Nachtpflege, vollstationäre Pflege | Wer zu Hause durch Angehörige und eine Betreuungskraft versorgt wird, wählt in der Regel Pflegegeld. Sie können die Leistungsart später ändern. |
| Wer pflegt? | Name der Pflegeperson(en), Umfang pro Woche | Alle Angehörigen nennen, die regelmäßig helfen. Das ist auch für deren Rentenansprüche wichtig. |
| Ursache der Pflegebedürftigkeit | Unfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wehrdienst- oder Impfschaden | Nur ankreuzen, wenn es zutrifft. Dann kann ein anderer Träger vorrangig zuständig sein. |
| Beihilfe / Heilfürsorge | Beamte, Versorgungsempfänger, ihre Angehörigen | Bei Beihilfe zahlt die Pflegekasse anteilig. Die Beihilfestelle separat informieren. |
| Bankverbindung | Konto für das Pflegegeld | Das Konto der pflegebedürftigen Person oder ein Konto, auf das die bevollmächtigte Person Zugriff hat. |
| Aufenthaltsort | abweichende Adresse, z. B. Krankenhaus, Reha, Kurzzeitpflege | Unbedingt ausfüllen, sonst kommt der Gutachter an die falsche Adresse. |
| Ansprechpartner für den Termin | wer beim Hausbesuch dabei sein soll | Eine vertraute Person eintragen, die die Pflegesituation gut kennt. |
| Schweigepflichtentbindung | Erlaubnis, dass Ärzte Befunde an den Gutachter geben | Unterschreiben, sonst fehlen dem Gutachter wichtige Unterlagen. Sie können die Erlaubnis jederzeit widerrufen. |
Das Formular muss nicht am selben Tag zurück. Wichtig ist, dass der Antrag selbst früh gestellt ist. Fordert die Kasse zwingend nötige Unterlagen nach, ruht die 25-Tage-Frist, bis sie da sind.1 Schicken Sie das Formular deshalb zügig und vollständig zurück und behalten Sie eine Kopie.
Auch Hilfsmittel gleich ansprechen
Rollator, Pflegebett, Hausnotruf oder ein Umbau im Bad werden bei der Begutachtung mitgeprüft. Notieren Sie, was fehlt, und sprechen Sie es beim Termin an.
Kostenloser Leitfaden als PDF: Pflegegrad beantragen
Alle Schritte vom Antrag bis zum Bescheid auf zwei Seiten, mit Unterlagen-Checkliste und Fristen. Zum Ausdrucken und Abhaken.
PDF herunterladen
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
- Versichertenkarte bzw. Versichertennummer
- Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises
- Arztbriefe, Entlassungsberichte aus Krankenhaus und Reha
- Aktueller Medikationsplan vom Hausarzt
- Liste vorhandener Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
- Berichte von Pflegedienst, Physio- oder Ergotherapie
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Notizen zum Alltag: Wobei braucht die Person täglich Hilfe, auch nachts? (Vorlage: Pflegetagebuch)
Ab wann zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antrag, frühestens aber ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen.3 Daraus ergeben sich zwei Fälle:
Fall 1: Die Pflegebedürftigkeit besteht schon länger. Dann zählt der ganze Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Beispiel: Ihre Mutter braucht seit Februar Hilfe, Sie stellen den Antrag am 28. Mai. Die Kasse zahlt ab dem 1. Mai – für Februar bis April bekommen Sie nichts.
Fall 2: Die Pflegebedürftigkeit tritt im selben Monat ein. Dann zählt der Tag des Antrags. Beispiel: Ihr Vater hat am 3. Mai einen Schlaganfall, der Antrag geht am 10. Mai ein. Die Leistungen beginnen am 10. Mai.
Beide Beispiele mit fiktiven Werten.
Außerdem müssen Versicherte in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung gewesen sein. Bei Kindern reicht es, wenn ein Elternteil das erfüllt.3
Was ein Monat Warten kostet
Pflegegeld, das wegen eines späten Antrags verloren geht, holt niemand zurück. So viel ist es pro Monat:10
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2026 | Verlust bei 3 Monaten Zögern |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (Entlastungsbetrag bis 131 €) | bis 393 € Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 1.041 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.797 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 2.400 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.970 € |
Stand November 2026: Alle Beträge und Punktwerte auf dieser Seite gelten 2026. Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Änderungen ab 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Was jeder Pflegegrad sonst noch bringt: Pflegegrad 1 · Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5
Welcher Pflegegrad ist realistisch? Pflegegrad-Rechner
Unsicher, ob es „schon reicht“?
Stellen Sie den Antrag trotzdem. Ob ein Pflegegrad vorliegt, entscheidet die Begutachtung, nicht Sie. Ein abgelehnter Antrag kostet Sie nichts, ein später Antrag kostet Geld.
Fristen: Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen.1 Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage. In der Praxis sind das gut fünf Wochen. Diese Fristen gelten im Überblick:
| Was | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kasse gibt den Auftrag an den Medizinischen Dienst | 3 Arbeitstage nach Antragseingang | § 18 Abs. 1 SGB XI 11 |
| Pflegeberatung: Termin oder Beratungsgutschein | 2 Wochen nach Erstantrag | § 7b Abs. 1 SGB XI 4 |
| Keine Begutachtung erfolgt → Kasse muss 3 unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen | nach 20 Arbeitstagen | § 18 Abs. 3 SGB XI 11 |
| Bescheid der Pflegekasse | 25 Arbeitstage nach Antragseingang | § 18c Abs. 1 SGB XI 1 |
| Begutachtung in Eilfällen (Krankenhaus, Reha, Hospiz, Palliativ) | 5 Arbeitstage | § 18a Abs. 5 SGB XI 2 |
| Begutachtung zu Hause bei angekündigter Pflegezeit/Familienpflegezeit | 10 Arbeitstage | § 18a Abs. 6 SGB XI 2 |
| Widerspruch gegen den Bescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | § 84 SGG 6 |
70 Euro je Woche, wenn die Kasse zu spät ist
Hält die Pflegekasse die 25 Arbeitstage oder eine verkürzte Begutachtungsfrist nicht ein, muss sie Ihnen für jede angefangene Woche der Verspätung 70 € zahlen. Die erste Zahlung ist spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf fällig.1 Nach dem Gesetzeswortlaut müssen Sie das Geld nicht extra anfordern. Ein kurzer Hinweis an die Kasse schadet aber nicht.
Kein Geld gibt es, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel weil ein Termin von Ihrer Seite abgesagt wurde oder Unterlagen fehlen. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die vollstationär im Heim leben und schon mindestens Pflegegrad 2 haben.1
Eilantrag: wenn es schnell gehen muss
In bestimmten Situationen muss die Begutachtung deutlich schneller stattfinden. Einen eigenen „Eilantrag“-Vordruck gibt es nicht. Sie stellen einen normalen Antrag und weisen auf die Eilsituation hin. Das Gesetz kennt diese Fälle:2
Nach dem Krankenhaus oder der Reha
Liegt die Person im Krankenhaus oder in einer stationären Reha und ist die Begutachtung dort nötig, um die Versorgung danach zu sichern, muss sie spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang stattfinden. Dabei prüft der Gutachter zunächst nur, ob eine Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Das ausführliche Gutachten folgt später.2 Die Pflegekasse entscheidet nach der Empfehlung unverzüglich.1
Geht es direkt aus der Klinik in die Kurzzeitpflege, muss die abschließende Begutachtung spätestens am 10. Arbeitstag nach Beginn der Kurzzeitpflege erfolgen.2
Hospiz und Palliativversorgung
Auch für Menschen im Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung gilt die Frist von 5 Arbeitstagen.2 Gerade hier zählt jeder Tag: Weisen Sie im Antrag ausdrücklich auf die Situation hin.
Pflegezeit oder Familienpflegezeit
Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart, gelten ebenfalls verkürzte Fristen: 5 Arbeitstage, wenn die Person im Krankenhaus oder in der Reha liegt, 10 Arbeitstage, wenn sie zu Hause lebt.2
Musterbrief Eilantrag
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung – Bitte um Begutachtung im verkürzten Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für Frau/Herrn … , geb. am … , Versichertennummer … .
Frau/Herr … befindet sich derzeit [im Krankenhaus … / in der Reha-Klinik … / im Hospiz … / in ambulanter Palliativversorgung]. Die Entlassung ist für den [Datum] geplant. Die Versorgung danach muss dringend geklärt werden. Ich bitte daher um Begutachtung im verkürzten Verfahren nach § 18a Abs. 5 SGB XI.
Ansprechpartner/in für den Termin: … , Telefon … .
Eine Kopie meiner Vollmacht liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Aus unserer Praxis
Viele Anfragen erreichen uns aus dem Krankenhaus heraus, oft wenige Tage vor der Entlassung. Wer den Sozialdienst früh einbindet und parallel die Betreuung zu Hause plant, muss nicht ins Pflegeheim ausweichen, nur weil der Bescheid noch fehlt. Mehr dazu auf unserer Seite Pflege nach dem Krankenhaus.
Nach dem Antrag: Beratung, Begutachtung, Bescheid
Pflegeberatung: Nach einem Erstantrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen.4 Die Beratung ist kostenlos, findet auf Wunsch zu Hause statt und kann Angehörige einbeziehen.12 Nutzen Sie sie, sie hilft auch bei der Vorbereitung auf den Gutachter.
Begutachtung: Der Medizinische Dienst kündigt seinen Besuch schriftlich an und untersucht die Person in ihrer Wohnung.13 Bewertet wird, wie selbstständig sie im Alltag ist, nicht welche Diagnose sie hat. Wie der Termin abläuft, welche sechs Lebensbereiche zählen und wie ein Pflegetagebuch hilft, erklären wir ausführlich im Ratgeber Begutachtung zum Pflegegrad.
Bescheid und Gutachten: Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten, sofern Sie nicht widersprechen. Sie können es auch später noch anfordern.5 Prüfen Sie es genau. Ist der Pflegegrad zu niedrig oder wurde der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.6 Wie das geht, lesen Sie unter Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Höherstufung: Verschlechtert sich der Zustand später, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Der Weg ist derselbe wie beim Erstantrag: formlos bei der Pflegekasse, dann folgt eine neue Begutachtung. Details ebenfalls unter Widerspruch und Höherstufung.
Pflegestufe beantragen? Das gilt seit 2017
Viele suchen noch nach „Pflegestufe beantragen“ oder „Antrag auf Pflegestufe“. Die Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Sie wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute eine Pflegestufe beantragen möchte, stellt also einen Antrag auf einen Pflegegrad, und zwar genau so, wie auf dieser Seite beschrieben. Wie alte Pflegestufen in Pflegegrade umgerechnet wurden, steht unter Pflegestufen und Pflegegrade.
Während Sie auf den Bescheid warten: Versorgung zu Hause sichern
Zwischen Antrag und Bescheid vergehen oft mehrere Wochen. Die Pflege wartet aber nicht. Drei Dinge helfen in dieser Zeit:
- Belege sammeln: Das Pflegegeld wird nach dem Bescheid ab dem Leistungsbeginn nachgezahlt. Heben Sie außerdem Rechnungen für Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen oder einen Pflegedienst auf und fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche davon sie rückwirkend anerkennt.
- Pflegeberatung früh nutzen: Die Beraterin oder der Berater der Pflegekasse kennt die Angebote vor Ort und hilft bei Hilfsmitteln.
- Betreuung zu Hause planen: Wenn klar ist, dass Ihr Angehöriger nicht mehr allein leben kann, aber zu Hause bleiben möchte, ist eine 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt eine Alternative zum Pflegeheim. Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt, hilft bei Körperpflege, Haushalt und im Alltag und ist da, wenn sie gebraucht wird. Sie können damit beginnen, bevor der Bescheid da ist. Sobald der Pflegegrad feststeht, unterstützt das Pflegegeld die Finanzierung. Was das je Pflegegrad bedeutet, zeigen unsere Kostenseiten: Pflegegrad 2, 3, 4, 5.
Pflegegrad beantragt – und jetzt?
Wir sind ein Familienbetrieb aus Osnabrück und vermitteln seit 2009 Betreuungskräfte für die Pflege zu Hause, bundesweit, über 4.000 Mal. Wir erklären Ihnen, was der Pflegegrad für die Betreuung zu Hause bedeutet, und erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot. Für Familien fallen bei uns keine Vermittlungsgebühren an. Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Land, Telefon 0541 939334 90.

Redaktion Diadema Pflege · Familienbetrieb aus Osnabrück seit 2009 · Stand: November 2026, zuletzt geprüft am 06.11.2026
Alle Angaben nach SGB XI, Stand November 2026, ohne Gewähr. Diese Seite ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 18c Abs. 1, 5, 6 SGB XI (Fristen, Bescheid, Verzögerungsgeld)
- § 18a Abs. 5–7 SGB XI (verkürzte Begutachtungsfristen)
- § 33 Abs. 1 und 2 SGB XI (Leistungsbeginn, Vorversicherungszeit)
- § 7b Abs. 1 SGB XI (Pflegeberatung binnen 2 Wochen); BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026“, Stand 04.11.2025
- § 18c Abs. 2 SGB XI (Gutachten mit dem Bescheid)
- § 84 Abs. 1 SGG (Widerspruchsfrist)
- Medicproof: Begutachtung für private Pflege-Pflichtversicherer, abgerufen am 06.11.2026
- § 16 Abs. 2 SGB I (Antrag bei unzuständiger Stelle)
- Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung, abgerufen am 06.11.2026
- BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 04.11.2025
- § 18 Abs. 1 und 3 SGB XI (Auftrag an den Medizinischen Dienst, Gutachterliste)
- § 7a Abs. 1 und 2 SGB XI (Anspruch auf Pflegeberatung)
- § 18a Abs. 2 SGB XI (Untersuchung im Wohnbereich)
Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.
Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.
Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.
Häufige Fragen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Rufen Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an oder schreiben Sie ihr kurz, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Danach schickt sie Ihnen das Antragsformular. Dieses füllen Sie aus, unterschreiben es und senden es zurück. Anschließend folgen Pflegeberatung, Begutachtung und Bescheid.
Wo bekomme ich das Antragsformular für den Pflegegrad als PDF?
Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Formular. Sie erhalten es nach Ihrem formlosen Antrag per Post oder laden es auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunter. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht. Für die Vorbereitung können Sie unseren kostenlosen Leitfaden als PDF nutzen und den Musterbrief auf dieser Seite kopieren.
Wer darf einen Antrag auf Pflegegrad stellen?
Die pflegebedürftige Person selbst. Für sie dürfen Bevollmächtigte handeln, etwa Angehörige mit Vorsorgevollmacht oder einer schriftlichen Vollmacht, außerdem ein rechtlicher Betreuer. Für Kinder stellen die Eltern den Antrag. Legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
Kann der Hausarzt eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad beantragen?
Nein. Der Antrag kommt von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person. Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie dafür nicht. Der Hausarzt hilft aber mit Arztbriefen, Befunden und einem aktuellen Medikationsplan, die Sie dem Gutachter vorlegen. Im Krankenhaus übernimmt der Sozialdienst den Antrag, wenn Sie zustimmen.
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt ist?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden, also nach gut fünf Wochen (§ 18c SGB XI). In Eilfällen, etwa nach dem Krankenhaus oder im Hospiz, muss die Begutachtung schon nach 5 Arbeitstagen stattfinden. Ist die Kasse zu spät, zahlt sie 70 € je angefangener Woche.
Ab wann bekomme ich Geld von der Pflegekasse?
Ab dem Antrag. Bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, zahlt die Kasse ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. Tritt sie erst im Antragsmonat ein, gilt der Tag des Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für Monate vor dem Antrag gibt es kein Geld, deshalb sollten Sie nicht warten.
Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja. Ein Anruf bei der Pflegekasse gilt als Antrag, und der Tag des Anrufs zählt. Weil sich ein Telefonat später schwer beweisen lässt, sollten Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen oder den Antrag zusätzlich kurz per Brief, Fax oder E-Mail schicken.
Was ist ein Eilantrag auf Pflegegrad?
Ein normaler Antrag, bei dem Sie auf eine dringende Lage hinweisen: Krankenhaus oder Reha mit anstehender Entlassung, Hospiz, ambulante Palliativversorgung oder angekündigte Pflegezeit. Dann muss die Begutachtung innerhalb von 5 bzw. 10 Arbeitstagen erfolgen (§ 18a SGB XI). Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst.
Wie beantrage ich eine Pflegestufe heute?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, sie wurden durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Wer eine „Pflegestufe beantragen“ möchte, stellt heute einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Der Ablauf ist genau der, den wir auf dieser Seite beschreiben.
Was passiert, wenn ich den Antrag bei der falschen Stelle abgebe?
Nichts Schlimmes. Geht Ihr Antrag bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger oder bei der Gemeinde ein, muss er unverzüglich an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Er gilt als an dem Tag gestellt, an dem er bei der falschen Stelle eingegangen ist (§ 16 SGB I).
Kostet der Antrag auf Pflegegrad etwas?
Nein. Antrag, Pflegeberatung und Begutachtung sind kostenlos. Vorsicht bei Internetdiensten, die anbieten, den Antrag für Sie zu stellen, und dafür eine Vollmacht und Ihre Gesundheitsdaten verlangen. Den formlosen Antrag stellen Sie mit unserem Musterbrief in wenigen Minuten selbst.
Wie läuft der Antrag bei Privatversicherten?
Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherer, der die Pflege-Pflichtversicherung führt. Die Begutachtung übernimmt Medicproof statt des Medizinischen Dienstes. Auch hier gelten die 25-Arbeitstage-Frist und die Zahlung von 70 € je Woche bei Verspätung.
Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.
Kerstin Land und das Team in Osnabrück helfen beim Pflegegrad, bei den Kassenleistungen und bei der Frage, ob eine Betreuungskraft im Haus passt. Vorab: Häufige Fragen · Unser Team.