Das Wichtigste in Kürze
- Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK). Meist kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause, der Besuch dauert in der Regel bis zu einer Stunde.
- Geprüft wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
- Aus den Modulen entstehen 0 bis 100 Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI).1
- Gute Vorbereitung lohnt sich: Pflegetagebuch, ärztliche Unterlagen, Medikamentenplan und eine vertraute Person beim Termin. Den Bescheid muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag schicken.5
Ob und welchen Pflegegrad Sie bekommen, entscheidet sich bei einem einzigen Termin: der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. In rund einer Stunde soll eine fremde Person verstehen, wie Ihr Alltag oder der Ihres Angehörigen wirklich aussieht. Das klappt am besten, wenn Sie wissen, was geprüft wird, wie die Punkte zustande kommen und was Sie vorher erledigen können. Hier finden Sie alles zur Begutachtung zum Pflegegrad, Stand 2026, mit den Regeln der neuen Begutachtungs-Richtlinien, die seit 1. Oktober 2026 gelten.7
Was ist die Begutachtung zum Pflegegrad?
Die Begutachtung (auch Pflegebegutachtung oder MD-Begutachtung) ist die Prüfung, ob eine Person pflegebedürftig ist und welcher Pflegegrad passt. Grundlage ist das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA), das seit 2017 gilt. Es fragt nicht mehr nach Pflegeminuten, sondern danach, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist.
Wer begutachtet?
- Gesetzlich Versicherte: der Medizinische Dienst (MD) Ihres Bundeslandes oder eine andere unabhängige Gutachterin, die die Pflegekasse beauftragt (§ 18 Abs. 1 SGB XI).2 Begutachtet wird durch Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzte.10
- Privat Versicherte: Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.11
- Knappschaftlich Versicherte: der Sozialmedizinische Dienst (SMD).11
Info: MD oder MDK?
Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) heißt heute nur noch „Medizinischer Dienst“ (MD). Viele sprechen weiter von der MDK-Begutachtung – gemeint ist dasselbe.
Das Ergebnis ist das Pflegegutachten. Es enthält die Punkte je Modul und eine Empfehlung für den Pflegegrad. Entscheiden muss am Ende die Pflegekasse, sie verschickt den Bescheid.
Wie Sie den Antrag stellen, lesen Sie auf unserer Seite Pflegegrad beantragen. Hier geht es um alles, was danach kommt.
Ablauf der MD-Begutachtung: vom Antrag bis zum Bescheid
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
- Auftrag an den MD. Die Pflegekasse leitet den Antrag innerhalb von drei Arbeitstagen an den Gutachterdienst weiter (§ 18 Abs. 1 SGB XI).2
- Terminankündigung. Sie bekommen schriftlich oder telefonisch einen Termin.
- Begutachtung – meist als Hausbesuch, in bestimmten Fällen per Telefon, Video oder nach Aktenlage.
- Gutachten und Empfehlung gehen an die Pflegekasse.
- Bescheid mit Pflegegrad – zusammen mit dem Gutachten, wenn Sie nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI).5
| Frist | Wann sie gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 3 Arbeitstage | Pflegekasse beauftragt den Gutachterdienst | § 18 Abs. 1 SGB XI |
| 20 Arbeitstage | Ist bis dahin keine Begutachtung erfolgt, muss die Kasse Ihnen mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen | § 18 Abs. 3 SGB XI |
| 5 Arbeitstage | Begutachtung im Krankenhaus, in der stationären Reha, im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung, wenn die Weiterversorgung geklärt werden muss oder Pflegezeit/Familienpflegezeit angekündigt ist | § 18a Abs. 5 SGB XI |
| 10 Arbeitstage | Begutachtung zu Hause, wenn ein Angehöriger Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt bzw. vereinbart hat | § 18a Abs. 6 SGB XI |
| 25 Arbeitstage | Spätestens dann muss der Bescheid da sein (gerechnet ab Antragseingang) | § 18c Abs. 1 SGB XI |
| 70 € je begonnener Woche | Zahlt die Pflegekasse, wenn sie die 25 Arbeitstage überschreitet – außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten oder die Person lebt schon mit mindestens Pflegegrad 2 im Pflegeheim | § 18c Abs. 5 SGB XI |
Arbeitstage sind Montag bis Freitag.235
Die Terminankündigung: Was darin stehen muss
Der Termin wird rechtzeitig angekündigt oder mit Ihnen vereinbart. Nach den Begutachtungs-Richtlinien muss die Ankündigung enthalten:7
- das Datum mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden,
- die voraussichtliche Dauer,
- den Namen der Gutachterin oder des Gutachters (oder eine andere Möglichkeit, sie zu erkennen) und deren berufliche Qualifikation,
- Grund und Art der Begutachtung.
Zugleich werden Sie gebeten, Berichte von Pflegediensten, Pflegetagebücher, ärztliche Unterlagen, den Medikamentenplan und Bescheide anderer Stellen bereitzulegen. Passt der Termin nicht, etwa weil die wichtigste Pflegeperson verhindert ist, rufen Sie an und bitten um einen neuen. Das ist üblich und hat keine Nachteile.
Tipp aus der Praxis
Legen Sie den Termin so, dass die Person dabei sein kann, die den Alltag am besten kennt. Das ist oft nicht die Tochter, die am Wochenende kommt, sondern die Person, die täglich hilft.
So läuft der Hausbesuch ab
Die Gutachterin kommt zu Ihnen nach Hause, bei Bewohnern eines Pflegeheims in die Einrichtung (§ 18a Abs. 2 SGB XI).3 Der Besuch dauert in der Regel bis zu einer Stunde, manchmal länger.10
- Kennenlernen und Vorgeschichte: Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, wer bisher hilft.
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person: Wie kommen Sie zurecht? Was fällt schwer?
- Beobachten und ausprobieren lassen: Aufstehen vom Stuhl, ein paar Schritte gehen, Hände heben, eine Frage zur Uhrzeit oder zum Datum. Die Gutachterin bittet manchmal, etwas vorzumachen.
- Gespräch mit Angehörigen oder Pflegepersonen: Ergänzungen, Nächte, schwierige Situationen.
- Unterlagen sichten: Arztberichte, Pflegetagebuch, Hilfsmittel.
- Abschluss: Die Gutachterin sagt in der Regel kein Ergebnis an. Sie fragt aber oft nach Hilfsmitteln oder Reha-Bedarf – sagen Sie offen, was fehlt.
Wenn es Ihnen lieber ist, können Angehörige auch kurz allein mit der Gutachterin sprechen. Das hilft, wenn die pflegebedürftige Person nicht hören soll, wie sehr sie auf Hilfe angewiesen ist.
Begutachtung im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz
Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus und die Versorgung danach ist offen, gilt die verkürzte Frist von fünf Arbeitstagen.3 Oft entsteht dann zunächst eine Einschätzung nach Aktenlage, die später zu Hause überprüft wird. Den Antrag kann der Sozialdienst des Krankenhauses mit Ihnen stellen. Was Sie bei einer Entlassung organisieren müssen, lesen Sie auf unserer Seite Betreuung nach dem Krankenhaus.
Hausbesuch, Telefon oder Aktenlage: die Arten der Begutachtung
| Art | Wann | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Hausbesuch | Regelfall, immer beim ersten Antrag | Das genaueste Bild. Sie können ihn auch dann verlangen, wenn Telefon möglich wäre. |
| Telefon oder Video | Nur bei Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung, ab 14 Jahren | Nur mit Ihrem Einverständnis. Bei Bedarf muss eine Unterstützungsperson dabei sein. |
| Nach Aktenlage | Ausnahme: Besuch nicht möglich oder nicht zumutbar, oder die Unterlagen sind eindeutig | Ohne Gespräch. Gute Unterlagen sind hier alles. |
Telefon- und Videobegutachtung
Seit Ende 2023 darf der MD in bestimmten Fällen ein strukturiertes Telefoninterview führen, auch per Video (§ 142a SGB XI).6 Nach den Richtlinien 2026 ist das möglich bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab dem 14. Geburtstag.7
Ausgeschlossen ist die telefonische Begutachtung,
- beim ersten Antrag auf einen Pflegegrad,
- im Widerspruchsverfahren,
- bei Kindern bis zum 14. Geburtstag,
- wenn die letzte Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit ergeben hat,
- wenn das letzte Gutachten nach Hausbesuch älter als 36 Monate ist (bei Versorgung zu Hause),
- wenn die Gutachterin das Telefon fachlich für ungeeignet hält oder eine nötige Unterstützungsperson fehlt,
- wenn Sie es ablehnen.
Ihr Wunsch nach einem persönlichen Besuch geht immer vor (§ 142a Abs. 4 SGB XI).6
Unsere Empfehlung
Bei Demenz, Schwerhörigkeit, psychischen Erkrankungen oder wenn die Person allein lebt, bestehen Sie auf dem Hausbesuch. Am Telefon wirken viele Menschen fitter, als sie sind. Wer trotzdem telefoniert: Sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person mithört und ergänzt, und sprechen Sie Verhalten wie nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehr von sich aus an – auch wenn nicht danach gefragt wird.
MDK-Begutachtung nach Aktenlage
Bei der Begutachtung nach Aktenlage entsteht das Gutachten nur aus Unterlagen – ohne Besuch und ohne Telefonat. Das Gesetz erlaubt das, wenn die Aktenlage eindeutig ist (§ 18a Abs. 2 SGB XI).3 Nach den Richtlinien kommt sie außerdem in Frage, wenn eine persönliche Begutachtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, zum Beispiel bei schwerstkranken Menschen in der letzten Lebensphase oder wenn die antragstellende Person vor dem Termin verstorben ist.7 Auch im Widerspruchsverfahren entscheidet der MD manchmal nach Aktenlage.
Für Sie heißt das: Je vollständiger die Unterlagen, desto besser. Reichen Sie aktuelle Arztberichte, Entlassbriefe, den Medikamentenplan, Pflegeberichte und Ihr Pflegetagebuch ein. Haben Sie den Eindruck, dass die Akte Ihren Alltag nicht abbildet, bitten Sie schriftlich um einen Hausbesuch.
Die 6 Module der Pflegebegutachtung und ihre Gewichtung
Die Gutachterin prüft 64 Einzelkriterien in sechs Modulen.7 Jedes Kriterium wird bewertet: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1), überwiegend unselbstständig (2) oder unselbstständig (3). In Modul 3 zählt, wie oft ein Verhalten auftritt. Danach werden die Module unterschiedlich stark gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI).1
| Modul | Was geprüft wird (Beispiele) | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Im Bett umdrehen, aufstehen und umsetzen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Personen erkennen, sich zeitlich und örtlich orientieren, sich erinnern, Entscheidungen treffen, Gespräche führen | 15 % – es zählt der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe, Aggression, Antriebslosigkeit, Wahnvorstellungen | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilette, Umgang mit Inkontinenz | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Blutzucker messen, Verbände, Arzt- und Therapiebesuche, Diät einhalten | 20 % |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, ruhen und schlafen, Kontakt zu anderen halten | 15 % |
Erfasst werden außerdem „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“. Diese Angaben fließen nicht in den Pflegegrad ein, helfen aber bei der Pflegeberatung und Planung.
Typische Fragen der Gutachterin – und was dahintersteckt
- „Wie kommen Sie morgens aus dem Bett?“ → Modul 1. Wichtig: Geht es nur mit Festhalten am Nachttisch? Braucht es eine Hand?
- „Welcher Tag ist heute? Wer war gestern zu Besuch?“ → Modul 2. Auch kleine Lücken gehören ins Gespräch, wenn sie im Alltag Folgen haben.
- „Wie sind die Nächte?“ → Modul 3 und 6. Unruhe, Rufen, nächtliches Umherlaufen zählen – auch wenn es „nur“ zwei- oder dreimal pro Woche vorkommt.
- „Wer kümmert sich ums Duschen?“ → Modul 4. Auch Anleiten, Erinnern und Danebenstehen ist Hilfe.
- „Wer richtet die Tabletten?“ → Modul 5. Wenn Angehörige Medikamente stellen und kontrollieren, ist die Person dabei nicht selbstständig.
- „Was machen Sie den Tag über?“ → Modul 6. Plant die Person ihren Tag noch selbst – oder wartet sie, bis jemand kommt?

Pflegegrad 3 oder höher – und der Alltag zu Hause wird zu viel?
Wir zeigen Ihnen, wie Betreuung zu Hause mit dem Pflegegeld zusammenpasst.
Pflegebegutachtung: Punkte und Pflegegrad berechnen
Schwellenwerte je Pflegegrad
Aus den sechs Modulen ergeben sich 0 bis 100 gewichtete Punkte. Diese Gesamtpunkte bestimmen den Pflegegrad (§ 15 Abs. 3 SGB XI).1
| Gesamtpunkte | Ergebnis | Pflegegeld 2026 (§ 37 SGB XI) | Pflegesachleistung bis 2026 (§ 36 SGB XI) |
|---|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | – | – |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | – (Entlastungsbetrag 131 €) | – |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Monatsbeträge, Stand 2026, laut Bundesgesundheitsministerium.8 Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € gibt es in allen Pflegegraden.
Stand November 2026: Alle Beträge und Punktwerte auf dieser Seite gelten 2026. Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Änderungen ab 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Sonderregel
Wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann – etwa bei vollständiger Lähmung oder im Wachkoma –, bekommt Pflegegrad 5, auch wenn die Punkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI, Richtlinien 2026).17
Kinder
Bei Kindern vergleicht die Gutachterin mit gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern. Für Kinder bis 18 Monate gelten eigene, niedrigere Schwellen (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI).1
Der Punkte-Schlüssel: von Einzelpunkten zu gewichteten Punkten
Die Einzelpunkte eines Moduls werden nicht einfach addiert und durch 100 geteilt. Jedes Modul hat fünf Stufen. Je nach Summe der Einzelpunkte gibt es feste gewichtete Punkte:7
| Modul (Gewicht) | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste Beeinträchtigung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität (10 %) | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–5 → 5 | 6–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| 2 Kognition/Kommunikation | 0–1 | 2–5 | 6–10 | 11–16 | 17–33 |
| 3 Verhalten/Psyche | 0 | 1–2 | 3–4 | 5–6 | 7–65 |
| → höherer Wert aus 2 oder 3 (15 %) | 0 | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 |
| 4 Selbstversorgung (40 %) | 0–2 → 0 | 3–7 → 10 | 8–18 → 20 | 19–36 → 30 | 37–54 → 40 |
| 5 Krankheit/Therapie (20 %) | 0 → 0 | 1 → 5 | 2–3 → 10 | 4–5 → 15 | 6–15 → 20 |
| 6 Alltag/soziale Kontakte (15 %) | 0 → 0 | 1–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Lesebeispiel: Kommt Modul 4 auf 20 Einzelpunkte, ergibt das 30 gewichtete Punkte.
Beispielrechnung
Beispielrechnung · fiktive Werte
Frau K., 84 Jahre, lebt allein, beginnende Demenz, unsicher beim Gehen.
| Modul | Einzelpunkte | gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | 5 | 5 |
| 2 Kognition | 12 | 11,25 |
| 3 Verhalten | 4 | (7,5 – zählt nicht, Modul 2 ist höher) |
| 4 Selbstversorgung | 20 | 30 |
| 5 Krankheit/Therapie | 2 | 10 |
| 6 Alltag | 8 | 11,25 |
| Summe | 67,5 → Pflegegrad 3 |
Frau K. liegt nur 2,5 Punkte unter Pflegegrad 4. Hätte die Gutachterin in der Selbstversorgung 37 statt 20 Einzelpunkte festgestellt – etwa weil die nächtliche Inkontinenz und das Anreichen beim Essen erwähnt worden wären –, wären es 77,5 Punkte und damit Pflegegrad 4. Das zeigt: Einzelne Kriterien können über einen ganzen Pflegegrad entscheiden. Genau deshalb lohnen sich Pflegetagebuch und ehrliche Angaben.
Selbst einschätzen: Mit unserem Pflegegrad-Rechner sehen Sie in wenigen Minuten, wo Sie ungefähr stehen.
Begutachtung vorbereiten: Checkliste
1–2 Wochen vorher
- Pflegetagebuch beginnen (Vorlage unten)
- Aktuelle Arzt- und Facharztberichte sowie Entlassbriefe aus Krankenhaus oder Reha der letzten zwölf Monate besorgen
- Medikamentenplan aktualisieren lassen (Hausarztpraxis)
- Fragebogen Ihres Medizinischen Dienstes ausfüllen, falls er der Ankündigung beiliegt oder auf der Website steht
- Kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts nutzen (§ 7a SGB XI)12
- Klären, wer beim Termin dabei ist – und bei Bedarf eine sprachkundige Begleitung
Für den Termin bereitlegen (in Kopie)
- Arztberichte, Entlassbriefe, Befunde
- Medikamentenplan
- Pflegetagebuch
- Liste der Hilfsmittel (Rollator, Brille, Hörgerät, Inkontinenzmaterial, Toilettenstuhl …) und was noch fehlt
- Berichte von Pflegedienst, Tagespflege oder Therapeuten
- Schwerbehindertenausweis und Bescheide anderer Stellen, falls vorhanden
- Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, wenn Sie als Bevollmächtigte sprechen
- Ein Zettel mit Ihren eigenen Punkten und Fragen
Am Tag selbst
- Die Wohnung nicht anders als sonst herrichten
- Hilfsmittel dort lassen, wo sie im Alltag stehen
- Nicht vorher helfen, damit es „besser aussieht“ – und während des Termins die Person zeigen lassen, was sie wirklich kann
- Ihren Zettel durchgehen, bevor die Gutachterin geht
Das Pflegetagebuch: Vorlage und Beispiele
Die Gutachterin sieht nur eine Momentaufnahme. Ein Pflegetagebuch zeigt, wie es an normalen und schwierigen Tagen läuft. Es ist keine Pflicht, aber der Medizinische Dienst bittet in der Terminankündigung ausdrücklich darum, Pflegetagebücher und eigene Aufzeichnungen bereitzulegen.7 Wir empfehlen, ein bis zwei Wochen lang Tag und Nacht mitzuschreiben. Auch wenige Tage sind besser als nichts.
Vorlage – eine Zeile pro Hilfe
| Uhrzeit | Was war zu tun? | Was kann die Person selbst? | Welche Hilfe? (erinnern, anleiten, beaufsichtigen, teilweise oder ganz übernehmen) | Dauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| 07:15 | Aufstehen, zum Bad | Sitzt allein auf | Hochziehen, beim Gehen stützen (Sturzgefahr) | 10 Min. | Schwindel nach dem Aufstehen |
| 07:30 | Waschen | Gesicht | Rücken, Beine, Intimbereich übernommen | 20 Min. | Will zuerst nicht, braucht Zureden |
| 08:00 | Tabletten | – | Gestellt, gereicht, Einnahme kontrolliert | 5 Min. | Vergisst sonst die Einnahme |
| 12:30 | Mittagessen | Isst allein mit Löffel | Fleisch klein geschnitten, ans Trinken erinnert | 15 Min. | Trinkt ohne Erinnerung kaum |
| 02:40 | Nachts | – | Zur Toilette begleitet, Bett frisch bezogen | 25 Min. | Unruhig, sucht „die Kinder“ |
So wird das Tagebuch aussagekräftig
- Schreiben Sie die Folgen auf, nicht nur die Diagnose: statt „Arthrose“ besser „kann Knöpfe nicht schließen, braucht Hilfe beim Anziehen der Bluse“.
- Notieren Sie auch Hilfe, die man nicht sieht: erinnern, kontrollieren, beruhigen, danebenstehen.
- Die Nacht gehört dazu: Wie oft, warum, wer steht auf?
- Ein guter Tag ist nicht der Maßstab. Beschreiben Sie den Durchschnitt und die schlechten Tage.
- Halten Sie Stürze, Verwirrtheit, Abwehr und Schmerzen mit Datum fest.
Pflegetagebuch-Vorlage als PDF – kostenlos, ohne Anmeldung Als Word-Datei (.docx)
Wer beim Termin dabei sein sollte – Angehörige, Betreuer, Betreuungskraft
Die pflegebedürftige Person sollte möglichst nicht allein mit der Gutachterin sein. Ideal ist die Person, die im Alltag am meisten hilft.
- Angehörige ergänzen, was die betroffene Person vergisst oder herunterspielt. Bleiben Sie dabei freundlich und korrigieren Sie sachlich: „Heute klappt es gut, aber meistens braucht Mama dabei Hilfe.“
- Gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte sollten auf jeden Fall dabei sein und vorher informiert werden. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, legt sie in Kopie bereit.
- Pflegedienst: Eine Pflegekraft des ambulanten Dienstes kann dazukommen oder ihre Pflegedokumentation mitgeben.
- Sprachliche Unterstützung: Wer nicht gut Deutsch spricht, darf eine Übersetzerin, Angehörige oder Bekannte mitbringen. Der MD weist darauf schon vorab hin.7
Wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt
Viele Familien, die wir betreuen, beantragen den Pflegegrad oder die Höherstufung erst, wenn schon eine Betreuungskraft im Haus lebt. Das ist ein Vorteil: Niemand kennt die Nächte, die Toilettengänge und die schwierigen Momente so genau wie sie.
So nutzen Sie das beim Termin:
- Führen Sie das Pflegetagebuch gemeinsam. Die Betreuungskraft notiert, was tagsüber und nachts anfällt, Angehörige ergänzen Arztbesuche und Medikamente.
- Laden Sie die Betreuungskraft zum Termin ein. Sie kann zeigen, wie der Transfer vom Bett in den Rollstuhl abläuft, und schildern, was nachts passiert.
- Lassen Sie Angehörige das Gespräch führen. Betreuungskräfte haben oft Grundkenntnisse in Deutsch. Bei Fachbegriffen und Rückfragen ist es besser, wenn ein Familienmitglied spricht und die Betreuungskraft ergänzt.
- Verschweigen Sie die Betreuung nicht. Dass jemand hilft, senkt den Pflegegrad nicht. Bewertet wird, was die Person ohne diese Hilfe selbst kann.
Gut zu wissen
Die Gutachterin bewertet die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, nicht die Qualität der Versorgung. Eine gut organisierte 24-Stunden-Pflege kann also nie zu einem niedrigeren Pflegegrad führen.
Besonderheit Demenz: wenn der Vorführeffekt täuscht
Viele Menschen mit Demenz reißen sich beim Besuch zusammen. Sie sind höflich, antworten flüssig und sagen, sie kämen „gut allein zurecht“. Fachleute nennen das Fassaden- oder Vorführeffekt. Für die Begutachtung ist das ein Risiko, denn Modul 2 und 3 hängen stark an solchen Gesprächen.
- Erzählen Sie konkrete Beispiele aus den letzten Wochen: der Herd, der angelassen wurde, die Nacht, in der die Haustür offen stand.
- Bitten Sie um ein kurzes Gespräch ohne Ihren Angehörigen, wenn Sie vor ihm nicht offen sprechen möchten.
- Nehmen Sie Berichte von Neurologen oder Gedächtnisambulanz mit.
- Bei Demenz ist der Hausbesuch dem Telefon fast immer vorzuziehen.
Mehr zur Betreuung bei Demenz zu Hause lesen Sie auf unserer Seite Demenz.
Die häufigsten Fehler bei der Begutachtung
- Die betroffene Person allein lassen. Wer allein ist, beschönigt fast immer.
- Aus Stolz Dinge herunterspielen. „Das geht schon“ kostet Punkte, wenn es in Wahrheit nicht geht.
- Die Wohnung herrichten. Ein ungewohnt aufgeräumter Haushalt zeigt nicht den Alltag.
- Diagnosen aufzählen statt Folgen beschreiben. Die Gutachterin bewertet, was jemand nicht mehr kann, nicht wie die Krankheit heißt.
- Sofort einspringen. Lassen Sie Ihren Angehörigen zeigen, wie lange das Aufstehen dauert und wo es hakt.
- Nächte und Verhalten vergessen. Unruhe, Ängste, Abwehr oder Rufen zählen – sprechen Sie sie von sich aus an.
- Unsichtbare Hilfe nicht erwähnen. Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen sind Hilfe.
- Keine Unterlagen bereithalten. Ohne Berichte und Medikamentenplan bleibt vieles Behauptung.
- Telefon akzeptieren, obwohl der Hausbesuch besser wäre. Sie haben das Recht auf den persönlichen Termin.
- Das Gutachten nicht lesen. Erst wer die Punkte je Modul prüft, sieht, ob etwas fehlt.
Nach der Begutachtung: Bescheid, Gutachten, nächste Schritte
Nach dem Termin schickt die Gutachterin ihre Empfehlung an die Pflegekasse. Die Kasse entscheidet und schickt Ihnen den Bescheid – spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Ist sie später dran, stehen Ihnen 70 € für jede angefangene Woche zu (§ 18c Abs. 5 SGB XI, mit den oben genannten Ausnahmen).5
Mit dem Bescheid bekommen Sie:
- das Pflegegutachten – außer Sie haben der Zusendung widersprochen. Sie können es auch später noch anfordern (§ 18c Abs. 2 SGB XI).5
- eine Empfehlung zu Hilfsmitteln: Stimmen Sie zu, gilt sie bereits als Antrag. Sie müssen nichts mehr extra beantragen (§ 18b Abs. 3, § 18c Abs. 3 SGB XI).45
- gegebenenfalls eine Empfehlung zur Reha oder zu Prävention.
- einen Hinweis auf die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, an die Sie sich mit Beschwerden über die Begutachtung wenden können.
So prüfen Sie Ihr Pflegegutachten
Legen Sie Gutachten und Pflegetagebuch nebeneinander und gehen Sie Modul für Modul durch:
- Stimmen die Angaben zu Diagnosen, Medikamenten und Hilfsmitteln?
- Steht bei Tätigkeiten, bei denen Sie täglich helfen, wirklich „überwiegend unselbstständig“ oder „unselbstständig“?
- Sind nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehr in Modul 3 erfasst – mit der richtigen Häufigkeit?
- Fehlt etwas, das Sie beim Termin gesagt haben?
- Liegt die Summe knapp unter einer Schwelle? Dann kann schon ein falsch bewertetes Kriterium den Pflegegrad kosten.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen.14 Wie das geht und was in die Begründung gehört, steht auf unserer Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad. Verschlechtert sich der Zustand später, ist ein Antrag auf Höherstufung der richtige Weg – auch dazu mehr auf der Widerspruch-Seite.
Warum der Pflegegrad für die Betreuung zu Hause zählt
Der Pflegegrad ist mehr als eine Zahl. Er entscheidet, wie viel Geld die Pflegekasse jeden Monat für die Versorgung zu Hause zahlt. Zwischen Pflegegrad 3 und 4 liegen beim Pflegegeld 201 € im Monat, zwischen Pflegegrad 4 und 5 sind es 190 €.9 Familien, die eine Betreuung zu Hause organisieren, können das Pflegegeld zur Finanzierung einsetzen.
Wie sich die Kosten einer 24-Stunden-Pflege je Pflegegrad rechnen, zeigen wir auf unseren Kostenseiten, zum Beispiel für Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.
Wir begleiten Sie – auch über die Begutachtung hinaus
Sie haben den Pflegegrad – und merken, dass die Versorgung zu Hause trotzdem nicht reicht? Diadema Pflege ist ein Familienbetrieb aus Osnabrück und vermittelt seit 2009 Betreuungskräfte, die bei Ihrem Angehörigen zu Hause leben. Über 4.000 Vermittlungen später wissen wir, wie viel ein guter Pflegegrad und eine gute Organisation ausmachen. Für Sie als Familie fallen keine Vermittlungsgebühren an. Kerstin Land berät Sie persönlich: 0541 939334 91.

Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 18 SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 18a SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 18b SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 18c SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 142a SGB XI (Gesetze im Internet)
- MD Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (erlassen 26.08.2026, in Kraft seit 01.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick
- § 37 SGB XI (Gesetze im Internet)
- Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit: Begutachtung (Pflegeversicherung)
- § 7a SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 140 SGB XI (Gesetze im Internet)
- § 84 SGG (Gesetze im Internet)
Ein Familienbetrieb
aus Osnabrück.
Seit 2009.
Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Team. Kein Franchise, kein Callcenter — bei jedem Anruf hebt jemand ab, der Sie kennt.
Zuhause bleiben.
Liebevoll begleitet.
Wir vermitteln seit über 17 Jahren qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause — legal, verlässlich und mit persönlicher Begleitung durch unser ganzes Team.
Häufige Fragen.
Wie lange dauert eine Begutachtung zum Pflegegrad?
Der Hausbesuch dauert in der Regel bis zu einer Stunde, bei vielen Fragen oder bei Kindern auch länger. Die voraussichtliche Dauer steht in der Terminankündigung. Rechnen Sie zusätzlich etwas Zeit vorher ein, um Unterlagen bereitzulegen, und planen Sie den Termin so, dass die wichtigste Pflegeperson dabei sein kann.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18c SGB XI). Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Hospiz, muss die Begutachtung schon innerhalb von fünf Arbeitstagen stattfinden. Hält die Kasse die 25 Arbeitstage nicht ein, zahlt sie 70 € pro angefangener Woche, sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 SGB XI). Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet sind. Am meisten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
Welche Fragen stellt der Medizinische Dienst?
Die Gutachterin fragt nach dem Alltag: Wie kommen Sie aus dem Bett, wer hilft beim Waschen, wer richtet die Tabletten, wie sind die Nächte, was machen Sie tagsüber? Sie lässt sich manches zeigen, etwa das Aufstehen oder ein paar Schritte. Insgesamt bewertet sie 64 Kriterien in sechs Modulen.
Darf ich bei der Begutachtung dabei sein?
Ja, und das ist sehr zu empfehlen, wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist. Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, eine Betreuungskraft oder der Pflegedienst dürfen dabei sein. Sie können auch kurz allein mit der Gutachterin sprechen, wenn Sie vor Ihrem Angehörigen nicht offen reden möchten.
Ist eine Begutachtung per Telefon möglich?
Nur bei einer Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung und frühestens ab 14 Jahren (§ 142a SGB XI). Beim ersten Antrag, im Widerspruch, bei Kindern und in einigen weiteren Fällen ist sie ausgeschlossen. Sie können immer verlangen, dass die Gutachterin persönlich kommt.
Was bedeutet Begutachtung nach Aktenlage?
Das Gutachten entsteht nur aus Unterlagen, ohne Besuch oder Telefonat. Das ist die Ausnahme, etwa wenn ein Besuch nicht zumutbar ist oder die Unterlagen eindeutig sind. Reichen Sie dann möglichst vollständige Arztberichte, den Medikamentenplan und Ihr Pflegetagebuch ein.
Muss ich ein Pflegetagebuch führen?
Nein, Pflicht ist es nicht. Der Medizinische Dienst bittet aber in der Terminankündigung darum, Pflegetagebücher und eigene Aufzeichnungen bereitzulegen. Ein bis zwei Wochen Aufzeichnungen zeigen, was an einem einzelnen Termin nicht sichtbar wird – besonders nachts und bei Demenz.
Bekomme ich das Pflegegutachten?
Ja. Das Gutachten wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid geschickt, es sei denn, Sie haben das abgelehnt. Sie können es auch später noch bei der Pflegekasse anfordern (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Lesen Sie es gründlich: Nur so sehen Sie, wie viele Punkte jedes Modul bekommen hat.
Ich habe noch eine alte Pflegestufe – werde ich neu begutachtet?
Nein. Wer 2016 eine Pflegestufe hatte, wurde zum 1. Januar 2017 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Eine neue Begutachtung gibt es nur, wenn Sie eine Höherstufung beantragen oder die Kasse eine Wiederholungsbegutachtung anstößt. Mehr dazu auf unserer Seite Pflegestufen.
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Kerstin Land und das Team in Osnabrück helfen beim Pflegegrad, bei den Kassenleistungen und bei der Frage, ob eine Betreuungskraft im Haus passt. Vorab: Häufige Fragen · Unser Team.