Viele Hände bilden auf einem Holztisch einen Kreis

Das Wichtigste in 4 Punkten

  • Die Patientenverfügung regelt, WAS medizinisch geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Am besten haben Sie beide.
  • Ehepartner dürfen sich ohne Vollmacht nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate vertreten (§ 1358 BGB).1 Für Konto, Verträge und Behörden braucht auch der Ehepartner eine Vollmacht. Kinder brauchen sie immer.
  • Ein Notar ist meist nicht Pflicht. Für Immobiliengeschäfte und größere Vermögen ist eine notarielle Form aber dringend zu empfehlen. Die Unterschrift kann die Betreuungsbehörde für 10 Euro beglaubigen.2
  • Registrieren Sie Ihre Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister. Betreuungsgerichte und seit 2023 auch Ärzte finden sie dort.3 Online kostet das seit dem 01.10.2026 einmalig 24,00 Euro (per Lastschrift).4

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz: Wer plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann, braucht jemanden, der das darf – und der weiß, was man selbst gewollt hätte. Dafür gibt es Vorsorgedokumente. Die zwei wichtigsten sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Dazu kommen Betreuungsverfügung, Generalvollmacht und das, was viele „Betreuungsvollmacht“ nennen. Auf dieser Seite sehen Sie alle Dokumente nebeneinander: was sie regeln, wer welches braucht, ob Sie zum Notar müssen, was es 2026 kostet und wie Sie im Zentralen Vorsorgeregister gefunden werden.

Welche Vorsorgedokumente gibt es?

Am Rand: Eltern minderjähriger Kinder können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer im Ernstfall Vormund werden soll. Das geht nur in Form eines Testaments, also handschriftlich oder beim Notar (§ 1782 BGB).5

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: der Unterschied in einem Satz

Die Patientenverfügung sagt Ärzten und Angehörigen, was Sie medizinisch wollen. Die Vorsorgevollmacht sagt, wer Ihren Willen durchsetzen und alles andere für Sie regeln darf.

Deshalb ergänzen sich die beiden. Eine Patientenverfügung ohne Vollmacht lässt offen, wer mit den Ärzten spricht, den Heimvertrag kündigt oder die Rechnung des Pflegedienstes bezahlt. Eine Vollmacht ohne Patientenverfügung zwingt Ihre Vertrauensperson, in der schwersten Situation zu raten, was Sie gewollt hätten. Die Patientenverfügung bindet übrigens auch den Bevollmächtigten: Er muss prüfen, ob sie auf die aktuelle Lage passt, und ihr dann Geltung verschaffen (§ 1827 Abs. 1 und 6 BGB).6

Gut zu wissen

Viele Familien legen beide Dokumente zusammen ab und geben dem Bevollmächtigten eine Kopie der Patientenverfügung. So weiß die Vertrauensperson schon vorher, worauf es Ihnen ankommt.

Vergleichstabelle: alle Vorsorgedokumente auf einen Blick

VorsorgevollmachtGeneralvollmachtBetreuungsverfügungPatientenverfügungNotvertretung Ehegatten
RegeltWer für Sie handelt (Gesundheit, Geld, Wohnen, Behörden – je nach Inhalt)Wer für Sie handelt, meist in allen Vermögens- und RechtsfragenWen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, Ihre Wünsche für den AlltagWelche Behandlung Sie wollen oder ablehnenEhepartner entscheidet in Gesundheitsfragen
Gesetz§§ 164 ff., 1820 BGB7§§ 164 ff. BGB; Gesundheit nur nach § 1820 Abs. 2 BGB7§ 1816 Abs. 2 BGB8§ 1827 BGB6§ 1358 BGB1
Wann wirksam?Sofort; im Innenverhältnis meist „erst wenn ich nicht mehr kann“SofortErst wenn das Gericht eine Betreuung einrichtetWenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sindWenn ein Arzt feststellt, dass Sie nicht entscheiden können
Gericht beteiligt?Nein (nur bei Missbrauchsverdacht: Kontrollbetreuer)7Nein (wie Vorsorgevollmacht)Ja, das Gericht bestellt und kontrolliert den BetreuerNein; nur bei Streit über den Willen9Nein
FormSchriftlich empfohlen, für Gesundheit und Unterbringung PflichtSchriftlich empfohlen, für Gesundheit PflichtKeine Pflicht, schriftlich empfohlenSchriftlich mit Unterschrift PflichtÄrztliche Bestätigung + schriftliche Erklärung des Ehepartners
Notar nötig?Bei Immobilien, Firma, Krediten empfohlen bzw. faktisch nötigWie VorsorgevollmachtNeinNeinNein
VoraussetzungGeschäftsfähigGeschäftsfähigAuch später noch möglich; früh ist besserVolljährig und einwilligungsfähigVerheiratet, nicht getrennt lebend
Ins Vorsorgeregister?JaJa (als Vorsorgevollmacht)JaJaWiderspruch dagegen ist registrierbar
Kosten selbst erstellt0 €0 €0 €0 €0 €
Mehr dazuVorsorgevollmachtGeneralvollmachtBetreuungsverfügungPatientenverfügungAbschnitt unten

Die „Betreuungsvollmacht“ fehlt in der Tabelle bewusst: Sie ist rechtlich entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Mehr dazu auf unserer Seite Betreuungsvollmacht.

Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht – was ist der Unterschied? Rechtlich sind beide Vollmachten. „Generalvollmacht“ beschreibt den Umfang (für alles), „Vorsorgevollmacht“ den Zweck (für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr können). Der entscheidende Punkt: Für Einwilligungen in gefährliche ärztliche Eingriffe, für eine Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen (zum Beispiel Bettgitter) und ärztliche Zwangsmaßnahmen muss die Vollmacht schriftlich sein und diese Befugnisse ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB).7 Eine kurze Generalvollmacht „für alle Angelegenheiten“ deckt das nicht ab. Wer vorsorgen will, wählt deshalb eine Vorsorgevollmacht mit allen Bereichen oder ergänzt die Generalvollmacht entsprechend.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Die Frage ist eine Frage des Vertrauens. Mit einer Vollmacht handelt Ihre Vertrauensperson ohne Gericht, schnell und unbürokratisch. Weil eine Vollmacht Vorrang hat, richtet das Gericht dann in der Regel keine Betreuung ein (§ 1814 Abs. 3 BGB).10 Haben Sie niemanden, dem Sie so weit vertrauen, ist die Betreuungsverfügung der bessere Weg: Das Gericht beachtet Ihren Wunsch, kontrolliert den Betreuer aber laufend. Viele kombinieren beides. Die Betreuungsverfügung dient dann als Rückfallebene, falls die Vollmacht nicht ausreicht oder die Vertrauensperson ausfällt.

Wer braucht was?

Für fast alle Erwachsenen ab 18: eine Vorsorgevollmacht mit Gesundheitsbefugnis und eine Patientenverfügung. Eltern haben für volljährige Kinder kein Vertretungsrecht mehr. Ein Unfall mit 25 ist genauso ein Vorsorgefall wie eine Demenz mit 80.

Verheiratete: Das Notvertretungsrecht hilft nur kurz und nur in Gesundheitsfragen (siehe unten). Gegenseitige Vorsorgevollmachten bleiben wichtig, vor allem für Konten, Mietvertrag und Pflegekasse. Soll Ihr Ehepartner Sie gerade nicht vertreten, können Sie dem Notvertretungsrecht widersprechen und den Widerspruch im Vorsorgeregister eintragen lassen.3

Unverheiratete Paare, Alleinlebende, Patchwork-Familien: Ohne Vollmacht darf niemand automatisch für Sie entscheiden, auch nicht die Lebensgefährtin oder der Sohn. Eine Vorsorgevollmacht ist hier besonders dringend.

Wer niemandem alles anvertrauen möchte: Betreuungsverfügung plus Patientenverfügung. So bestimmen Sie mit, wer Betreuer wird, und das Gericht schaut hin.

Mit Immobilie, Firma oder größerem Vermögen: Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen. Das Grundbuchamt verlangt öffentlich beglaubigte Erklärungen (§ 29 GBO).11 Banken akzeptieren eine notarielle Urkunde in der Praxis leichter. Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Bank nach deren Konto- und Depotvollmacht.

Eltern minderjähriger Kinder: zusätzlich eine Sorgerechtsverfügung im Testament.5

Wenn Pflege schon Thema ist: Jetzt handeln, solange Ihr Angehöriger noch geschäftsfähig ist. Bei beginnender Demenz kann eine Vollmacht oft noch wirksam erteilt werden. Später bleibt nur der Weg über das Betreuungsgericht. Ein ärztliches Attest zur Geschäftsfähigkeit am Tag der Unterschrift kann späteren Streit vermeiden.

Tochter und Vater sprechen am Küchentisch über Vorsorge
Betreuung zu Hause

Vorsorge geregelt – und wer kümmert sich im Alltag?

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Was gilt ohne Vollmacht? Das Notvertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB)

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen gegenseitig vertreten, wenn einer wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann.1 Viele halten das für eine Vollmacht per Gesetz. Das ist es nicht. Das Recht ist eng begrenzt.

Das darf der Ehepartner:

  • in Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe einwilligen oder sie ablehnen, sich ärztlich aufklären lassen,
  • Behandlungs- und Krankenhausverträge sowie Verträge über eilige Reha- und Pflegemaßnahmen abschließen,
  • über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden, aber nur für höchstens sechs Wochen,
  • Ansprüche wegen der Erkrankung geltend machen. Ärzte sind ihm gegenüber von der Schweigepflicht befreit.

Das darf er nicht:

  • über Konto, Rente, Miete, Verträge außerhalb der akuten Behandlung oder Behörden entscheiden,
  • länger als sechs Monate ab der ärztlichen Feststellung handeln,
  • vertreten, wenn das Paar getrennt lebt, wenn eine Vollmacht für diesen Bereich existiert, wenn ein Betreuer bestellt ist oder wenn der Betroffene die Vertretung abgelehnt hat.

So läuft es ab: Der Arzt bestätigt schriftlich, dass die Voraussetzungen vorliegen und ab wann. Der Ehepartner erklärt schriftlich, dass er das Recht noch nicht ausgeübt hat und kein Ausschlussgrund besteht.1

Aus der Praxis

Für eine dauerhafte Pflege zu Hause reicht das Notvertretungsrecht nicht. Wer den Betreuungsvertrag unterschreiben, die monatlichen Kosten vom Konto des Pflegebedürftigen bezahlen oder einen Pflegegrad beantragen will, braucht eine Vorsorgevollmacht oder einen gerichtlich bestellten Betreuer. Lebenspartner ohne Trauschein und erwachsene Kinder haben überhaupt kein gesetzliches Vertretungsrecht.

Form: Reicht eine Unterschrift oder muss ich zum Notar?

Für die meisten Vorsorgedokumente reicht es, sie selbst zu schreiben oder ein Formular auszufüllen, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Ein Notar ist nur in bestimmten Fällen nötig. Es gibt drei Stufen:

StufeWas passiertWer macht dasWann sinnvoll
Schriftlich, selbst unterschriebenSie füllen das Dokument aus und unterschreibenSie selbstPatientenverfügung, Betreuungsverfügung, einfache Vorsorgevollmacht
Öffentliche Beglaubigung der UnterschriftEine Amtsperson bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Der Inhalt wird nicht geprüftBetreuungsbehörde (§ 7 BtOG)2 oder NotarWenn Banken, Behörden oder Grundbuchamt Zweifel an der Echtheit vermeiden sollen
Notarielle BeurkundungDer Notar berät, formuliert, liest vor und prüft Ihre GeschäftsfähigkeitNotarImmobilien, Firma, größeres Vermögen, komplizierte Familienlage, Vollmacht über den Tod hinaus

Achtung: Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Sie ist günstig, verliert aber mit dem Tod des Vollmachtgebers ihre Wirkung (§ 7 Abs. 1 BtOG).2 Soll die Vollmacht auch danach gelten, etwa bis der Erbschein da ist, wählen Sie besser den Notar. Die Behörde beglaubigt außerdem nur Vollmachten, die eine Betreuung vermeiden sollen, und Betreuungsverfügungen.

Wichtig für die Wirksamkeit: Wer eine Vollmacht erteilt, muss geschäftsfähig sein. Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss volljährig und einwilligungsfähig sein (§ 1827 Abs. 1 BGB).6 Zeugen schreibt das Gesetz nicht vor. Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.6 Eine Vollmacht widerrufen Sie am sichersten, indem Sie alle Ausfertigungen zurückfordern.

Was kosten Vorsorgedokumente 2026?

WegKosten 2026Grundlage
Selbst erstellen (amtliches Formular oder eigener Text)0 €–
Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde10 € je Beglaubigung (Länder können abweichen)§ 7 Abs. 4 und 5 BtOG2
Beglaubigung der Unterschrift beim Notar0,2-Gebühr, mindestens 20 €, höchstens 70 €, zzgl. USt.GNotKG KV Nr. 25100, § 121 GNotKG12
Beurkundung einer Vorsorgevollmacht beim Notar1,0-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 60 €. Geschäftswert höchstens die Hälfte des Vermögens, maximal 1 Mio. € → höchstens 1.735 € Gebühr, zzgl. Auslagen und USt.§ 98 Abs. 3 und 4, § 34 GNotKG, KV Nr. 2120012
Beurkundung einer Patientenverfügung beim Notarmeist Mindestgebühr 60 € (Auffangwert 5.000 €), zzgl. Auslagen und USt.§ 36 Abs. 3 GNotKG, KV Nr. 2120012
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregisterab 24,00 € einmalig (Details unten)Gebührensatzung ZVR4

Rechenbeispiel · fiktive Werte

Frau K. hat ein Vermögen von 50.000 Euro und lässt eine Vorsorgevollmacht beurkunden. Der Geschäftswert beträgt höchstens die Hälfte, also 25.000 Euro. Die 1,0-Gebühr nach Tabelle B liegt dafür bei 115 Euro, dazu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer.12 13 Die Beratung und der Entwurf durch den Notar sind in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Tipp

Vergleichen lohnt sich beim Notar nicht – die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und überall gleich. Lohnend ist dagegen die Frage, welche Form Sie wirklich brauchen.

Zentrales Vorsorgeregister: registrieren und gefunden werden

Die beste Vollmacht hilft nicht, wenn sie im Ernstfall in der Schublade liegt. Die Bundesnotarkammer führt deshalb das Zentrale Vorsorgeregister.3 Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie eine Betreuung einrichten. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch Ärzte nachsehen, wenn es um eine dringende Behandlung geht.3

Was wird gespeichert? Bei einer privaten Registrierung nicht das Dokument selbst, sondern: welche Dokumente es gibt, wer bevollmächtigt ist, wo das Original liegt. Registrierbar sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und der Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht, einzeln oder kombiniert.3

Neu seit 1. Oktober 2026: Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden können zusätzlich eine elektronische Abschrift Ihres Dokuments hinterlegen. Ärzte und Betreuungsgerichte können sie im Ernstfall abrufen. Das Original ersetzt die Abschrift nicht. Privatpersonen können selbst nichts hochladen.3

Gebühren seit 01.10.2026 (einmalig, keine Jahresgebühr)4

Registrierungper Lastschriftper Überweisung
Online durch Sie selbst24,00 €26,50 €
Per Post (Antragsformular)27,00 €29,50 €
Jede weitere Vertrauensperson+ 3,50 € online / + 4,00 € per Post
Änderung, Widerruf, Löschungkostenlos

Übernimmt ein Notar oder eine andere registrierte Stelle die Eintragung, kann die Gebühr niedriger ausfallen.4 Die Registrierung finden Sie unter vorsorgeregister.de.

Die Vorsorgemappe: was hineingehört und wo die Originale liegen

Eine Vorsorgemappe (oder ein Vorsorgeordner) bündelt alles, was Ihre Angehörigen im Ernstfall brauchen. Viele Städte und Landkreise geben solche Mappen kostenlos aus. Sie können sie auch selbst anlegen.

Checkliste Vorsorgemappe

  • Vorsorgevollmacht (Original oder Ausfertigung) – oder Hinweis, wo sie liegt
  • Patientenverfügung (Kopie auch an Hausarzt und Bevollmächtigte)
  • Betreuungsverfügung, falls vorhanden
  • Bestätigung der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
  • Konto- und Depotvollmachten der Banken
  • Liste: Ärzte, Medikamente, Diagnosen, Krankenkasse und Pflegekasse mit Versichertennummer
  • Bescheid über den Pflegegrad, falls vorhanden
  • Verträge: Miete, Strom, Versicherungen, Pflegedienst oder Betreuung zu Hause
  • Zugangsdaten bzw. Hinweise zum digitalen Nachlass (getrennt und sicher aufbewahren)
  • Testament bzw. Hinweis auf den Hinterlegungsort, ggf. Sorgerechtsverfügung
  • Notfallkontakte

Wo die Originale hingehören: Die Vollmacht wirkt im Alltag nur mit dem Original oder einer notariellen Ausfertigung. Geben Sie sie Ihrer Vertrauensperson oder sagen Sie ihr genau, wo sie liegt. Ein Bankschließfach ist ungeeignet, weil im Ernstfall niemand herankommt. Eine Notfallkarte im Geldbeutel mit Name und Telefonnummer der Vertrauensperson hilft dem Rettungsdienst und der Klinik. Prüfen Sie Ihre Dokumente alle ein bis zwei Jahre und bestätigen Sie sie mit neuem Datum und Unterschrift.

Beispiel: Wenn der Vater plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann

Beispielrechnung · fiktive Personen und Werte

Herr M., 79, verwitwet, lebt allein in seinem Haus. Nach einem Schlaganfall liegt er im Krankenhaus und kann nicht mehr sprechen. Seine Tochter möchte ihn nach der Reha nach Hause holen und dort betreuen lassen.

Szenario 1 – keine Vorsorge: Die Ärzte dürfen der Tochter kaum Auskunft geben. Ein Notvertretungsrecht hat sie nicht, weil sie nicht verheiratet mit ihm ist. Das Krankenhaus regt eine gerichtliche Betreuung an. Bis ein Betreuer bestellt ist, vergehen oft Wochen. In dieser Zeit kann niemand den Pflegegrad beantragen, einen Betreuungsvertrag unterschreiben oder die Rechnungen vom Konto des Vaters bezahlen.

Szenario 2 – nur Patientenverfügung: Die Ärzte wissen, dass Herr M. keine künstliche Ernährung auf Dauer will. Für alles andere – Reha, Pflegekasse, Bank, Haus – fehlt aber eine Vertretung. Auch hier muss das Gericht einen Betreuer bestellen.

Szenario 3 – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, registriert: Die Tochter legt die Vollmacht vor, spricht mit den Ärzten und setzt die Wünsche aus der Patientenverfügung um. Sie stellt den Antrag auf Pflegegrad, organisiert die Betreuung zu Hause und bezahlt die Kosten vom Konto ihres Vaters. Ein Gericht ist nicht beteiligt.

Vorsorge und Betreuung zu Hause: worauf es in der Praxis ankommt

Seit 2009 begleiten wir Familien, die ihre Eltern zu Hause versorgen möchten – in über 4.000 Vermittlungen. Wenn eine 24-Stunden-Pflege beginnen soll, stellen sich fast immer dieselben Fragen: Wer unterschreibt den Vertrag? Wer darf mit dem Hausarzt sprechen? Wer zahlt jeden Monat?

  • Vertrag und Zahlung: Den Dienstleistungsvertrag für die Betreuung schließt in der Regel der Pflegebedürftige selbst oder seine bevollmächtigte Vertrauensperson. Ohne Vollmacht braucht es einen Betreuer mit passendem Aufgabenkreis.
  • Pflegekasse: Den Pflegegrad beantragen und Pflegegeld auf das richtige Konto lenken kann nur, wer dazu berechtigt ist. Manche Pflegekassen verlangen eine eigene Vollmacht oder ein Formular – fragen Sie dort nach.
  • Arzt und Klinik: Die Vorsorgevollmacht sollte die Gesundheitssorge ausdrücklich nennen und die Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten befreien.
  • Im Alltag: Legen Sie für Notfälle eine Kopie der Patientenverfügung und die Kontaktdaten der Vertrauensperson an einen festen, abgesprochenen Ort in der Wohnung. So weiß auch die Betreuungskraft, wen sie im Ernstfall anrufen muss.
  • Bei Demenz: Lieber früh als zu spät. Solange Ihr Angehöriger die Tragweite noch versteht, kann er selbst bestimmen. Mehr zum Thema Demenz zu Hause.

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Sie möchten wissen, was eine Betreuung zu Hause kostet? Auf unserer Seite zu den Kosten der Betreuung zu Hause finden Sie ein Beispiel. Kerstin Land und das Team in Osnabrück beraten Sie kostenlos und ohne Vermittlungsgebühr.

Hinweis: keine Rechtsberatung

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand November 2026 (BGB in der Fassung seit der Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023). Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Kostenlos beraten Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Für Immobilien, Firmen oder schwierige Familienlagen wenden Sie sich an einen Notar oder eine Rechtsanwältin. Amtliche Formulare und Broschüren gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Die Dokumente sind geregelt – aber wer ist da, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu Hause Unterstützung braucht? Diadema Pflege ist ein Familienbetrieb aus Osnabrück. Seit 2009 vermitteln wir Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben, legal und transparent. Für Sie entstehen keine Vermittlungsgebühren. Mehr zur 24-Stunden-Pflege.

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FAQ

Häufige Fragen.

Brauche ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder reicht eines?

Am besten beide. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlungen Sie wollen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer diesen Willen durchsetzt und alle anderen Dinge regelt – Bank, Pflegekasse, Verträge. Fehlt die Vollmacht, muss im Ernstfall meist das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, auch wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

Nur eingeschränkt. Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen vertreten, wenn einer nicht selbst entscheiden kann – höchstens sechs Monate lang (§ 1358 BGB). Konto, Miete, Behörden und dauerhafte Verträge gehören nicht dazu. Dafür brauchen auch Ehepartner eine Vorsorgevollmacht.

Dürfen Kinder für ihre Eltern entscheiden?

Nicht ohne Vollmacht. Erwachsene Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Eltern. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann ein Kind sein, besonders wenn eine Betreuungsverfügung das so wünscht. Es kann aber auch eine fremde Person sein.

Muss eine Vorsorgevollmacht vom Notar sein?

Nein, eine schriftliche, selbst unterschriebene Vollmacht ist grundsätzlich wirksam. Für Immobiliengeschäfte verlangt das Grundbuchamt aber eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung. Bei größerem Vermögen, einer Firma oder Krediten empfehlen wir den Notar. Die Unterschrift kann auch die Betreuungsbehörde für 10 Euro beglaubigen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Gebühr hängt vom Vermögen ab. Als Geschäftswert gilt höchstens die Hälfte des Vermögens. Darauf fällt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG an, mindestens 60 Euro, höchstens 1.735 Euro, plus Auslagen und Umsatzsteuer. Bei 50.000 Euro Vermögen sind es zum Beispiel 115 Euro netto.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

Beide sind Vollmachten. „General“ beschreibt den Umfang, „Vorsorge“ den Zweck. Für Arztentscheidungen, Unterbringung und Maßnahmen wie Bettgitter muss die Vollmacht diese Befugnisse aber ausdrücklich und schriftlich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Eine knappe Generalvollmacht reicht dafür nicht. Mehr dazu auf unserer Seite zur Generalvollmacht.

Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Den Begriff gibt es im Gesetz nicht. Meist ist eine Vorsorgevollmacht gemeint, also die Vollmacht für eine Vertrauensperson. Manchmal ist auch eine Betreuungsverfügung gemeint, mit der Sie dem Gericht einen Betreuer vorschlagen. Entscheidend ist, was im Dokument steht. Prüfen Sie, ob es Sie wirklich vertreten lässt oder nur einen Wunsch an das Gericht enthält. Mehr dazu auf unserer Seite zur Betreuungsvollmacht.

Was kostet das Zentrale Vorsorgeregister?

Seit dem 1. Oktober 2026 kostet die Online-Registrierung einmalig 24,00 Euro per Lastschrift oder 26,50 Euro per Überweisung. Per Post sind es 27,00 bzw. 29,50 Euro. Jede weitere Vertrauensperson kostet 3,50 Euro (online) oder 4,00 Euro (Post) extra. Änderungen und Löschung sind kostenlos.

Ab welchem Alter sollte man Vorsorgedokumente haben?

Ab 18. Mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht der Eltern. Nach einem Unfall dürften sie für ihr erwachsenes Kind ohne Vollmacht nicht entscheiden. Eine Patientenverfügung können Sie ab 18 verfassen. Eine Vorsorgevollmacht setzt Geschäftsfähigkeit voraus.

Kann man bei Demenz noch eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Oft ja, solange die Person noch versteht, was sie unterschreibt und welche Folgen das hat. Eine Diagnose allein macht nicht geschäftsunfähig. Bei Zweifeln hilft ein Notar, der die Geschäftsfähigkeit prüft und vermerkt, oder ein ärztliches Attest vom selben Tag. Eine Betreuungsverfügung ist auch später noch möglich.

Fragen zur Pflege zu Hause? Wir beraten kostenlos.

Kerstin Land und das Team in Osnabrück helfen beim Pflegegrad, bei den Kassenleistungen und bei der Frage, ob eine Betreuungskraft im Haus passt. Vorab: Häufige Fragen · Unser Team.

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